• Offizieller Beitrag

    hi,
    ichh hab g und 80% im behindi ausweis.
    ich hab schon zig mal ag beantragt, aber ich hab zuviel beine oder bin NICHT behindert genug.
    nicht behindert genug ist die ansicht vom versorgungsamt.
    da ich quad fahre und einkaufen gehe un d auch sonnst, will ich ag.
    wie krieg ich das ag?


    danke

  • Das ist ja komisch......ich hab das fast "gratis" dazu bekommen?????????????????????



  • "AG" heisst: Ausergewöhnlich gehbehindert (z.B. nur ein Bein o.ä.)

    Ich habe z.B. 100% und habe "AG" nur wegen meiner zusätzlichen Colitis bekommen. Ich glaube, es kommt auch auf das Bundesland an. Manche sind nicht so "kleinlich" in der Beurteilung.

    LG Wolfgang

  • und ich kann dir raten am Ball zu bleiben..d.h. immer wieder Widerspruch einzulegen.....Dir steht das aG zu....
    so wie ichs gesehen habe hast du ein aG verdient!

    PS. Bedenkenlos würde ich dir das aG verleihen:eek:

    bacio da bionda

  • Hi Chrisi,


    ich empfehle Dir auch einen Verschlechterungsantrag zu stellen, am besten mit einem aktuellen Bericht (vielleicht warst Du in der Uniklinik Tübingen,sonst laß Dir einen Termin in der Ataxieambulanz geben!).


    Hier findest Du Allgemeines über den Schwerbehindertenausweis.


    Hier geht es auch um das Merkzeichen aG.


    Liebe Grüße


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • hallo zusammen
    habe gerade post vom versorgungsamt bekommen.
    ag ist abgelehnt mit der begründung es muß ein bein amputiert sein
    am besten gleich beide oder ein arm muß fehlen.:mad:
    bis dann
    sabine

  • Ich hab noch alle 3 Beine und trotzdem aG.....versteh einer unser System:confused::confused::confused::confused:

  • Liebe Sabine,


    in dem Merkblatt vom Versorgungsamt heißt es:
    ....Hierzu zählen:
    Querschnittgelähmt, Doppeloberschenkelamputierte...
    sowie andere schwerbehinderte Menschen, die auch aufgrund von Erkrankungen dem angeführten Personenkreis zuzuordnen sind.


    Hier findet man eine sehr genaue Ausführung, wer Merkzeichen aG erhält.


    Um also das Merkzeichen aG zu erhalten muß man keinesfalls amputiert sein, man muß nur einem Amputierten gleichzustellen sein!
    Es ist wie gesagt auch gewisse Ermessensfrage des Sachbearbeiters, aber gegen einen Bericht eines Uniprofessors tun sich auch die schwer.
    Also am besten Widerspruch einlegen und einen möglichst aktuellen Bericht von Deinem letzten Besuch in der Uniklinik beilegen.


    Liebe Grüße


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Also ich habe das aG auch problemlos bekommen.
    Die, die Schwierigkeiten haben das aG zu bekommen, sollen doch über den VdK Widerspruch einlegen. Immer am Ball bleiben.
    Ich glaube auch es kommt auf den Sachbearbeiter an.

    LG Antje
    =====================:)===
    Geht nicht, gibts nicht!
    ==========================

  • petra, her damit.
    ps wolfi, mein versorgungsamt ist raddolfzell. deins??



    Guten Morgen Chrisi

    Mein Versorgungsamt ist auch Radolfzell. Hier wurde mein Antrag an das Landratsamt Konstanz - Amt für Gesundheit und Versorgung - weiter geleitet. Zunächst erfogte auch eine Ablehnung, aber nach dem Einspruch wurde nach dem 2. Mal eine Zusage erteilt.

    LG Wolfgang

  • also Sabine und Chris - Widerspruch einlegen und wenn dieser trotz aktuellem Arztbericht (ruhig auch eine medizinische Begutachtung fordern) wieder abgelehnt wird , Klage beim Sozialgericht mit Hilfe des VdK einlegen - wäre doch gelacht
    ich hab 1998 auch das Land Hessen verklagt und der Richter am Sozialgericht verdonnerte das Versorgungsamt Fulda zu einer Begutachtung - das wars, danach hatte ich 2000 endlich das aG

    LG Ecki

    ======================================

    Fang NIE an Aufzuhören
    aber hör NIE auf Anzufangen!!

    =================================:confused: ==

  • Hallo Ihr !


    Also mein ag ist sofort genehmigt worden. Im Antrag stand ob ich außerhalb des Hauses einen Rolli benötige und somit war die Sache kein Problem mehr.


    Grüße von Luzy

    Einmal editiert, zuletzt von Luzy ()

  • also, am meisten schockiert mich ja:
    Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.
    so, gehe lesen, kann diesen Teil selber nicht ganz glauben, naja, glauben is in der Kirch´.

    „Ich finde, neben der Unwissenheit ist die Gleichgültigkeit das größte Übel auf der Welt.“

  • Ich hab noch alle 3 Beine und trotzdem aG.....versteh einer unser System:confused::confused::confused::confused:


    Nicht wirklich Keule. Grund:


    Meiner Meinung nach, liegt dies oft in willkür des Sachbeabeiters


    ;)


    Das ist typisch für unser hochgelobtes, überreglementiertes Deutschland.


    Ich finde das eine Frechheit, dass Du überhaupt "AG" beantragst. Du kannst doch nicht von einem Beamten verlangen, dass er mal nachdenkt, wenn er sonst nichts anderes zu tun hat, als ohne zu denken aus dem Fenster zu glotzen. :p
    (Versucht das mal! Garnicht so leicht :D)


    Gruss
    Yngryd

  • hallo zusammen
    habe gerade post vom versorgungsamt bekommen.
    ag ist abgelehnt mit der begründung es muß ein bein amputiert sein
    am besten gleich beide oder ein arm muß fehlen.:mad:
    bis dann
    sabine




    Hallo Sabine, hier ist sicher nur nach Aktenlage entschieden worden.
    Schreibe an das Versorgungsamt folgenden Widerspruch:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es wird hiermit von mir zu dem Bescheid des Versorgungsamtes vom .............. Widerspruch erhoben. Dieser Bescheid wurde nach Aktenlage erstellt und gibt meinen derzeitigern tatsächlichen Gesundheitszustand nicht wieder. Mit meinem Widerspruch wird gleichzeitig eine amtsärztliche Untersuchung durch einen Arzt des Versorgungsamtes beantragt.
    Mit freundlichen Grüssen


    Aus meiner langjährigen Erfahrung bringt diese amtsärztliche Unteruchung für den betroffenen doch noch etwas, meistens das gewünschte Merkzeichen, ist auch schon passiert, das der Gutachter mehr an Merkzeichen festgestellte hat!! War für die/den Betroffenen ein Gute Sache. Du brauchst auch nicht mehr in deinem Widerspruch schreiben, da dies gleichzeitig wieder ein Antrag ist und der nach dem SGB IX innerhalb von zwei Wochen wieder bearbeiet werden muss.
    L.G.
    von
    Peter Jäkel