Die alte Version des Parkausweises für schwerbehinderte Menschen verliert zum Jahresende seine Gültigkeit. Darauf weist der niedersächsische Landesbehindertenbeauftragte Karl Finke hin. Wer einen Parkausweis besitzt, der vor 2001 ausgegeben wurde, sollte sich schon jetzt darum kümmern, eine Parkberechtigung in neuer Fassung zu erhalten und nicht bis zum Jahresende warten. Die neue Fassung ist der bereits seit 2001 EU-einheitliche Parkausweis für schwerbehinderte Menschen.