Hallo,
so wie ich hier geschrieben hab', war ich im Januar 5 Wchen zu ReHa. Heute kam die Rechnung für die Zuzahlung: 35x10€ = 350€
Kann ich das Geld irgendwie steuerlich geltend machen?
LG,
Robert
Hallo,
so wie ich hier geschrieben hab', war ich im Januar 5 Wchen zu ReHa. Heute kam die Rechnung für die Zuzahlung: 35x10€ = 350€
Kann ich das Geld irgendwie steuerlich geltend machen?
LG,
Robert
... 5 Wchen zu ReHa. Heute kam die Rechnung für die Zuzahlung: 35x10€ = 350€
Kann ich das Geld irgendwie steuerlich geltend machen? ...
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Hier eine Erläuterung zum Behinderten Pauschbetrag .
Zunächst einmal zählen die 350 Euro zu den Zuzahlungen, genau wie Medikamentenzuzahlungen und Heilmittelzuzahlungen für KG, Ergo und Logo.
Da kann man prüfen, ob es in Summe schon reicht für eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht. Gegebenenfalls bekommt man von der Krankenkasse eine Rückzahlung der zuviel gezahlten Beträge.
In früheren Jahren habe ich, bevor wir die Befreiung bei der Krankenkasse beantragt haben, diese Zuzahlungen bei der Steuererklärung immer in einer Liste aufgeführt für die außergewöhnlichen Belastungen.
im jahr 2015 war ich auch 5 wochen in der schmieder und mußte auch pro tag 10€ zahlen.
jetzt habe ich rückwirkend die 1% regelung bei der kk beantragt und eine rückzahlung von fast 500€ erhalten.
natürlich habe ich die ausgaben für die reha angegeben.
Hallo,
ja, du kannst die Zuzahlung für die Reh bei der Steuererklärung unter "außergewöhnliche Aufwendungen" absetzen (unabhängig vom Behinderten-Pauschal oder -Freibetrag).
Allerding gibt es bei den außergew. Aufwendungen eine Eigenbeteiligungsgrenze, die bei Alleinstehende 7% des Bruttolohnes ausmacht. Also must du bei den außergew. Aufwendungen über diese Grenze kommen.
So können z.B. im Jahr 900,- € (Pauschal, d.h. ohne Nachweis) für Taxikosten abgesetzt werden