für manchen sicher interessant...

  • da ich meistens allein mit Rolli unterwegs bin und ich schon oft dumm "angemacht" wurde (vor allem im Zug) habe ich schon seit geraumer Zeit so ein ähnliches


    Schreiben in meinem SBA, was mir schon mehrmals gute Dienste geleistet hat. Jetzt ist ein aktuelles Schreiben verfasst worden und das hilft sicher nicht nur Münchnern :D



    Informationen zur Notwendigkeit von Begleitpersonen für
    Rollstuhlbenutzer in Versammlungsstätten

    Dieses Informationsblatt gibt Auskunft über die Verfahrensänderung bei der Genehmigung von Bestuhlungsplänen und die bisherige Forderung nach einer Begleitperson für Rollstuhlbenutzer.


    Am 01.01.2008 ist die derzeit gültige Versammlungsstättenverordnung (VStättV) in Kraft getreten.
    Diese sieht in § 42 folgendes vor:


    „Der Betreiber […] hat eine Brandschutzordnung aufzustellen und durch Aushang bekannt zu machen. In der Brandschutzordnung sind [...] die Maßnahmen festzulegen, die zur Rettung von Menschen mit Behinderung, insbesondere Rollstuhlbenutzern, erforderlich sind.“


    Die Branddirektion vertritt nun die Meinung, dass den baurechtlichen Anforderungen auch entsprochen wird, wenn nicht mehr generell Begleitpersonen gefordert werden. Die konkrete Festlegung und Anwendung der organisatorischen Maßnahmen zur Rettung von Menschen mit Behinderung liegt somit beim Betreiber der Versammlungsstätte und kann objektspezifisch stattfinden.


    Im Übrigen ist die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson eines Schwerbehinderten durch das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis kenntlich gemacht und in § 146 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX folgendermaßen geregelt:


    „Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, nicht verpflichtet die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung
    regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die
    behinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere
    darstellt.“



    Stand: 06/2010

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



    Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:




    Kopf hoch, sonst kannst du den Himmel nicht sehen


    Liebe Grüße von Uta

    Einmal editiert, zuletzt von utsch ()

  • hallo uta


    ich versteh das nicht ganz. wurdest du angemacht weil du als rolli fahrerin keine begleitperson dabei hattest?


    ich sehe in hannover oft rollifahrer alleine.


    vielleicht hängt das mit dem versichert sein zusammen, wenn was passiert.


    aber es gibt ja auch singel rollifahrer


    lg bine