Rentenberatung

  • Aufgrund der Diagnose SCA raten mir Arzt und Therapeuten nach und nach beruflich etwas kürzer zu treten. Ich habe mich darum entschlossen mich mal bei einem Rentenberater zu informieren. Vorteilhaft wäre natürlich ein Berater, der sich im Bereich Schwerbehinderter schon mit dem Krankheitsbild SCA befasst hat. Ist hier im Kreis ein derartiger Berater bekannt oder evtl. sogar dabei?


    Gruß Reiner

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Aufgrund der Diagnose SCA raten mir Arzt und Therapeuten nach und nach beruflich etwas kürzer zu treten. Ich habe mich darum entschlossen mich mal bei einem Rentenberater zu informieren. Vorteilhaft wäre natürlich ein Berater, der sich im Bereich Schwerbehinderter schon mit dem Krankheitsbild SCA befasst hat. Ist hier im Kreis ein derartiger Berater bekannt oder evtl. sogar dabei?


    Gruß Reiner


    Hallo Reiner,



    ich kenne mich zwar in Rentendingen nicht aus (bin Beamter aus Stuttgart); ich glaube, es ist aber nicht erforderlich, dass sich der Rentenberater mit SCA auskennt; die Aussage "seltene chronische Nervenkrankheit, die zunehmend das Kleinhirn schädigt, und zu Störungen beim Gang, in der Feinmotorik und Sprache führt" müsste ausreichen.


    Gruss Burkhard

  • Danke schon einmal für den Tipp Burkhard.
    Folgendes zur Situation: Die Diagnose ist lt. der Neurologen der Uni Düsseldorf eindeutig. Auch die Humangenetiker dort sehen das nicht anders. Der Bluttest ist aber unauffällig. Laut den Arzten ist das in etwa 25% aller Fälle so, in der Diagnose steht aber weiterhin "Verdacht auf...".
    Die Frage ist: Wie wirkt sich das auf die Erteilung des Behindertenstatus aus. Der hat ja einen nicht unerheblichen Einfluss auf Zeitpunkt und/ oder höhe des Rentenanspruches.
    Und das würde ich gerne mit einem Rentenberater klären.


    Gruß Reiner

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Hallo Reiner,


    ich gehe davon aus, dass die Höhe des Rentenanspruchs sich nach dem Zeitpunkt bemisst, wo Du Rentner wirst und nicht nach dem Zeitpunkt, wann die Krankheit genau diagnostiziert wurde; mit anderen Worten, die Unsicherheit der Diagnose hat doch mit der Höhe des Rentenanspruchs nichts zu tun.


    Gruss Burkhard

  • Sieh mal in die Linkliste, oder auf der http://www.ataxie.de in den medizinischen Beirat, dort findest Du eine Beraterin, die diese Problematik kennt.
    Ich bin gerade unterwegs und nur am Handy, da ist es zu fummelig den Link genau zu suchen.

  • Hier schon mal der Link zum medizinischen Beirat der DHAG.


    Hier findet man den Bundesverband der Rentenberater.


    Und hier die Webseite der Deutschen Rentenversicherung.


    Wie Burkhhard schon sagt, die Berentung hat nichts mit der genauen Diagnose zu tun.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Danke für Eure Infos, damit werde ich sicher weiter kommen.
    Die Frag ist: Wirkt sich die Tatsache, dass sich SCA nicht im Bluttest nachweisen lässt u.U. auf den Grad der anzuerkennenden Behinderung aus?
    Wenn meine Informationen stimmen sinkt das Renteneintrittsalter bei 50% Schwerbehinderung auf 63 Jahre und bei 100% auf 60 Jahre.
    Damit könnte die Diagnose sich indirekt schon auf die Rente auswirken, nämlich dann wenn ich bei geringerem Prozentsatz früher Berufsunfähig werde.:confused:

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Auch wenn Du eine Ataxie mit unklarer Diagnose hast, bekommst Du sicher mehr als 50 %.


    Hier kannst Du Genasueres über den Schwerbehindertenausweis nachlesen.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Zitat

    Auch wenn Du eine Ataxie mit unklarer Diagnose hast, bekommst Du sicher mehr als 50 %.


    Hallo,
    auch bei einer einwandfrei diagnostizierten Ataxie kann man "nur" 50% und G bekommen! Habe ich jedenfalls in meinem Ausweis so stehen. Natürlich ändert sich das, wenn ich wegen Verschlechterung einen neuen Antrag stelle.
    Man kann mit 60 in Rente gehen, wenn man mindestens zu 50% schwerbehindert ist. Allerdings gibt es für die "Jüngeren" (nach dem 31.12.1940 Geborenen) eine schrittweise Verlängerung wegen des heraufgesetzten Rentenalters. Das macht dann wohl ein paar Monate mehr aus.
    Da ich Beamtin bin, kenne ich mich mit Rentensachen nicht so genau aus.


    Jedenfalls finde ich Deine Entscheidung richtig, Dich so langsam aus dem Beruf zurückzuziehen. Bei Deinen vielen Hobbies wird Dir der Job nicht allzu lange fehlen! ;)
    LG
    Dani

  • Hallo Guten Morgen

    Wo steht das, dass mit 50% Grad Schwerbehinderung mit 60 Jahren in Rente darf?:confused:

    LG Wolfgang

  • Hallo Guten Morgen

    Wo steht das, dass mit 50% Grad Schwerbehinderung mit 60 Jahren in Rente darf?:confused:


    Nirgend, ich habe was von 100% geschrieben, inzwischen aber festgestellt, dass die Info falsch ist.

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Auch wenn Du eine Ataxie mit unklarer Diagnose hast, bekommst Du sicher mehr als 50 %..


    Die Diagnose ist für die Feststelung eines Grades der Behinderung im Prinzip völlig belanglos.
    Der Grad der Behinderung wird nicht für eine Krankheit "vergeben" sondern nach den tatsächlich bestehenden Einschränkungen. Es kommt also ausschließlich auf die tatsächliche Situation an, nicht auf die zugrunde liegende Erkrankung.


    Eine Diagnose spielt nur insofern eine Rolle, als es die Zukunft betrifft, also gegebenenfalls die Dauer für die der Ausweis gültig ist. Außerdem kann eine Diagnose, so denn der Arzt der Behörde etwas damit anfangen kann, die "Glaubwürdigkeit" des Antragstellers erhöhen.

  • Zitat

    Wo steht das, dass mit 50% Grad Schwerbehinderung mit 60 Jahren in Rente darf?


    Hallo,
    Du meinst doch das mit dem Alter, oder? :confused:
    Das habe ich auf mehreren Seiten im Internet gelesen! Es ist aber total kompliziert, von wegen wann man geboren wurde, wieviele Jahre man gearbeitet hat und so weiter. Für Leute in unserem Alter wurde 2001 das Renteneintrittsalter auf 63 Jahre angehoben. Man kann aber weiterhin ab 60 Jahren in Rente gehen, doch mit Abzügen! Hier sind zwei von vielen links, die Rentenversicherung ist aber der kompetentere Ansprechpartner!
    http://www.sbv-ag-nrw.de/texteaktuell/neuerente.htm


    http://www.wer-weiss-was.de/theme215/article2470192.html


    Hoffentlich konnte ich Dir weiterhelfen! :)
    LG
    Dani

  • Aufgrund der Diagnose SCA raten mir Arzt und Therapeuten nach und nach beruflich etwas kürzer zu treten. Ich habe mich darum entschlossen mich mal bei einem Rentenberater zu informieren. Vorteilhaft wäre natürlich ein Berater, der sich im Bereich Schwerbehinderter schon mit dem Krankheitsbild SCA befasst hat. Ist hier im Kreis ein derartiger Berater bekannt oder evtl. sogar dabei?

    Gruß Reiner



    Hallo Scout, du kannst bereits schon bei deinem zuständigen Verorgungsamt einen Antrag auf den Grad der Behinderung stellen (GDB) unabhängig ob die Diagnose bereits von den ärzten gesichert gestellt wurde. Gleichzeitig kannst du bei der Deutchen Rentenveischerung einen Antrag auf die Berechnung deiner Rente stellen, dann weißt du bereits was du an einer Eu-Rente und Altersrente bekommen würdest, wenn die im Öffentlichen Dienst tätig bist so sind hier die Verorgungsanstalten Bund und Länder der zuständige Ansprechpartner, da du auch hier eine Altersrente und EU-Rente beziehen kannst. Aber da du bereits 59 Jahre alt bist und wenn du aufgrund als langjähriger Versicherter mit dem 60. Lebensjahr in Rente gehen würdest so hättest du hier einen Przentualen Abzug bei deiner Rente zu erwarten. Aber hier kannst du dich noch selber schlau machen auf den Internetseiten der Deutechen Rentenversicherung.
    Auch müsstest du mal ausloten was für dich hier günstiger ist, vom Geld her meine ich. Ist alles nicht so einfach, aber wenn du eine spezielle Frages hast, werde ich dir natürlich versuchen dir Weiterzuhelfen. Du kannst auch versuchen über die DRV eine berufliche REHA zu bekommen. Aber dieses Thema ist so umfangreich und kann hier von mir auch in wenigen Sätzen nicht vollkomen befriedigend beantwortet werden. Meine beiden Ratschläge wären hier bereits für dich sehr Hilfreich.
    Aber ich strelle dir mal meine Tel,.Nr: ein 0871/9659950 , morgen bitte erst ab Mittag um 12. Uhr.
    L.G.
    von
    Peter Jäkel
    Ich hoffe, das ich dir ein wenig weiterhelfen konnte!

  • @alle:
    Ich möchte mich einfach nur mal für die vielen Tipps und Hinweise bedanken.
    Wenn ich das alles abgearbeitet habe bin ich sicher einiges schlauer.
    Wo ich die Hebel ansetzen muss weis ich ja nun.:)
    Gruß Reiner

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.


  • Wo steht das, dass mit 50% Grad Schwerbehinderung mit 60 Jahren in Rente darf?:confused:


    Nachzulesen bei den Nachteilsausgleichen:


    Zitat

    Antragstellung auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit Vollendung des 60. Lebensjahres für Versicherte,
    die vor dem 16.11.1950 geboren sind. Hinsichtlich der Rentenabschläge gibt es verschiedene Bestandsschutzleistungen
    begünstigte Person: schwerbehinderte Menschen GdB 50 und höher
    zuständige Stelle: Rentenversicherungsträger oder Gemeinsame Service-Stellen der LVA,BfA,Knappschaft
    erforderliche Unterlagen: Schwerbehindertenausweis, Versicherungsunterlagen


    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Danke, das ist ein sehr interessantes Zitat - erst recht, wenn man im Januar 1950 geboren ist:D

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Danke, das ist ein sehr interessantes Zitat - erst recht, wenn man im Januar 1950 geboren ist:D




    Hallo Scout, ich kann hierzu auch noch einen kleinen Beitrag einstellen.
    Beantrage mit dem Formblatt R 240 der DRV Bund deinen Vertrauensschutz, ist zwar sieben Seiten lang aber sehr einfach auszufüllen.

    L.G.
    von
    Peter Jäkel

  • Hallo Scout, ich kann hierzu auch noch einen kleinen Beitrag einstellen.
    Beantrage mit dem Formblatt R 240 der DRV Bund deinen Vertrauensschutz, ist zwar sieben Seiten lang aber sehr einfach auszufüllen.

    L.G.
    von
    Peter Jäkel


    Die HP der DRV kennt diese Formblatt nicht:(

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Die HP der DRV kennt diese Formblatt nicht:(



    Hallo Scout,

    gib folgendes ein DRV Bund Formulare.de

    wenn du den Link angeklickt hast und auf der Seite der DRV Bund bist, oben rschts in der Suche gib R240 ein, dann breingt er dir diesen Antrag "Antrag auf Vertrauensschutzregelung"

    Gruss

    Peter Jäkel