Zuzahlung zur ReHa steuerlich absetzbar?

  • Hallo,


    so wie ich hier geschrieben hab', war ich im Januar 5 Wchen zu ReHa. Heute kam die Rechnung für die Zuzahlung: 35x10€ = 350€


    Kann ich das Geld irgendwie steuerlich geltend machen?


    LG,


    Robert

  • ... 5 Wchen zu ReHa. Heute kam die Rechnung für die Zuzahlung: 35x10€ = 350€


    Kann ich das Geld irgendwie steuerlich geltend machen? ...


    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Hier eine Erläuterung zum Behinderten Pauschbetrag .

    Vielleicht ist nichts ganz wahr - und nicht einmal das.
    Eduard D. Dekker (Multatuli) 1820-1887

    • Offizieller Beitrag

    Zunächst einmal zählen die 350 Euro zu den Zuzahlungen, genau wie Medikamentenzuzahlungen und Heilmittelzuzahlungen für KG, Ergo und Logo.


    Da kann man prüfen, ob es in Summe schon reicht für eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht. Gegebenenfalls bekommt man von der Krankenkasse eine Rückzahlung der zuviel gezahlten Beträge.


    In früheren Jahren habe ich, bevor wir die Befreiung bei der Krankenkasse beantragt haben, diese Zuzahlungen bei der Steuererklärung immer in einer Liste aufgeführt für die außergewöhnlichen Belastungen.

    Humpty Dumpty sat on a wall, Humpty Dumpty had a great fall.
    All the King's horses and all the King's men, couldn't put Humpty together again.

    Einmal editiert, zuletzt von Humpty Dumpty ()

  • im jahr 2015 war ich auch 5 wochen in der schmieder und mußte auch pro tag 10€ zahlen.
    jetzt habe ich rückwirkend die 1% regelung bei der kk beantragt und eine rückzahlung von fast 500€ erhalten.
    natürlich habe ich die ausgaben für die reha angegeben.

  • Hallo,


    ja, du kannst die Zuzahlung für die Reh bei der Steuererklärung unter "außergewöhnliche Aufwendungen" absetzen (unabhängig vom Behinderten-Pauschal oder -Freibetrag).
    Allerding gibt es bei den außergew. Aufwendungen eine Eigenbeteiligungsgrenze, die bei Alleinstehende 7% des Bruttolohnes ausmacht. Also must du bei den außergew. Aufwendungen über diese Grenze kommen.


    So können z.B. im Jahr 900,- € (Pauschal, d.h. ohne Nachweis) für Taxikosten abgesetzt werden