behindertenausweis

    • Offizieller Beitrag

    auf dem bescheid des Landratsamt steht:
    GdB 90 und aG


    heute ist der Ausweis mit Änderung zurückgekommen.
    Auf dem steht:
    GdB 100 und aG
    diese Erweiterung ist handschriftlich.


    Muß ich die "Mehr GdB" melden? Wo?
    Welche Vergünstigungen hab ich mt 100? KFZ Steuer...?


    Danke

  • Hallo Chrisi,


    das "Mehr" an GdB mußt Du nirgendwo melden.


    Mit 100 % steht Dir bei der Einkommensteuer ein Pauschbetrag von € 1 420 zu ( statt € 1 30 ).


    Mit dem Merkzeichen aG steht Dir auch die Kfz-Steuerbefreiung zu, unabhängig vom GdB.


    Hier eine Übersiicht über die Nachteilsausgleiche bei Schwerbehinderung.


    Gruß


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Hallo,
    nun habe ich einen GdB von 40% für die SCA6 eingestuft bekommen. M.E. ist dies in Anbetracht der Schwere der Erkrankung deutlich zu wenig.
    Nun überlege ich ob ich den 1. Widerspruch allein Formuliere, mir hier vor Ort einen Beistand suche, oder mich an die DHAG um Hilfe wende. Wie sind denn so Eure Erfahrungen?
    Gruß Reiner

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

    Einmal editiert, zuletzt von scout ()

  • Hallo,
    nun habe ich einen GdB von 40% für die SCA6 eingestuft bekommen. M.E. ist dies in Anbetracht der Schwere der Erkrankung deutlich zu wenig.
    Nun überlege ich ob ich den 1. Widerspruch allein Formuliere, mir hier vor Ort einen Beistand suche, oder mich an die DHAG um Hilfe wende. Wie sind denn so Eure Erfahrungen?
    Gruß Reiner


    Hallo Reiner,


    bei dem Grad der Schwerbehinderteneigenschaft ist nicht die Schwere der Erkrankung entscheidend (also es kommt nicht darauf an, was möglicherweise noch auf Dich zukommt), sondern entscheidend ist, wie schwer Du aktuell durch die Krankheit behindert bist.


    Bei Dir ist zum Glück die Krankheit noch nicht weit fortgeschritten; bei mir ging es vor acht Jahren mit 30 % oder 40 % los, inzwischen bin ich bei 80 %.


    Wenn Du Widerspruch einlegen willst, würde ich in jeden Fall mit Deinem Neurologen sprechen. Denn seine Stellungnahme war (mit-) entscheidend für die Entscheidung des Versorgungsamts.


    In jedem Fall hast Du auch die Möglichkeit, in 1 oder zwei Jahren, wenn die Krankheit weiter voranschreitet, eine neue Einstufung zu beantragen.


    Gruß Burkhard

    2 Mal editiert, zuletzt von Burkhard ()

  • Hallo,
    nun habe ich einen GdB von 40% für die SCA6 eingestuft bekommen. M.E. ist dies in Anbetracht der Schwere der Erkrankung deutlich zu wenig.
    Nun überlege ich ob ich den 1. Widerspruch allein Formuliere, mir hier vor Ort einen Beistand suche, oder mich an die DHAG um Hilfe wende. Wie sind denn so Eure Erfahrungen?
    Gruß Reiner



    Ganz genau wie Burkhart sagt ist auch meine Meinung.

    Mit Deinem Neurologen vor Ort solltest Du eine entspechende Einstufung abstimmen.

    LG Wolfgang

  • Mit meinem Neurologen vor Ort habe ich ein Problem. Der hat mir nach der Diagnose SCA6 gesagt, dass sich da vorläufig kaum was an meinem Zustand ändert. Das passt überhaupt nicht zu dem was ich täglich fühle.
    Ich habe den Eindruck, dass er mit SCA nicht viel anfangen kann.
    Meinen 1. Termin bei Frau Dr. Timmermann-Braun habe ich erst im September.

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

    2 Mal editiert, zuletzt von scout ()

  • Hallo Reiner,


    dann würde ich gegen den Bescheid


    fristwahrend Widerspruch


    einlegen, um zu verhindern, dass der Bescheid bestandskräftig wird.


    Zugleich würde ich in dem Schreiben betonen, dass Du vor einer Begründung des Widerspruchs erst noch das Ergebnis des Gesprächs mit Frau Dr. Timmermann - Braun abwarten willst und dieses Gespräch aber erst im September stattfinden wird.


    Gruss Burkhard


  • Mit meinem Neurologen vor Ort habe ich ein Problem. Der hat mir nach der Diagnose SCA6 gesagt, dass sich da vorläufig kaum was an meinem Zustand ändert. Das passt überhaupt nicht zu dem was ich täglich fühle.
    Ich habe den Eindruck, dass er mit SCA nicht viel anfangen kann.
    Meinen 1. Termin bei Frau Dr. Timmermann-Braun habe ich erst im September.



    Hallo Scout, ist die Widerspruchsfrist von vier Wochen noch nicht abgelaufen, erhebst du mit folgender Begründung Widerspruch bei deinem zuständigen VA.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in meinen Antrag auf Höherstufung des GDS wurde hier nach Aktenlage entschieden. Da sich mein derzeitiger Gesundheitszustand verschlechterte wird hier eine Begutachtung durch enen ärztlichen Gutachter des Versorgungsamtes von mir hier beantragt.


    Nicht mehr und nicht weniger, den dieser Antrag von dir muss nun wieder innerhalb von zwei Wochen bearbeitet werden.
    Du kannst hier auch die Ärzte angeben bei denen du in Behandlung bist und diese gleichzeitig von der Schweigepflicht entbinden. Diesen Vordruck kannst du im internet runterladen.

    Hintergrund ist der, es gibt die "ärztlichen Begutachtungsrichtlinien" seit dem 01.01.2009 nicht mehr! So werden hier in den neuen Richtlinien die Beschwerden des Einzelnen mehr berücksichtigt.

    Ich würde es so machen, dauert ca. drei Monate.

    Liebe Grüsse und viel Erfolg,

    von

    peter

  • Hallo,
    danke für Eure Ratschläge, ihr habt mir damit einiges weiter geholfen. Die Einspruchsfrist läuft noch bis etwa Mitte Juni. Ich werde sie weitgehend ausschöpfen und dann den Widerspruch, so wie ihr schreibt formulieren. Dann zieht sich das Verfahrfen schon automatisch so hin, das die Untersuchungsergebnisse von Frau Dr. Timmermann mit einfließen können;)
    Gruß Reiner

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Mittlerweile habe ich das Ergebnis meines Einspruchs. Er bestätigt die Einstufung auf 40% obwohl Frau Prof. Dr. Timmann-Braun so gut wie sicher war, dass nach irer Beurteilung eine Anhebung auf 50% folgen müßte.
    Nun werde ich also vors Sozialgericht ziehen. Das muss ich allerdings noch etwas vorbereiten. Mittlerweile, habe in zum einen Probleme mit meinem Arbeitgeber, der in diesen Krisenzeiten, teilweise verständlich, von einem Gesundheitlich angeschlagenen Vertriebmitarbeiter nicht begeistert ist. Zum anderen haben der Berufliche Druck und die Gesundheitlichen Probleme schon zu Depressionen geführt, auf die ich nun auch behandelt werde.
    Habt Ihr noch Tipps zum Vorgehen?
    Schönes WE Reiner

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Hallo Reiner,


    gegen die Depressionen helfen Medikamernte; da Du aktuelle Probleme am Arbeitsplatz hast, könnte auch eine Psychotherapie hilfreich sein.


    Gruss Burkhard

  • Das Thema gehe ich kommende Woche mit einem Arzt an.


    Eben hat mir mein Hausarzt geraten eine Gleichstellungsantrag beim Arbeitsamt zu stellen um den Kündigungsschutz und das Recht auf früheren Renteneintritt zu bekomment. Wisst Ihr da mehr?



    Hallo Reiner,


    gegen die Depressionen helfen Medikamernte; da Du aktuelle Probleme am Arbeitsplatz hast, könnte auch eine Psychotherapie hilfreich sein.


    Gruss Burkhard

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • hallo,
    hab schon wieder ein neues problem - der papierkram nervt, aber ihr wisst glaub ich was ich meine...

    und zwar hab ich mich vor ein paar monaten mal dazu entschlossen, mich endlich mal von den rundfunkgebühren befreien zu lassen.
    und zwar wollt ich mir dazu in meinem behindertenausweis (100%) das merkzeichen RF eintragen lassen.

    mir ist ja bewusst, dass das bei mir ja noch so ist, dass ich schon noch das haus verlassen kann (wenn auch am besten mit rollstuhl), bin da ja aber aufgrund meiner behinderung (wirkt sich bisher nur beim laufen aus) trotzdem ziemlich eingeschränkt und kann nicht so leicht am leben teilhaben wie andere.

    ich weiß leider nicht mehr, wer genau, aber mir haben mehrere leute dazu geraten, den antrag zu stellen, weil es ja bei mir schon lange überfällig wäre.

    was habt ihr für erfahrungen gemacht? seid ihr befreit? soll ich widerspruch einlegen?

    lieben dank schonmal,
    anna

  • Hallo Anna,


    das Merkzeichen RF hat nicht unbedingt mit der Höhe des GdB zu tun, vielmehr ist notwendig, dass man am öffentlichen Leben nicht mehr teilnehmen kann.


    Hier die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF.


    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende


    Monika

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

    • Offizieller Beitrag

    moin anna......meise:)
    also wenn du wie so vieles, dieses ganze ausfüllen und beantragen satt hast kann ich nur raten,hol dir hilfe von leuten die wirklich ahnung haben-also von einem sozialverein-ich hab das nun gemacht und bekomme hilfe.
    der mann macht das ehrenamtlich (könnte ja auch etwas für den einen oder anderren hier sein) eine schöne aufgabe.
    der mann hat nun anträge gestellt, von die ich noch gar nichst wusste.
    vdk ich war beim sozialverband und dort gefiehl es mir gar nicht,also hab ich beim ortsvorsteher der -vdk- angerufen und der macht hausbesuche,prima denn zu hause hab ich ja alles an unterlagen.
    also auch wenn es ein parr €.ros kostet hat man weniger stress und bessere beratung,kann nur jedem empfehlen mitglied zu werden.
    einfach mal schauen welcher verein bei dir in die nähe ist und kompetent ist,es liegt ja nur an den mitarbeiter wie ernst derjenige sein amt nimmt.

  • hallo anna

    ich würde auf jeden fall widerspruch einlegen.bei der ablehnung steht doch eine begründung und die mußt du ganz genau widerlegen.

    googl mal in deiner stadt gibt es behindertenbeauftragte und die können dir sagen an wen du dich wegen hilfe wenden kannst.

    lg bine

    • Offizieller Beitrag

    hallo anna,
    ganz ehrlich, aber ich glaube, deine chance, RF zu bekommen, stehen schlecht.


    bei mir wurde es jedenfalls abgelehnt, anfang letzten jahres, trotz pflegestufe 2! aber da man mir zumindest ein "H" bewilligte (was ne ziemliche steuerersparnis bringt), habe ich das vorerst auf sich beruhen lassen und keinen widerspruch eingelegt.


    aber vielleicht ist dein versorgungsamt ja kulanter als meins in gießen !


    lg, sabine

  • danke für eure antworten :)
    glaube aber, die haben das so gut begründet, und RF steht wirklich nur denen zu, die überhaupt keine öffentlichen veranstaltungen mehr besuchen können...
    aber da steht, das befreien der rundfunkgebühren ist auch anders möglich...bei sozialgeld, arbeitslosengeld oder bafög... werde mich mal drüber informieren!
    lg

  • also, in unserem ländle hängt die befreiung der rf-gebühren von der höhe des gesamten monatl. einkommen ab.
    sogar die alimente der kids werden da als berechnung hergenommen, was eigentlich ein schlechter witz is :mad:
    es wird nur das einkommen genommen, die ausgaben, wie z.b. ein kredit ect., wird dabei ausser acht gelassen.
    wer da familienmitglieder wohnen hat, die dazu noch über ein einkommen verfügen, fällt, ob behindert oder nicht, ebenfalls durch den rost, hat bei uns nix mit dem grad zu tun :confused:

    „Ich finde, neben der Unwissenheit ist die Gleichgültigkeit das größte Übel auf der Welt.“

  • also, in unserem ländle hängt die befreiung der rf-gebühren von der höhe des gesamten monatl. einkommen ab.
    sogar die alimente der kids werden da als berechnung hergenommen, was eigentlich ein schlechter witz is :mad:
    es wird nur das einkommen genommen, die ausgaben, wie z.b. ein kredit ect., wird dabei ausser acht gelassen.
    wer da familienmitglieder wohnen hat, die dazu noch über ein einkommen verfügen, fällt, ob behindert oder nicht, ebenfalls durch den rost, hat bei uns nix mit dem grad zu tun :confused:


    Das System in Österreich erinnert mich mehr an Hartz IV bzw. Sozialhilfebezug und nicht so sehr an Ausgleich einer Behinderung.