Rentennachzahlung

  • Guten Abend allerseits, ich stelle hier mal etwas für die Überprüfung der EU-Renten ein.
    seht euch das mal an stellt dann anhand des Musterantrages eure Anträge bei den zuständigen Rentenversicherugsanstalten Ich denke es wird sich für den einen oder anderen auch lohnen!!

    L. G.
    von
    Peter Jäkel
    Bescheide überprüfen bringt bares Geld

    Höhere Renten und Nachzahlungen für Erwerbsminderungsrentner



    Höhere Renten und Nachzahlungen für Erwerbsminderungsrentner
    Gute Nachrichten für Zeitrentner: Wer einen Überprüfungsantrag stellt, kann mit mehr Rente und erheblichen Nachzahlungen rechnen. Dies folgt aus einem Schreiben der Deutschen Rentenversicherung an den VdK. Neuberechnungen sind nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts bei der Weitergewährung einer zeitlich befristeten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit notwendig geworden.
    Der Einsatz des VdK Deutschland hat sich für die Bezieher von Zeitrenten gelohnt. Neben dem VdK-Bundesverband haben sich der VdK-Landesverband Hamburg und der bayerische VdK-Kreisverband Regen-Viechtach in dieser Sache stark engagiert. Dank dieses politischen Drucks haben die Rentenversicherer eingelenkt und folgen der Entscheidung des Vierten Senats des Bundessozialgerichts, die sich für die Bezieher zeitlich befristeter Renten auszahlt. Erste Erfolge sind bereits zu verbuchen, wie das Beispiel eines Hamburger VdK-Mitglieds zeigt.

    Hintergrund ist, dass es sich nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 1996 (Aktenzeichen: 4 RA 31/96) bei der Weiterzahlung einer befristeten Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit nicht nur um eine bloße zeitliche Verlängerung des bisherigen Rentenanspruchs handelt. Vielmehr wird die Weiterzahlung zu einer eigenständigen und erneuten Zuerkennung eines neuen Rentenanspruches. Deswegen muss mit dem Zeitpunkt des Beginns des neuen Rentenanspruches die Rentenhöhe neu berechnet werden - oft zum Vorteil der Zeitrentenbezieher.

    Nach dieser Urteilsverkündung weigerten sich manche Rentenversicherungsträger dennoch, das neue Recht umzusetzen. Der VdK hatte deshalb in der Dezember-Ausgabe der VdK-Zeitung, im Internet und in einer Presseerklärung seine Mitglieder und die Öffentlichkeit über den neuen juristischen Stand informiert und dazu aufgerufen, Überprüfungsanträge zu stellen. Daraufhin sind am 19. Dezember 2008 die Rentenversicherung Bund und andere Rentenversicherungsträger mit der gleichen Information an die Öffentlichkeit gegangen.
    Durch die Neuberechnung kann es zu Rentenerhöhungen kommen, weil es in den letzten Jahren ständig gesetzliche Änderungen in der Rentenberechnung gab, die sich zu einem kleinen Teil aus Sicht der Rentner positiv auswirken.
    Nach Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund kann sich ein Überprüfungsantrag insbesondere bei einem Weiterzahlungsbeginn vom 1. Juli 1998 bis 30. April 2007 lohnen, wenn im Versicherungskonto Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten oder Ausbildungszeiten enthalten sind.
    Wegen der Verlängerung der Zurechnungszeiten ist eine solche Überprüfung auch bei einer Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente mit Weiterzahlungsbeginn vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2003 sinnvoll. Grundsätzlich empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung allen, die eine Zeitrente wegen Erwerbsminderung erhalten oder erhalten haben und in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis zum 30. April 2007 mindestens eine Verlängerung bekommen haben, einen Überprüfungsantrag zu stellen. Für den Zeitraum ab 1. Mai 2007 wirkt sich die neue Rechtsprechung wegen einer entsprechenden Gesetzesänderung dann nicht mehr aus.
    Wer als Zeitrentner über seine Ansprüche unsicher ist, sollte rechtliche Beratung einholen. Das komplexe Rentenrecht ist oftmals nur von Experten zu durchschauen. Dies betrifft beispielsweise Versicherte aus den neuen Bundesländern mit sogenannten AAÜG-Zeiten (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz).
    Ein Überprüfungsantrag kann formlos beim Rentenversicherungsträger gestellt werden. Ein Muster finden Sie unten aufdieser Seite.
    Nachzahlungen erfolgen maximal für vier Jahre rückwirkend. Dies bedeutet, dass bei Antragstellung bis 31. Dezember 2009 Nachzahlungen noch bis zum Jahr 2005 erbracht werden können. (ab)
    Laden Sie den Musterantrag zur Abänderung Ihres Rentenbescheides hier herunter:
    Musterantrag (10,6 KB)
    Musterantrag zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Neuberechnung)



    Einen Muster-Widerspruch - falls dieser Antrag abgelehnt wird - können Sie hier herunterladen:
    Musterwiderspruch (11,8 KB)
    Musterwiderspruch gegen die Ablehnung der Neuberechnung der Rente wegen Erwerbsminderung



    Bitte beachten Sie, dass es sich um Musterschreiben handelt, die Sie mir Ihren eigenen Angaben noch vervollständigen müssen!
    Beispiel für einen positiven Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Neuberechnung der Rente aufgrund des im Artikel genannten Urteils vom 24.10.1996 (Aktenzeichen: 4RA 31/96):
    Beispiel positiver Bescheid (7981,6 KB)
    Beispiel für einen positiven Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund

  • Supi! Danke Dir Peter...


    Ich werde dem mal für meinen Vater nachgehen... Das ist der Zeitpunkt, wo das ganze Heck-Meck angefangen hat.


    Gruss
    Yngryd

  • Hallo,


    ich bekomme auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente.......aber die ist doch nicht zeitlich begrenzt,oder???
    Bzw., was ist eine Zeitrente??


    MfG
    Lutz

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    ich bekomme auch eine Erwerbsunfähigkeitsrente.......aber die ist doch nicht zeitlich begrenzt,oder???
    Bzw., was ist eine Zeitrente??


    MfG
    Lutz


    Doch Lutz, die meisten EU-Renten sind zeitlich begrenzt. Meine nicht. Meine Schwester z.B. konnte es kaum glauben, als ich ihr von der unbegrenzten EU-Rente erzählte. :D Ihr LAG arbeitet im Landratsamt und erklärte ihr den §
    LG, Klaus

  • Danke Klaus......meine Rente ist auch nicht begrenzt...also trifft die Sache auf uns nicht zu.


    Grüsse
    Lutz