Versicherungen

  • Hallo zusammen,
    hab da mal eine Frage an Euch....


    Wer hat nach Feststellung der Ataxie noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? Gab es da Probleme/Einschränkungen wegen der Erkrankung?


    Wie ist das wenn Kinder von Ataxie Erkrankten vor dem Gentest eine solche Versicherung abschließen wollen. Müssen solche Daten von den Eltern angegeben werden?


    Hoffe sehr, das mit jemand von Euch mit seinen Erfahrungen weiterhelfen kann.


    Bei der Versicherung (bei der ich fast alles habe) möchte ich nicht anrufen und fragen weil es sonst bei den bestehenden Verträgen vielleicht Probleme geben könnte.


    LG
    Elke

  • Hallo Elke,
    bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit, es sei denn, deine Ataxie war schon bekannt und wurde von dir verschwiegen!
    Eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wirst Du nur noch sehr schwer bekommen. Auf jeden Fall aber würde die Gesellschaft alle Risiken, die mit deiner Ataxie zusammenhängen, ausschließen. Dazu gehören mit Sicherheit auch "Schadensereignisse", die beispielsweise aus Stürzen resultieren.
    Deine Kinder sind, solange keine Ataxie diagnostiziert wurde, versicherbar. Steht die Diagnose, wird es schwer, bei manchen Versicherungsformen nahezu unmöglich!
    Ich habe mal eine Zeit lang für ein namhaftes Unternehmen Versicherungen verkauft, sowohl haupt- als auch nebenberuflich.
    Ich hoffe, Dir geholfen zu haben.
    LG
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    hallo elke und michael,


    ist es bei kindern ncht so, dass es nur dann probleme gibt, wenn sie selbst erkankt sind bzw. einen "positiven" gentest haben machen lassen?


    bei der bu-versicherung meiner kinder wurde nur nach eigenen durchgemachten krankheiten gefragt, nicht nach familiären leiden. und obwohl ich zum zeitpunkt des abschlusses schon wackelte (hatte aber noch keinen gentest gemacht), hat der versicherungsvertreter keine fragen gestellt.


    lg, sabine

  • Hallo Sabine,
    ich schrieb doch:
    "Deine Kinder sind, solange keine Ataxie diagnostiziert wurde, versicherbar. Steht die Diagnose, wird es schwer, bei manchen Versicherungsformen nahezu unmöglich!"
    LG
    Michael

  • Hallo und danke für die Antworten!


    Also wenn ich es richtig verstehe dann ist es solange bei den Kindern keine Ataxie durch einen Gentest "gesichert" festgestellt wurde, kein Problem!?
    :confused:
    Auch dann nicht, wenn bei einem Elternteil die Ataxie bereits per Test festgestellt wurde?:confused:


    Dann wäre es ja zumindest für meine Tochter kein Problem diesbezüglich. :)


    Nochmal eine Frage an Micha speziell: die verstehenden Verträge behalten auch ihre Gültigkeit wenn sie "rauskriegen" das Jahre später bei mir eine Ataxie diagnostiziert wurde?
    :confused:
    Vielen Dank für Eure Antworten!


    LG
    Elke

    • Offizieller Beitrag


    moin Elke aus eigene erfahrung kann ich dir nur raten ein ärztliches gutachten (hausarzt) den antrag auf berufsunfähigkeitsrente beizufügen,wenn die versicherung deine tochter dann eine versicherung verkauft kommen die aus den vertrag nicht heraus,,,,alles anderre ist zu unsicher und kostet nur geld und nerven.
    ich hatte mit 12j. mal was und darauf haben die sich dann gestütz und trozt rechsanwalt hab ich keine rente bekommen,dumm gelaufen.also bitte nur mit ärtzlichen gesundheits zeugnis oder wie sich das nennt einen vertrag abschließen,sonst werden die sich da rausreden,,bei mir sagten die auch nur das mein damaliger versicherungsvertreter das so nie hätte abschließen dürfen,
    lieben gruß,Ludwig

  • Hallo Elke,
    jawohl, bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit wenn bei der Antragstellung die Erkrankung nicht bekannt war!
    Für deine Kinder ist DEINE Erkrankung versicherungstechnisch irrelevant!
    Gruß
    Micha

  • Hallo und nochmals danke für Eure Tipps und Ratschläge.


    Dann bin ich ja beruhigt. Okay eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird dann wohl nichts mehr bei mir werden, aber wenigstens mein Kind kann sich dann rechtzeitig versichern.


    Ich weiß ja auch nicht ob sie überhaupt jemals einen Test machen lassen will oder nicht. Auf jeden Fall sollte sie es dann machen bevor sie sich testen läßt.


    LG
    Elke

  • Ich denke entscheidend ist

    • Was wird im Antrag gefragt, nach eigenen Erkrankungen?
      Nach einer familiären Belastung?
    • Das "Kleingedruckte" lesen. Macht man selten und ungerne, aber hier empfiehlt es sich.
    • Bei der Verbraucherzentrale nachfragen


    Dann sollte es, wenn die Leistung verweigert wird, die geleisteten Beiträge zuzüglich eines Basiszins zurück geben. Das ist nicht was man wollte, aber die Beiträge sollten nicht verloren sein.


    Im Grunde sollte sich die Frage aber mit Inkrafttreten des Gerndiagnostik-Gesetzes am 1. Februar erledigt haben.


    Dort regelt §18 GenDG


    Wesentliche Aussage des Versicherungsvertragsgestz (VVG)

    Zitat

    § 19 VVG - Anzeigepflicht


    (1) Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen.


    Nach dem Text des GenDG bleiben hiervon aber die Ergebnisse genetischer Untersuchungen ausgeschlossen. Zulässig wäre aber wohl die Frage nach einer bekannten Erkrankung der Eltern.

  • Vergleiche Fragenkataloge mehrerer Versicherungen hinsichtlich der Vorerkrankungen in der Familie.
    Manche fragen danach, andere nicht.


    LG
    Dani

  • bei meiner "alten", bereits aufgelösten versicherung werden die hausärzte von der versicherung kontaktiert, ich musste vorher natürlich zustimmen, und über familiäre erkrankungen befragt.
    stand zumindest so im vertrag!

    „Ich finde, neben der Unwissenheit ist die Gleichgültigkeit das größte Übel auf der Welt.“