Nach einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az. S 39 KN 98/08 P) muss die Pflegekasse einen Zuschuss zahlen, wenn ein behinderter Versicherter seinen Terrassenzugang behindertengerecht umbaut. Das meldete heute die Stiftung Warentest.
Die Pflegekasse der Knappschaft-Bahn-See in Bochum hatte die Kostenübernahme für die Umbaumaßnahme abgelehnt, weil sie zur selbständigen Lebensführung der Pflegebedürftigen nicht erforderlich sei und die Terrasse nicht zum Wohnumfeld gehöre.