Kurablehnung

  • Hallo alle zusammen,
    vor ca. 2 Wochen habe ich (bzw. meine HÄ) einen Kurantrag bei der KK eingereicht, der jetzt mit der Begründung abgelehnt wurde,am Ort müsste erst alles ausgeschöpft werden und die ambulante KG sei ausreichend. Natürlich werde ich Widerspruch einlegen. Meine letzte stationäre Reha war 2004.
    Weiß jemand, ob ich mit der Ataxiediagnose (IDCA) einen Rechtsanspruch alle 4 Jahre auf eine stat. Reha habe? Ich bin EU-Rentnerin und mein Behinderungsgrad sind 100%

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



    Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:




    Kopf hoch, sonst kannst du den Himmel nicht sehen


    Liebe Grüße von Uta

  • Liebe Uta,


    laß Dich ja nicht abwimmeln!
    Gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen, wenn die Reha medizinisch begründet ist, besteht auch öfter als alle 4 Jahre der Anspruch auf eine solche Maßnahme.
    Am besten wird der Widerspruch von einem Neurologen begründet, vielleicht hast Du die Möglichkeit den medizinischen Beirat einzuschalten.


    Viel Glück und Erfolg!


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Bei uns in Österreich wird durch die Krankenkasse alle 2 Jahre ein Reha Aufenthalt bewilligt.
    Gleich Widerspruch einreichen, drannbleiben, liebe Grüße Ilse

    „Ich finde, neben der Unwissenheit ist die Gleichgültigkeit das größte Übel auf der Welt.“

  • Mir ist gerade noch eingefallen, dass Dr. Synofzik bei der HV in Wiesbaden über seine Physiotherapiestudie referiert hat.
    Seine Fürsprache kann bestimmt die Meinung des MD entkräften, die ambulante Therapie reichte aus!

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Hallo alle zusammen,
    vor ca. 2 Wochen habe ich (bzw. meine HÄ) einen Kurantrag bei der KK eingereicht, der jetzt mit der Begründung abgelehnt wurde,am Ort müsste erst alles ausgeschöpft werden und die ambulante KG sei ausreichend. Natürlich werde ich Widerspruch einlegen. Meine letzte stationäre Reha war 2004.
    Weiß jemand, ob ich mit der Ataxiediagnose (IDCA) einen Rechtsanspruch alle 4 Jahre auf eine stat. Reha habe? Ich bin EU-Rentnerin und mein Behinderungsgrad sind 100%




    Hallo Utsch, Laß dir noch ein Attest von deinem behandelnden Arzt austellen aus dem auch hervorgeht, das die ambulanten Maßnahmen nicht den nötigen Erfolg bringen, sondern intensiviert werden müssen. Wnn du noch einen Facharzt hast Orthopäden bitte den auch um ein Attset, ist immer gut, auch hast du nun nach den Ablauf von vier Jahren Anspruch auf eine stationäre Reha.


    Es wir hiermit von mir gegen den Ablehnungsbescheid vom............... Widerspruch mit folgender Begründung erhoben.
    Am ........ wurde von meinem behandelnden Arzt , eine stationäre Reha-Massnahme für mich beantragt, da die ambulanten Therapien, Krankengymnastik und Ergotherapie nicht ausreichen um einen Behandlungserfolg auch auf längere Zeit sicherzustellen. Meine letzte stationäre Reha war bereits 2004.
    Zu meinem Widerspruch führe ich folgende Gesetze an die hier von Ihnen, den Sachbearbeitern nicht beachtet wurden.

    Das Sozialgesetzbuch V, § 40, Nr. 1,2,3
    Das Sozialgesetzbuch V, § 23, Abs. 2,
    Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 01.04.2008, Reha-Leistungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassen!
    In der Anlage füge ich Ihnen noch ein Attest meines behgandelnden Arztes bei ausdem hervorgeht, dass zum jetzigen Zeitpunkt die ambulanten Therapien nicht mehr ausreichen.
    Mit freundlichen Grüssen

    So liebe Utsch, das wäre der Widerspruch, auch mit den hierfür nötigen gesetzlichen Grundlagen. Wenn du den abschickst wird das ca. 3 Monate dauern bis du wieder Antwort hast und dann in Klage gehen kannst.
    Aber, du kann deiner Krankenkasse ein "Schnippchen" schlagen und zwar folgender Maßen, wenn diese Klinik in der du zuletzt stationär zur REHA warst, eine Klinikzulassung hat, das bedeutet, dass du hier mit einer ganz normalen Krankenhauseinweisung deine Reha durchziehen kannst, wäre das gut, wenn nicht, dann kommt nur noch der längere Weg! hier in Frage, oder Akuteinweisung in eine Neurologische Klinik und anschließend hier von der Klinik aus in eine AHB.
    So nun habe ich dir ein paar wege aufgezeigt, und hoffe, das ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
    L.G.
    von
    Peter Jäkel

    NS: ich stelle den Beitrag hier auch öffentlich ins Forum rein, denn der eine oder andere wird ihn vielleicht doch nutzen können. Wenn du noch fragen hast so helfe ich dir gerne weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Jäkel ()

  • Hallo Utsch, Laß dir noch ein Attest von deinem behandelnden Arzt austellen aus dem auch hervorgeht, das die ambulanten Maßnahmen nicht den nötigen Erfolg bringen, sondern intensiviert werden müssen. Wnn du noch einen Facharzt hast Orthopäden bitte den auch um ein Attset, ist immer gut, auch hast du nun nach den Ablauf von vier Jahren Anspruch auf eine stationäre Reha.


    Es wir hiermit von mir gegen den Ablehnungsbescheid vom............... Widerspruch mit folgender Begründung erhoben.
    Am ........ wurde von meinem behandelnden Arzt , eine stationäre Reha-Massnahme für mich beantragt, da die ambulanten Therapien, Krankengymnastik und Ergotherapie nicht ausreichen um einen Behandlungserfolg auch auf längere Zeit sicherzustellen. Meine letzte stationäre Reha war bereits 2004.
    Zu meinem Widerspruch führe ich folgende Gesetze an die hier von Ihnen, den Sachbearbeitern nicht beachtet wurden.

    Das Sozialgesetzbuch V, § 40, Nr. 1,2,3
    Das Sozialgesetzbuch V, § 23, Abs. 2,
    Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vom 01.04.2008, Reha-Leistungen sind Pflichtleistungen der Krankenkassen!
    In der Anlage füge ich Ihnen noch ein Attest meines behgandelnden Arztes bei ausdem hervorgeht, dass zum jetzigen Zeitpunkt die ambulanten Therapien nicht mehr ausreichen.
    Mit freundlichen Grüssen

    So liebe Utsch, das wäre der Widerspruch, auch mit den hierfür nötigen gesetzlichen Grundlagen. Wenn du den abschickst wird das ca. 3 Monate dauern bis du wieder Antwort hast und dann in Klage gehen kannst.
    Aber, du kann deiner Krankenkasse ein "Schnippchen" schlagen und zwar folgender Maßen, wenn diese Klinik in der du zuletzt stationär zur REHA warst, eine Klinikzulassung hat, das bedeutet, dass du hier mit einer ganz normalen Krankenhauseinweisung deine Reha durchziehen kannst, wäre das gut, wenn nicht, dann kommt nur noch der längere Weg! hier in Frage, oder Akuteinweisung in eine Neurologische Klinik und anschließend hier von der Klinik aus in eine AHB.
    So nun habe ich dir ein paar wege aufgezeigt, und hoffe, das ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
    L.G.
    von
    Peter Jäkel

    NS: ich stelle den Beitrag hier auch öffentlich ins Forum rein, denn der eine oder andere wird ihn vielleicht doch nutzen können. Wenn du noch fragen hast so helfe ich dir gerne weiter.


    Hilfe mein Computer spinnt, es ist dies ein Doppeöbeitrag, Admin kann ihn löschen, Danke!

  • Danke euch allen für eure Antworten.
    Habe heute meinen Widerspruch mit einem Attest von Frau Prof. Dr. Timmann-Braun (ärztl. Beirat der DHAG) zur KK geschickt. Ein paar Gesetzestexte aus dem SGB V habe ich auch angeführt (übrigens dieselben, die P.J. schrieb)
    Nun mal abwarten was die KK dazu sagt.
    Über den Ausgang werde ich euch dann berichten...

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



    Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:




    Kopf hoch, sonst kannst du den Himmel nicht sehen


    Liebe Grüße von Uta

  • Danke euch allen für eure Antworten.
    Habe heute meinen Widerspruch mit einem Attest von Frau Prof. Dr. Timmann-Braun (ärztl. Beirat der DHAG) zur KK geschickt. Ein paar Gesetzestexte aus dem SGB V habe ich auch angeführt (übrigens dieselben, die P.J. schrieb)
    Nun mal abwarten was die KK dazu sagt.
    Über den Ausgang werde ich euch dann berichten...



    Hallo Utsch, ich Hoffe für Dich, dass du erfolg hast auch hier beim MDK. Ich denke, dass die Sachbearbeiter diesen Widerspruch von Dir doch auch einen Neurolgen Doc vorlegen werden.
    Auch noch ein Hinweis von mir, diese Vierjahresfrist ist nur für Berufstätige! EU-Rentner und Rentnerinnen und Rentner betrifft dies nicht mehr!!
    Ich habe das ganze schon ein paar mal hinter mir, denn hier in Bayern hat am Starnberger See die Marianne Strauß Klinik hier noch so eine Klinikzulassung! Aber du kannst dir ja vorstellen was da los ist, die Patienten buchen hier von Jahr zu Jahr immer oftmals den gleichen Termin meistens im Frühjahr und Sommer. D.h. man bekommt keinen Platz in dieser Klinik mehr. Umgebung und Landschaft ist sehr schön, bis zum See nur 2 Minuten, aber kein EZ was ich persönlich nicht sehr gut finde. Aber es gibt doch bestimmt auch bei Euch noch so Neurologische Reha-Kliniken.

    So nun Schluss, ich wünsche dir noch einen schönen abend, und wenn du fehler findest kannst du sie ruhig behsalten, Spass!!
    L.G.
    von
    Per Jäkel

  • Hi ihr,
    mein Widerspruch hatte Erfolg, denn Samstag erhielt ich endlich die Zusage der KK. :) Zwar nicht da wo ich hinwollte (Schmiederklinik Konstanz), aber immerhin...
    Nach dem Horror meiner letzten Reha in Kreischa (im Zweibettzimmer) ist für mich das A und O ein EZ zu bekomen. Gerade jetzt wo ich anfange mich etwas zu erholen...Falls das dort nicht klappt, drehe ich mich auf dem Absatz um... und streite weiter mit der KK. Jedenfalls steht für mich felsenfest meine Ruhe zu haben. Zumindest gibt es in der Rehaklinik auch EZ, wie ich heute am Telefon erfuhr. Kennt zufällig jemand die Medical Park Loipl Klinik in Bischofswiesen? Traumhaft schön liegt sie ja (im Berchtesgadener Land zwischen Königssee und Salzburg), aber das allein reicht ja nicht :(
    Also danke für Eure Antworten!

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



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    Liebe Grüße von Uta

  • hallo utsch

    so viel ich weiß waren klaus und auch anna in der klinik.die können bestimmt berichten.
    aber warum sollst du denn nicht nach konstanz?
    lg bine

  • Hallo Uta,


    ich war selber noch nicht in Loipl zur Reha, aber ich habe mal jemanden dort besucht.


    Die Therapien sind dort sehr gut und erholen kannst Du Dich bestimmt da auch richtig toll.
    Klaus und Anna wissen bestimmt mehr!


    Liebe Grüße


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Hallo alle zusammen,
    vor ca. 2 Wochen habe ich (bzw. meine HÄ) einen Kurantrag bei der KK eingereicht, der jetzt mit der Begründung abgelehnt wurde,am Ort müsste erst alles ausgeschöpft werden und die ambulante KG sei ausreichend. Natürlich werde ich Widerspruch einlegen. Meine letzte stationäre Reha war 2004.
    Weiß jemand, ob ich mit der Ataxiediagnose (IDCA) einen Rechtsanspruch alle 4 Jahre auf eine stat. Reha habe? Ich bin EU-Rentnerin und mein Behinderungsgrad sind 100%



    Hallo Utsch, ich lese gerade deinen Beitrag "Kur", diese Reha-Leistungen sind seit dem 01.04.2007 Pflichtleistungen der KK geworden. Ich hoffe, dass du deinen Widerspruch so auch begründet hast, dass hier die ambulanten Maßnahmen nicht ausreichen. Dieser vier Jahreesrythmus zählt für EU-Rentner nicht mehr, dies gilt nur für Erwerbstätige. Die Ablehnungsbegründung kommt mir doch sehr bekannt vor! Frage mal AOK Versichert?, wenn ja, dann wird dir auch der Widerspruchausschuß hier nichts bringen, es wird abgelehnt werden, ist meine Erfahrung, da die keine Neurologen beim MDK haben die sich hier mit dieser neurologischen Krankheit auskennen.
    Was bleibt ist der Klageweg vor dem Sozialgericht und das dauert halt seine Zeit.
    Was hilft ist eine Petition, die wurde von mir an den Bundesvorsitzenden der AOK gerichtet, Erfolg, zwei wochen später war die REHA genehmigt! Im letzten Jahr ebenfalls beantragt abgelehnt, aber hier das Hintertürchen über die AHB genommen!
    Oder aber du kennst eine Neurologische Klinik mit REHA Einrichtung so wie die MS Klinik in Starnberg, hier werden Patienten noch stationär mit der Krankenhauseinweisung aufgenommen!
    Wenn dir so eine Klinik bekannt ist, Einweisung vom Arzt holen und REhA antreten.
    So das war es in ein paa groben Zügen geschildert, es wird ca. Juli werden bis du den Widerspruchsbescheid von der KK erhältst.
    Liebe Grüsse
    von
    Peter Jäkel

  • Hi, ich nochmal.
    Also, nachdem ich mich gründlich über die Klinik in Bischofswiesen informiert habe, fahre ich jetzt Ende Juli (vorher geht es terminlich leider bei mir selbst nicht) auf Reha.

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



    Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:




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    Liebe Grüße von Uta

  • Hallo Uta,
    mit Interesse habe ich Deine und alle anderen Beiträge gelesen. Mein Vater hat Ataxie und die Diagnose ist erst ein Jahr alt. Leider ist die einzige Behandlung bisher KG und Logopädie, nach einem Wirbelbruch gibt es jetzt noch ein wenig mehr , nämlich auch noch Ergotherapie. Eine Kur oder auch Reha hat er noch gar nicht gemacht.
    Kannst Du bzw. auch Ihr anderen eine Reha - nach Stürzen und Wirbelbruch bei Ataxie - empfehlen? Hilft es Euch? Meist kommt ja noch der andere Effekt dazu... der psychologische ..
    Mein Vater weiß eigentlich gar nicht so richtig, was er tuen kann und soll, er merkt nur das alles schwerer wird und er große Probleme bekommt.
    Falls Du übrigens einen guten Orthopäden in der Gegend suchst, kann ich Dir einen empfehlen:-)
    Liebe Grüße alles Gute und viel Erfolg in der Reha/Kur!
    Claudia

  • Hallo Claudia,


    welche genaue Form der Ataxie hat Dein Vater denn?


    Natürlich kann man mit einer Reha sehr viel erreichen, eben um so etwas wie schwere Stürze zu vermeiden. Nach dem Wirbelbruch, bei dem er ja sicher im Krankenhaus war, ist da keine Anschlußheilbehandlung gemacht worden?


    Auf der Linkliste für Rehakliniken findest Du fast alle Rehakliniken in Deutschland, die neurologische Erkrankungen behandeln.
    Ich persönlich kann die Rehaklinik Damp empfehlen, aber da hat jeder persönliche Vorlieben, außerdem ist es von Taufkirchen etwas weit.


    Alles Gute für Dich und Deinen Vater


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Hi Claudia,
    ersteinmal herzlich willkommen hier!
    Da wir ja quasi Nachbarn sind und ich u.a. seit Jahren die Münchner Selbsthilfegruppe leite, auch einiges aus ganz privaten Erfahrungen berichten kann, kannst Du mich gern zwecks Fragen besuchen, anrufen oder mailen. Ich bin sicher, ich kann Dir den einen oder anderen hilfreichen Tipp geben.
    Meine Tel.nr. ist 089/616329 oder uta.schulz@maxi-dsl.de
    Also dann - vielleicht bis bald!

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



    Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:




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    Liebe Grüße von Uta

  • Hallo Ihr Lieben!
    Herzlichen Dank für die schnellen Antworten. Mein Vater hat SCA6....
    Danke Dir - Zauberfee - für den Link und die Antwort. Ich denke, eine Kur wäre eine super Idee, nur muss ich dazu noch jemanden überzeugen;)...
    Und Uta, vielen Dank für die Kontaktdaten! Ich bin immer ziemlich unter Druck mit Kindern und Job, versuche Dich allerdings auf jeden Fall zu kontaktieren oder auch direkt mal zu besuchen. Wann darf ich Dich am besten anrufen? Ich mail Dir dann mal direkt zurück.
    Ich hoffe, Deine Kur wird ein Erfolg und Du kannst es auch ein wenig genießen:).
    Liebe Grüße an alle.
    Claudia