GdB-Einstufung annehmbar?

  • Hi,

    eben habe ich meinen GdB-Bescheid bekommen. An Hauptsymptomatiken habe ich das Übliche, also Gleichgewichtsstörungen mit Umfallen, FM-Störungen mit Verlust der Schreibfähigkeit und beim Tippen mache ich ca. 90% Fehler.

    Ich habe 60% und ein G bekommen.

    Ist das aus Eurer Sicht okay oder sollte ich Widerspruch einlegen?

    SCA1 - 47 Repeats

    Einmal editiert, zuletzt von MM66 ()

  • Hi,


    also ich habe zwar eine andere Krankheit, aber vieles ist ähnlich.....als ich noch laufen konnte habe ich trotzdem 80% bekommen und was ich für wichtig erachte aG.......


    Grüsse
    Lutz

  • hallo


    brauchst du schon eine begleitperson?


    dann würd ich widerspruch einlegen und das B beantragen


    wenn nicht, kannst du das annehmen und in einem 3/4 jahr einen neuen antrag auf höherstufung und das B beantragen.


    da ich dich nicht persönlich kenne, kann ich nur so antworten


    lg bine

  • Sabine hat ja alles schon geschrieben, wichtiger als der GdB sind eigentlich die Merkzeichen, z.B. aG oder B.


    Hier kannst Du über den Schwerbehindertenausweis nachlesen.


    Bei meinem Erstantrag habe ich auch 60% und G bekommen, zwei Jahre später 90%,G, aG und B und seit 3 Jahren 100%, G,aG,B,H und RF.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Hallo Michael

    Hast du einen Arztbrief in dem alles aufgelistet ist, was du an Symptomen hast?
    Wenn nicht, fordere einen bei deinem Arzt/Klinik an.

    Dann vergleichst du das was dort steht, mit der Tabelle über den Grad der Behinderung
    Tabellen über den Grad der Behinderung kannst du im Inet nachlesen. Am besten ausdrucken.

    Wenn du Symptome hast die nicht mitberücksichtigt wurden, KÖNNTE das ein Grund für einen Widerspruch sein. Normalerweise werden die schlimmsten Beschwerden bewertet, aber Zusätzliche Beschwerden, wie Schluck und Sprechstörungen, oder Probleme mit dem Wasserlassen etc. müssen mit berücksichtigt werden und KÖNNEN einen höheren GdB bedingen.

    Aber die 60 sind schon mal net schlecht !

  • Hallo,
    weiß nicht genau ob woanders schon manches beantwortet wurde,
    da ich einige Tage kein Telefon oder Internet hatte und vielleicht
    bemerkt wurde, dass ich ziemlich wenig :D schrieb bzw. gar nicht.


    Hallo Leachim,
    finde den Buchstaben aG auch sehr wichtig und ich würde
    auf alle Fälle Widerspruch einlegen denn auch der GdB könnte höher
    sein. Selbst habe ich mit Müh und Not nach über sechs Jahren einen GdB
    von 50% bekommen vorherhatte ich NUR 30 % ein absoluter Lacher.


    es grüßt Dnreb

  • Hi,
    ist ja alles gut gemeint.
    Aber aG? Wir wissen doch nicht ob er noch laufen kann?
    Ob er nen Rollator braucht, oder................
    Gruß
    Also können wir doch nicht sagen was........................

    Man darf alles sagen was man denkt, aber man muss das Richtige denken.
    Behindert ist man nicht, man wird es.

    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.


  • Gruß
    Also können wir doch nicht sagen was........................



    Doch können wir!!!


    Z.Bp. sagen er soll einen Widerspruch einlegen,
    ich habe gelernt bei jeder Ablehnung in Widerspruch gehen hilft,
    damit kann man die Ablehner ganz schön nerven.....................*


    Außerdem hat MM geschrieben, er hat SCA1 und damit können nicht nur Ärzte was anfangen.


    * und was erreichen (erst vergessen)

    2 Mal editiert, zuletzt von Bernd ()

  • Ich glaube aber aG und weitere wird er bei "nur" 60% nicht bekommen. Thomas hatte es erst ab 80 und mehr.

  • Doch können wir!!!


    Z.Bp. sagen er soll einen Widerspruch einlegen,
    ich habe gelernt bei jeder Ablehnung in Widerspruch gehen hilft,
    damitkann man die Ablehner ganz schön nerven.....................


    Außerdem hat MM geschrieben, er hat SCA1 und damit können nicht nur Ärzte was anfangen.


    ###########################
    Ja SCA1. Aber das sagt nix. was fürn Stadium?
    Und Widerspruch mit welcher Begründung?
    Nur um zu nerven?
    Gruß

    Man darf alles sagen was man denkt, aber man muss das Richtige denken.
    Behindert ist man nicht, man wird es.

    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

  • mh ... ich denk auch das da online irgendwie nicht so wirklich gesagt werden kann ob der gdb ok wäre oder noch was fehlt ...


    grad das merkzeichen ag bekommt niemand mal so eben ... so mit den tipps ist auch ne sache für sich wenn man das gegenüber nicht kennt, nu gut ... die diagnose steht, die einschränkungen sind da ... wie hoch und schwer kann im www. keiner beurteilen

  • Michael da haben das Streunerchen und Scotty recht, aber die andern haben
    es sicher gut mit dir gemeint :)

  • ###########################



    Nur um zu nerven?
    Gruß



    Nicht um nur zu nerven* hatte erst vergessen zu schreiben, auch um was zu erreichen und was schreibt vielleicht noch M&M ?




    Wenn man denen dauernd auf den was zwischen den Beinen (oder auch nicht) hängt geht,
    sind auch die genervt und wissen der oder die gibt nicht auf.
    Wenn man die in Ruhe läßt vergessen die einen gern.

    2 Mal editiert, zuletzt von Bernd ()

  • G – Gehbehindert


    Wenn die behinderte Person in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wird dieses Merkzeichen eingetragen.

    Erheblich Beeinträchtigt ist, wenn eine Einschränkung des Gehvermögens vorliegt und durch innere Leiden oder durch Anfälle oder Störungen der Orientierungsfähigkeit, und somit ortsübliche Strecken zu Fuß nicht bewältigt werden können oder dadurch Gefahren für sich oder andere auftreten.

    Es kommt nicht auf die örtlichen Verhältnisse an, sondern auf die Wegstrecken die ein behinderter Mensch altersunabhängig bewältigen kann. Eine erhebliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die Einschränkung des Gehvermögens ein GdB von mindestens 50 ausmacht und diese von den unteren Gliedmaßen oder von der Lendenwirbelsäule ausgeht. Darüber hinaus können die Vorraussetzungen auch bei inneren Leiden (Herzleiden, Lungenerkrankungen) gegeben sein.

    Wenn die Orientierungsfähigkeit erheblich gestört ist, liegt ebenfalls eine erhebliche Beeinträchtigung vor (z.B. bei Sehbehinderten ab einem GdB von 80, bei Sehbehinderungen die zusätzlich eine Störung der Ausgleichsfunktion zur Folge haben ab einem GdB von 50).

  • aG – Außergewöhnlich Gehbehindert


    Schwerbehinderte Menschen, die sich aufgrund ihres Leidens sich auf Dauer nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können, sind außergewöhnlich Gehbehindert.

    Eine Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens reicht nicht aus. Die Fortbewegung muss beim Gehen auf das Schwerste eingeschränkt sein. Die ist u.a. bei Querschnittsgelähmten, Doppel-Oberarmamputierten, Doppel-Unterschenkelamputierten, Hüftexartikulierten oder Personen mit Schäden an Lungen oder Herz (GdB mind. 80) der Fall.

    Nachteilsausgleiche für dieses Merkzeichen sind u.a. "Freifahrt", Parkerleichterungen und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

  • danke fuer dir ganzen hinweise. dann scheinen die 60 und das g fuer den anfang doch okay zu sein, die beschwerden hatte ich ja schon im ersten post genannt.

    SCA1 - 47 Repeats

  • Nach endgültiger Diagnose von Frau Dr. Timmann-Braun habe ich SAOA.
    Das die Behörden mit dem Kürzel wirklich was anfangen können glaube ich nicht. Denn trotz wiederholtem Verschlimmerungsantrag und Widerspruch und eingehender Darstellung meine Zustandes (nach der Diagnose) habe ich immer noch 40%. Zwischenzeitlich klage ich mit Unterstützung des VDK. Nun hat das Gericht eine Bestätigung des Facharztes, dass ich mindestens einen GDB von 50% haben soll. Die habe ich nun eingereicht und warte.:mad:


    Mit der Kenntnis der Behörden über unser Krankheitsbild ist es offensichtlich nicht so toll.


    Übrigens habe ich dem Gericht auch mitgeteilt, dass ich in öffentlichen Verkehrsmitteln Hilfe benötige. Wenn ein Bus losfährt bevor ich sitze liege ich nämlich nur mit Glück nicht auf der Nase. Bin mal gespannt wie sie sich dazu stellen.:confused:

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Hallo Scout,

    für die Behörde ist nicht auschlaggebend, wie die Krankheit heißt, sondern wie sehr sie dich behindert. Wenn du z.B. "nur" einen Stock brauchst, bist du ja besser dran mit dem Laufen als jemand der einen Rollator braucht....so kann man das fortführen bis zur Gehunfägkeit.....

    Das ist zwar nicht schön für dich, aber das Amt kann sich ja auch nur nach dem richten, was an Behinderung tatsächlich da ist.

  • Wenn du z.B. "nur" einen Stock brauchst, bist du ja besser dran mit dem Laufen als jemand der einen Rollator braucht....so kann man das fortführen bis zur Gehunfägkeit.....


    Das ist mir schon klar, aber ich habe ja eine ganze Reihe von Einschränkungen und die auch geschildert, Erwerbsunfähig bin ich auch.
    Ich habe alle erdenklichen Informationen Ärzte, Kliniken... angegeben. Hat alles nicht gefruchtet. Die Ärzte in der Reha und meine Professorin an der Uni sehen mich bei 70%. Das scheinen die Behörden alles zu ignorieren.

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Scout ich weiß was du meinst.....

    da sind die nach Schema F vorgegangen wie man so schön sagt....

    Wir nehmen mal an, deine schwerste Behinderung verursacht das gehen und das würde mit 40 "Punkten" bewertet.

    Alle anderen Behinderungen wären einzeln für sich betrachtet bei einem Wert von 10 oder 20 "Punkten", dann wird nur die höchste "Punktzahl" als relevanter Wert genommen.

    Dann werden nicht alle Punkte zusammen gezählt, sondern nur wie oben beschrieben der höchste
    Wert als Maßstab für den GdB genommen.

    Sie KÖNNTEN den Maßstab meines Wissens anders legen, wenn sie die niedriger bewerteten
    Behinderungen angemessen berücksichtigen würden. Das Schlimme ist , das es eine KANN Sache ist.....über das MUSS, müssen dann die Gerichte entscheiden.

    Ich wünsche dir, obwohl es sehr ärgerlich ist, viel Glück mit der Klage :)