Begutachtungsrichtlinien für den MdK bei Rehamaßnahmen

  • Wie bei dem Workshop auf der MV von Dr. Jobst, Leiter der Bosenberg-Klinik in St.Wendeel über Rehabilitation und Pflege zu erfahren war, gilt für chronisch Erkrankte der Grundsatz der Vierjahresregelung nicht.


    Vielmehr gilt Reha vor Pflege!


    Auf jeden Fall soll man sich auch seiner Ansicht nach nicht von einer Ablehnung abschrecken lassen und Widerspruch einlegen.


    Hier sind die Begutacht6ungsrichtlinien für den MdK für Reha-Maßnahmen.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Hallo!
    Endlich habe ich Post von der Rentenversicherung bekommen, wegen meinen Reha-Antrag. Ich muß am 28.05. zur Untersuchung bei einer Gutachterin.

    Ich habe dazu noch etwas zum ausfüllen bekommen, zB. Grad der Schwerbehinderung. Leider habe ich da auch noch nichts, Antrag im Septeber 2009. Antrag zur Reha im Dezember 2009.

    Ich habe beim Versorgungsamt schon angerufen, die sagen, ich soll mich gedulden. Die Krankheit ist zu selten und die haben zu wenig Ärzte.

    Gruß Engel!

  • hallo engel


    also dem vers.amt würde ich immer wieder auf die füße treten, evtl. den abteilungsleiter anzurufen, bzw. zu schreiben. wenn die nicht genug mitarbeiter haben ist das ja nicht dein problem


    außerdem 8 monate ist ja nun schon ne ganze zeit


    ich habe immer jede woche angerufen.....auch wenn die sich genervt fühlen


    viel erfolg und dranbleiben......bine

  • ... ich schließ mich bine an


    bei meinem nun megafrischen mdk gutachten wird noch nicht mal eine reha als präventivmaßnahme empfohlen ... wenn ich heut kein internet hätte, sowie die links von moni nutzen könnte ...


    man, wenn ich bedenk wieviele diese möglichkeit nicht haben und da ganz drauf angewiesen sind was in so einem gutachten steht ...


    es ist zum

  • Das ist ja wohl ein Witz mit den acht Monaten!
    Frist setzen (schriftlich) und mit Klage wegen Verschleppung (oder so?) drohen. Die werden oft erst fleissig, wenn man mit anwaltlichen Schritten kommt, leider!


    Bei mir war der Erstantrag in vier Wochen durch. Trotz seltener Krankheit und nur mit fachärztlichem Gutachten der Neurologin.


    Viel Geduld
    Dani

  • Man kann die wegen Untätigkeit verklagen, aber erst nach drei Monaten, wenn die zwischendurch irgendwelche Unterlagen von Dir oder Deinem Arzt angefordert haben, läuft die Frist von neuem:


    Die angemessene Frist zur Bearbeitung von Widersprüchen beträgt 3 Monate. Danach ist eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht zulässig (§88 Abs. 2 SGG)

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.