System der Rehabilitation muss auf den Prüfstand!

  • Quelle: kobinet


    Berlin Das derzeitige System und die Begrifflichkeit der Rehabilitation in Deutschland müssen im Licht der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen komplett auf den Prüfstand gestellt werden. So lautet das Fazit heute am Ende einer zweitägigen Fachkonferenz von Netzwerk Artikel 3, der Arbeitsgruppe Recht und Politik der Rehabilitation in der DGRW (Deutsche Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften) und des IMEW (Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft).


    "Der segregierende Teufelskreis der Rehabilitation muss jetzt endlich durchbrochen werden", betonte Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe auf der Veranstaltung in Berlin. Um dies zu erreichen, sollten drei Punkte eine Rolle spielen: Erstens müsse das bislang vorherrschende medizinische Modell von Behinderung in der Rehabilitation von einem menschenrechtlichen Modell abgelöst werden. Zweitens müsse dies durch ein "Change-Management" aktiv mit Anreizen von außen begleitet werden und drittens müsse sich Rehabilitation in Zukunft als Diversity-Ansatz verstehen, bei der die menschliche Vielfalt mit individuellen Ansätzen aufgegriffen werde.


    Zu Beginn des zweiten Tages der Fachkonferenz erläuterte Sabine Häfner vom Netzwerk Artikel 3 die Bedeutung der UN-Konvention für Frauen mit Behinderungen und hob die Notwendigkeit etwa von geschlechtsdifferenzierten Statistiken hervor. Professor Markus Krajewski von der Universität Bremen stellte eindrücklich dar, warum auch die Bundesländer an die Konvention gebunden sind. Ottmar Miles-Paul, Landesbehindertenbeauftragter von Rheinland-Pfalz, sprach über die Probleme und Erfolge bei der Entwicklung eines Aktionsplans auf Länderebene.


    In der abschließenden Podiumsdiskussion räumte Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, ein, dass 99 Prozent der deutschen Ärztinnen und Ärzte die Konvention nicht kennen. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation, betonte, dass ein durchgängiges Disability Mainstreaming gerade auch bei den Organen der Selbstverwaltung im Gesundheitsbereich wichtig sei. Hubert Hüppe, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung, äußerte seine Zweifel daran, dass die jetzige Form der privaten Krankenversicherung mit der UN-Konvention vereinbar sei.


    Die Vielfalt der angesprochenen Themen zeige, so die Bilanz der Veranstalter, dass man gerade erst begonnen habe, eine neue Sichtweise in die Rehabilitation einzuführen. Dies sei ein langjähriger Prozess, der vor allem durch die aktive Beteiligung der Betroffenen zu gestalten sei. Es ist geplant, in Kürze einen Tagungsbericht im Internet zu veröffentlichen.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • verstehen würd ich's wohl, allein mir fehlt die durchhaltekraft, das alles (wenn, dann auch nur mit einem auge, wegen der doppelbilder) zu lesen.



    ich glaube Sabine, das zu lesen, lohnt sich nicht; man liest die Aussagen und außer hohle Phrasen ist bei mir nichts hängengeblieben.

    2 Mal editiert, zuletzt von Burkhard ()

  • hallo,
    wenn ihr die Strg- und die +Taste gemeinsam drückt, wird die schrift schön groß.

    den text fand ich zwar auch nicht einfach aber lesenswert.
    ich miste eben alte untelagen aus -cebeef, randschau .....-da merke ich: es geht in kleinen schritten immer weiter in sachen"emanzipation behinderter menschen" und solche kongresse sind kleine mosaiksteinchen. allerdings könnten sich die klugen leute etwas veständlicher ausdrücken.

    grüße von gertrud

  • Quelle: kobinet


    "Der segregierende Teufelskreis der Rehabilitation muss jetzt endlich durchbrochen werden", betonte Theresia Degener, Professorin für Recht und Disability Studies an der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe auf der Veranstaltung in Berlin. Um dies zu erreichen, sollten drei Punkte eine Rolle spielen: Erstens müsse das bislang vorherrschende medizinische Modell von Behinderung in der Rehabilitation von einem menschenrechtlichen Modell abgelöst werden. Zweitens müsse dies durch ein "Change-Management" aktiv mit Anreizen von außen begleitet werden und drittens müsse sich Rehabilitation in Zukunft als Diversity-Ansatz verstehen, bei der die menschliche Vielfalt mit individuellen Ansätzen aufgegriffen werde.
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    Dies sei ein langjähriger Prozess, der vor allem durch die aktive Beteiligung der Betroffenen zu gestalten sei. Es ist geplant, in Kürze einen Tagungsbericht im Internet zu veröffentlichen.


    ... allein der letzte satz macht mich total ärgerlich, irgendwie bin ich schon nur von den neugestylten begriffen überfordert weil ich die erst mal nachschlagen müßte, dann frag ich mich ob ich dafür erst ein studium absolvieren muß um als mensch der durch krankheit behindert ist überhaupt mitreden zu dürfen ...


    man, das sollte doch so formuliert sein das der betroffene sich auch angesprochen fühlt, viele sind doch erstmal sowieso irgendwie von ihrer situation erschlagen und dann schrecken so tolle formulierungen erstmal ab und der eigentliche sinn kann garnicht erfasst werden :cool: schade

    • Offizieller Beitrag

    ... allein der letzte satz macht mich total ärgerlich, irgendwie bin ich schon nur von den neugestylten begriffen überfordert weil ich die erst mal nachschlagen müßte, dann frag ich mich ob ich dafür erst ein studium absolvieren muß um als mensch der durch krankheit behindert ist überhaupt mitreden zu dürfen ...


    man, das sollte doch so formuliert sein das der betroffene sich auch angesprochen fühlt, viele sind doch erstmal sowieso irgendwie von ihrer situation erschlagen und dann schrecken so tolle formulierungen erstmal ab und der eigentliche sinn kann garnicht erfasst werden :cool: schade


    joop der eigentliche sinn im unsinn liegt im sinn vom unsinn,,oder so............ostfriesen an die Macht.