Widerspruchsverfahren ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mit Hilfe des VdK Widerspruch gegen einen GdB 40 eingelegt.
    Jetzt fühle ich mich da etwas schlecht beraten.


    Der VdK (ich bin Mitglied) wollte erst mal 40 € Vorschuss. I.O.
    Dann wurde Widerspruch mit einer Begründung eingereicht und gleichzeitig die zur Einsicht angeforderten Verwaltungsakten zurückgeschickt.


    Ich bekam eine Kopie des Widerspruchs.
    Dann flattert
    e der Widerspruchsbescheid ins Haus. Abgelehnt.


    Jetzt wollte ich mir mal die Verwaltungsakten ansehen und rief beim VdK in Heidenheim ( die sind auch für Göppingen zuständig) an.
    Da gab es keine Kopien. Argument: das seien doch eh die Dokumente, die das landratsamt von mir erhalten hätte.


    das ganze Verfahren lief also schlicht an mir vorbei, formal und ohne Rückfragen
    Fragen nun: ist das normal oder hatte da nur einer keine Lust ?
    Wie sind Eure Erfahrungen ?
    Wird der Hausarzt mit einbezogen ?


    Liebe Grüße
    HD

    It`s only Rock`n Roll, but I like it

  • Die Frage die sich mir aufdrängt ist zunächst die nach der Begründung im Widerspruchsbescheid.
    Wenn Du sie nachvollziehen kannst, für vernünftig hälst, dann solltest Du warten, später einen Verschlechterungsantrag stellen.


    Zum Verfahren: Das es an Dir vorbeigeht halte ich nicht unbedingt für ein Problem, letztlich ist es ja warum man einen anderen beauftragt. Hätten sie etwas erreicht, dann würde dich dieses an Dir vorbeilaufen sicher weniger stören.
    Lust, nun ja, Lust ist natürlich eher nicht so das typische bei einem solchen Fall. Die Frage ist eher ob sie richtig und in der Sache gut argumentiert haben.
    Ob der Hausarzt einbezogen werden sollte ist ja eher eine Sachfrage. Wenn sie Deine Darstellungen der Beeinträchtigungen anerkennen, aber für nicht ausreichend halten, dann ist es ja eher keine Sachfrage, zu der der Arzt was sagen könnte.


    Aber ich denke sie sollten Dir schon eine Stellungnahme zum Bescheid und seiner Begründung beifügen, damit Du selbst abschätzen kannst, was Du tun willst. Z.B. klagen oder auch nicht.


    Grundsätzlich hast Du bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, wohl ein Akteneinsichtsrecht. Setz Dich doch mal mit dem Landratsamt in Verbindung.