Wie bei dem Workshop auf der MV von Dr. Jobst, Leiter der Bosenberg-Klinik in St.Wendeel über Rehabilitation und Pflege zu erfahren war, gilt für chronisch Erkrankte der Grundsatz der Vierjahresregelung nicht.
Vielmehr gilt Reha vor Pflege!
Auf jeden Fall soll man sich auch seiner Ansicht nach nicht von einer Ablehnung abschrecken lassen und Widerspruch einlegen.
Hier sind die Begutacht6ungsrichtlinien für den MdK für Reha-Maßnahmen.