Eckpunkte für Elternassistenz entwickelt

  • Im Rahmen der Kampagne "Recht auf Elternassistenz" hat die Juristin Dr. Julia Zinsmeister nun Eckpunkte zur Gleichstellung behinderter Eltern und der Sicherung von Elternassistenz entwickelt.


    Aufbauend auf einem am 23. August in Kassel durchgeführten Koordinationstreffen der Unterstützerverbände der von der Aktion Mensch für ein Jahr geförderten Kampagne, wurden folgende vier Eckpunkte für das weitere Vorgehen zur Verbesserung der Situation behinderter Eltern, die auf Assistenz bei der Erziehung ihrer Kinder angewiesen sind, entwickelt:


    Vorschlag von Dr. Julia Zinsmeister


    Ziel der Gesetzesänderungen:
    Abbau der Diskriminierung behinderter Eltern(teile) durch Familiengerichte und Jugendämter, Sicherstellung der Betreuung und Versorgung der Kinder in ihren Familien, Schutz der Familien i.S.d. Art. 6 GG und Art. 8 Europ. Menschenrechtskonvention und hier konkret Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Urteil vom 26.02.2002 Kutzner ./. Bundesrepublik Deutschland) und des Bundesverfassungsgerichts v. 17.02.1982 (NJW 1982, 1379 ff.).


    Maßnahmen:
    1. Ausdrückliche Verankerung eines Verbots der Diskriminierung behinderter Eltern durch die Behörden im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), im Rehabilitationsrecht (SGB IX) und im Familienrecht (BGB).


    2. Gesetzliche Klarstellung, dass Leistungen nach § 20 SGB VIII und der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII auch an Eltern zu gewähren sind, die behinderungsbedingt einen längerfristigen Bedarf an Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder haben.


    3. Gesetzliche Klarstellung, dass Elternassistenz eine Leistung zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist (durch Aufnahme in die Leistungskataloge der § 55 Abs.2 SGB IX und § 54 Abs.1 SGB XII).


    4. Sicherstellung der Assistenz behinderter Frauen während der Schwangerschaft durch gesetzliche Klarstellung, dass die Krankenkassen Schwangerschaftshilfe auch an diejenigen schwangeren Versicherten zu leisten haben, deren Bedarf nicht alleine durch eine Schwangerschaft begründet wird, sondern auf dem Zusammentreffen der Schwangerschaft mit einer Behinderung beruht (§§ 198 ff RVO).


    Diese Forderungen sollen nun in den Wahlkampf eingebracht werden, um dafür zu sorgen, dass die Belange behinderter Eltern, die auf Assistenz bei der Erziehung ihrer Kinder angewiesen sind, nicht länger ignoriert werden, erklärte Dr. Sigrid Arnade vom Netzwerk behinderter Frauen Berlin. Das Netzwerk führt die Kampagne gemeinsam mit dem Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern - Bbe e.V., dem Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen - ForseA e.V. und dem Weibernetz e.V., dem Bundesnetzwerk von Frauen, Lesben und Mädchen mit Beeinträchtigung durch.