behindeten parkausweis

    • Offizieller Beitrag

    hallo chrisi,
    wenn du den parkausweis von der stelle bei der stadt bekommst, kriegst du ein merkblatt mit, auf dem genau aufgeführt ist, was du mit dem parkausweis (in deutschland) darfst und was nicht. z.b. musst du auf der straße keine parkgebühr zahlen, das gilt aber nicht unbedingt für parkhäuser! wenn der behindertenparkplatz belegt ist, kannst du natürlich auch woanders parken, wenn da was frei ist, notfalls sogar im eingeschränkten halteverbot, wenn du keinen anderen behinderst!
    ob du nen eigenen parkplatz vor der tür bekommst, hängt einerseits von der kulanz der zuständigen stelle ab und andererseits, wie stark deine sraße fluktuiert ist, d.h. ob du nur chancen auf nen parkplatz in angemessener entfernung hast, wenn dein parkplatz reserviert wird.
    lg, sabine

  • Schau mal hier




    Außer auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen gelten folgende Parkerleichterungen:


    Weiter stehen Ihnen folgende Parkberechtigungen mit der Parkerleichterung für Schwerbehinderte in Deutschland zu:


    * an Stellen, an denen ein eingeschränktes Haltverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist und im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) bis zu drei Stunden unter Verwendung einer Parkscheibe zu parken
    * im Bereich eines Zonenhaltverbotes (Zeichen 290 StVO) in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die zulässige Parkdauer zu überschreiten
    * an Stellen, die durch Zeichen „Parkplatz“ (Z314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken
    * in Fußgängerzonen (Zeichen 240/242 StVO), während der für den Lieferverkehr freigegeben Zeiten zu parken
    * an Parkuhren und Parkscheinautomtaten, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken
    * in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der markierten Flächen zu parken, ohne dadurch den fließenden Verkehr zu behindern, zu parken.


    Diese Sonderrechte dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.


    Die zulässige Höchstparkdauer beträgt 24 Stunden und ist durch Einlegen einer Parkscheibe nachzuweisen. Der Parkausweis muss deutlich sichtbar im Fahrzeug ausliegen.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

    Einmal editiert, zuletzt von zauberfee ()

  • Jenau DEN hab ich auch.....ist schon eine feine Sache.....

  • Wir haben jetzt auch einen . Ist wirklich praktisch und manchmal lustig:
    Wenn ich allein zur Arbeit fahre, parke ich ja normal. Und meine eigenen Kollegen fragen mich, warum ich hier hinten parke, wenn ich doch nen Ausweis hab, und nicht vorn auf den Bihindertenparkplätzen. Und sie wussten gar nicht, dass ich so gehbehindert bin.
    Oder, wenn wir beide einkaufen fahren, nehmen wir natürlich den Behindertenparkplatz vorn an der Tür. Wenn ich dann aus dem Auto hüpfe und ums Auto renne um den Rolli auszuladen, hört man die Alten Leute ohne Ausweis meckern. "So jung und zu faul zum Laufen." Micha fährt dann immer ganz nah rann mit seinem Rolli und und sagt: "Stimmt ! Und das beste ist, sie schiebt mich überall hin, wo ich nur mag."
    Sorry Chrisi, das hilft Dir zwar nicht, aber Zauberfee hat ja alles wichtige notiert. Und den Schein, wo das alles drauf steht, bekommst Du mit dem Ausweis zusammen, kannst also immer nachlesen.

  • Also ich parke (auch wenn ich ja sowieso nicht aussteige) auch ab und zu auf Behindertenparkplätzen oder im Parkverbot.......es ist dann immer lustig,wenn ich den Politessen ihre Vorfreude auf ein Knöllchen nehmen muss.........-)))))))))))))

    • Offizieller Beitrag

    Zur Zeit haben wiiir noch diesen blauen Ausweis, gestern hatten wir auf dem HBF Saarbrücken einen Strafzettel, weil unser Ausweis angeblich nicht gilt.
    Ab 2011 ist dies wohl Realität, deshalb darauf achten, dass dann der neue (Siehe Beitrag Zauberfee) gilt.
    Die neue Karte ist so gestaltet, daß die Inhaber persönliche Angaben nur auf der Rückseite und nicht auf der Vorderseite machen müssen. Damit wird Besorgnissen entsprochen, daß eine sichtbare Angabe des Namens möglicherweise zu einer Bedrohung der persönlichen Sicherheit führen könnte. Bei der Entgegennahme der neuen Karte erhalten die Behinderten auch ein Merkblatt. Dieses enthält Angaben darüber, wo sie parken können und wo nicht und auf welche Verkehrszeichen sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten (und den drei beteiligten EWR-Ländern) achten müssen. ;)

  • Zur Zeit haben wiiir noch diesen blauen Ausweis, gestern hatten wir auf dem HBF Saarbrücken einen Strafzettel, weil unser Ausweis angeblich nicht gilt.
    Ab 2011 ist dies wohl Realität, deshalb darauf achten, dass dann der neue (Siehe Beitrag Zauberfee) gilt.
    Die neue Karte ist so gestaltet, daß die Inhaber persönliche Angaben nur auf der Rückseite und nicht auf der Vorderseite machen müssen. Damit wird Besorgnissen entsprochen, daß eine sichtbare Angabe des Namens möglicherweise zu einer Bedrohung der persönlichen Sicherheit führen könnte. Bei der Entgegennahme der neuen Karte erhalten die Behinderten auch ein Merkblatt. Dieses enthält Angaben darüber, wo sie parken können und wo nicht und auf welche Verkehrszeichen sie in den jeweiligen Mitgliedstaaten (und den drei beteiligten EWR-Ländern) achten müssen. ;)


    Hallo Marina,
    Der alte Parkausweis ist aber noch bis 2010 gültig, oder?
    Ich habe auch noch einen alten Parkausweis. Bis jetzt noch keine Probleme bekommen. Aber jetzt nach dem ich das gelesen habe ist mir mit dem alten Parkausweis nicht mehr so wohl. Beantragst du jetzt einen neuen? Muss, kann oder sollte man das?

    Einmal editiert, zuletzt von Roque ()

  • Also ich parke (auch wenn ich ja sowieso nicht aussteige) auch ab und zu auf Behindertenparkplätzen oder im Parkverbot.......es ist dann immer lustig,wenn ich den Politessen ihre Vorfreude auf ein Knöllchen nehmen muss.........-)))))))))))))


    Will ein Rollifahrer aussteigen ist er auf diese Rollstuhlparkplätze angewiesen. Oft werden SB-Parkplätze nicht kontrolliert. Also wenn dann eine Politesse Falschparkern ohne Ausweis ein Knöllchen gibt ist das gut. Sollte man unterstützen.

  • Hi Roque,


    absolut......ich finde es unmöglich, wenn gesunde Menschen zu faul sind ein paar Meter zu laufen und diese Parkplätze belegen..........allerdings darf ich ja dort parken...ob ich nun aussteige oder nicht...............ich meinte ja auch hauptsächlich das "normale" Parkverbot....und da kann man drüber streiten, ob das immer sinnvoll ist!!!

  • Ob man als behinderter (mit Parkausweiß) auch einen Parklplatz bekommt oder ob da wieder Irgendwelche "behinderte" aus dem Fitneßstudio stehen, ist eine andere Geschichte. Was ich mir bei den Leuten wünsch will ich nicht schreiben.
    Allerdings benutze ich die Behindertenparkplätze auch nur dann wenn ich wirklich aussteigen möchte.
    Nur umzu parken reichen mir auch die normalen Plätze. Es könnte ein Behinderte kommen der den Platz wirklich braucht.

    per aspera ad astra

  • Hi,
    finde ich auch.
    Gruß

    Man darf alles sagen was man denkt, aber man muss das Richtige denken.
    Behindert ist man nicht, man wird es.

    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

  • Also um das mal aufzuklären.......ich steh da natürlich nicht einfach so zum Spass rum.....es ist dann so, dass entweder meine Frau einkaufen ist und ich warte,oder ich jemand abhole etc.,....ich benutze solche Plätze vielleicht 3-5 mal im Jahr......im NORMALEN Parkverbot stehe ich schon öfter, wenn es eben nicht anders möglich ist....und da habe ich absolut kein Problem damit...


    Und Jens: Ich gebe Dir vollkommen recht.....ich wünsche diesen Artgenossen auch, dass Sie den Rest Ihres Lebens im Rollstuhl verbringen müssten.......damit Sie mal wissen wie das ist..........und Du hast ein tolles Beispiel genannt........diese Idioten gehen ins Fitness-Center, aber können keine 3 Meter zum Auto laufen!!!!!!!!!!!

  • .diese Idioten gehen ins Fitness-Center, aber können keine 3 Meter zum Auto laufen!!!!!!!!!!!


    Dürfen Behinderte nicht ins Fitnessstudio gehen????[


    Die, die unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz stehen, sind eben im Kopf behindert!:p

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Hallo Marina,
    Der alte Parkausweis ist aber noch bis 2010 gültig, oder?
    Ich habe auch noch einen alten Parkausweis. Bis jetzt noch keine Probleme bekommen. Aber jetzt nach dem ich das gelesen habe ist mir mit dem alten Parkausweis nicht mehr so wohl. Beantragst du jetzt einen neuen? Muss, kann oder sollte man das?



    Ich habe da mal Widerspruch eingelegt. Solange der alte noch gilt, werde ich keinen neuen beantragen. Noch habe ich nichts von Saarbrücken gehört, denke die wußten dies so nicht.