GdB-Einstufung annehmbar?

  • Ich weis noch das wir auch für meinen Mann das B beantragenwollten und der VDK meinte " da er ja noch arbeitet"


    Da aG ist so glaube ich noch schwerer zu bekommen


    Bin mal gespand wie lange das noch dauertr beim Versorgunsamt haben im Januar das G beantragt
    Der VDK meinte bis April müssen wir wol warten.

  • So der Widerspruch ist auf dem Weg, mit Befunden, Hilfsmittelgenehmigungen der KK
    Beschreibung der Einschränkungen im Alltag...hab mir 70 G und B erbeten....

    Ich komme mir gerade vor wie bei Tarifverhandlungen....70 will ich, 50 krieg ich, Kompromiss G und B..:D oder als würde ich aufem Basar schachern.. nur umgekehrt kaufe 2 zahle drei...:D

  • Hallo !
    Ich finde es doof.
    Bin ich nun 70% behindert oder 50%.:Entsetzt:
    Man redet immer von Menschenunwürdigen Zuständen.
    Hier sind sie, seth doch mal hin.
    Ich habe noch keinen Behinderten getroffen der das wollte.:Daumen_runter:
    Eine schreiende ungerechtigkeit.:Zunge:
    LG Wuschel

  • Ja doof, einfach nuur doof
    Aber irgendwer war so nett und hat den Widerspruch erfunden also wird auf die Würde gepfiffen.

  • Kommt es mir nur so vor oder entscheiden Ärzte die vom Sozialgericht bestimmt werden immer (?) für die Stärkeren (Sozialgericht), zumindest habe ich die Erfahrung gemacht, bei zwei Klagen beim Sozialgericht. Eine Klage wegen dem Grad der Behinderung, man sollte wahrscheinlich den Arzt selbst bestimmen der ein Gutachten anfertigt, nur kennt man zuwenig, ich kenne nur einen und den hatte (bei meiner zweiten Klage) ich vorgeschlagen bekam natürlich einen anderen Arzt.


    Wie sind eure Erfahrungen?


    liebe Grüße

  • Hallo Bernd


    Ein Arzt, bei dem du mal in Behandlung warst, darf niemals als Gutachter in deiner Sache Tätig werden.
    Ist so vorgeschrieben.


    Meine Erfahrung mit Gutachtern:
    Der erste Gutachter ist Leiter einer neurologischen Rehaklinik und bekommt seine Patienten über die Rententräger
    und die Krankenkasse............das Gutachten, das ich für meine Rente brauchte, fiel - wen wunderts - zu Gunsten des
    Rententrägers aus.


    Der zweite Gutachter, nimmt gerne die Bezahlung mit, schreibt viel, ohne zu Begutachten.
    Er sah mich, mit mehreren Unterbrechungen etwa 30 Minuten, der Rest ging für EEG und irgendwelche
    Fragebögen drauf. Er schrieb fröhlich beim ersten Gutachter ab, denn das was er angab, hatte er selbst
    nicht untersucht......wieder zugunsten des Rententräger......wundert das wen?


    Ein Gutachten, von einem Arzt deiner Wahl, kannst du erstellen lassen, zahlst aber selbst.

  • Hallo Bernd


    Ein Arzt, bei dem du mal in Behandlung warst, darf niemals als Gutachter in deiner Sache Tätig werden.
    Ist so vorgeschrieben....................


    Hallo Lilly,


    das wußte ich nicht, aber eigentlich sollte doch nur ein Arzt der einen mehrere male untersucht hat, die Situation und die Krankheit kennt einem in den A..... treten dürfen...........................



    liebe Grüße

  • Hallo,


    Ich weiß immer noch nicht, ob ich Widerspruch einlegen soll.
    Letzte Woche habe ich über SoVD den GdB 50 vom Versorgungsamt erhalten.


    Vorausgegangen war ein GdB 30 aufgrund: 10% LWS, 20% Sehminderung, rechtes Auge, 20% Gebrauchseinschränkung der rechten Hand (Dystonie - Schreibkrampf). Diesen habe ich seit 2010.
    Nun habe ich eine Verschlechterung beantragt. Nach langer Warterei, habe ich ihn erhalten. Aber "nur" 50% ohne Buchstaben.


    Einzelheiten:
    40% Beinträchtigung der Gehirnfunktion, organisches Nervenleiden, Gleichgewichtsstörungen, Sprechstörung, Schwindel.
    Kurz: SCA (was aber nicht ausgeführt ist: Ich habe auch noch Schluckstörungen)
    Welcher Typ, konnte bislang von den Neurologen in Unikliniken nicht geklärt werden.


    20% Geschwürige Dickdarmentzündung
    10% LWS
    20% Sehminderung, rechtes Auge
    20% Gebrauchseinschränkung der rechten Hand (Dystonie - Schreibkrampf)


    Bis zum 06.08. kann ich Widerspruch einlegen. Aber soll ich Widerspruch einlegen, oder nicht?
    Im Moment, wüsste ich keine Vorteile. EU-Rente habe ich ja zugesprochen bekommen.
    Was meint Ihr?

    Einmal editiert, zuletzt von der-Rappelkistenrebell ()

  • Hallo


    Kommt drauf an, wie deine Deffizite sind. Diese "Aufdröselung" für die einzelnen Leiden gibt es in der Form nicht. Man macht eine "Zusammenschau". Um so klarer es ist, wie sehr das eine das Allgemeinbefinden und wie die einzelnen Baustellen sich gegenseitig beeinflussen und die Behinderung verschlimmern gibt den Gesamtgrad der Behinderung.


    Brauchst du schon eine Gehilfe? Alleine ein Rollator (Unterarmstützen, Stock) verschafft einem das Merkzeichen G. Man kommt trotz Gehhilfe zB nicht mehr in öffentliche Verkehrsmittel, über Unebene Stellen, brauchst generell Unerstützung wenn du unterwegs bist? Gäbe ein B. usw. Das können wir von hier aus nicht beurteilen.


    Da müsstest du halt schauen, ob sowas für dich in Frage käme.

  • ich würde keinen widerspruch einlegen,lieber später einen antrag auf verschlechterung stellen.


    ich habe damals sofort 50%+G bekommen,da habe ich noch gearbeitet und konnte noch ohne hilfsmittel laufen.
    außerdem bringt das G keinen vorteil,erst das B.

  • Guten Morgen,


    kann nicht gut einschlafen.
    Ich kann ohne Hilfsmittel noch gut laufen.
    Manchmal, wenn es mir unsicher vom Gleichgewicht ist, ich aber meinen 1-stündigen Nachmittagsspaziergang trotzdem mache, nehme Teleskop-Wanderstöcke "zur Absicherung". Es genügt (z.Zt. noch), wenn ich mich mit 2 Finger anhalten kann, um mir das Gefühl der Stabilität zu geben.
    Da natürlich nicht überall, Gegenstände vorhanden sind, an die ich mich festhalten kann, nehme ich die Stöcke.


    Wahrscheinlich ist es besser, nach einem Jahr einen Verschlechterungsantrag zu stellen.


    Langsam fallen mir die Augen zu.
    Gute Nacht

  • Hallo Lena


    Das G bringt durchaus einen Vorteil. Man darf ab 50 G eine Wertmarke für 72 Euro beim Versorgungsamt erwerben und damit das ganze Jahr Bus, Straßenn/Ubahn, Regionalzüge fahren ohne den regulären Preis zu zalen. Oder KFZ Steuern sparen ab 50. Ist nicht die Welt, aber immerhin etwas

  • Hallo Lilli,



    Ist das das Gleiche, wie bei 70%GdB? Da bekommt man Vergünstigungen für die BahnCard 50. Da ich aber die volle EU-Rente bekomme, habe ich auch die gleichen Vergünstigungen bei der BahnCard 50.


    Oder ist das eine ganz andere Schiene?



    Hallo Lena


    Das G bringt durchaus einen Vorteil. Man darf ab 50 G eine Wertmarke für 72 Euro beim Versorgungsamt erwerben und damit das ganze Jahr Bus, Straßenn/Ubahn, Regionalzüge fahren ohne den regulären Preis zu zalen. Oder KFZ Steuern sparen ab 50. Ist nicht die Welt, aber immerhin etwas

  • Lilly hat recht.ab 50 G darf man eine wertmarke kaufen zur nutzung des nahverkehrs.
    die bahncard 50 macht vielleicht doch sinn,wenn man regelmäßig längere strecken z.B.mit dem ICE fährt,
    ist ein rechenexempel.
    ich persönlich finde es toll,daß man keine fahrkarte lösen muß,man muß nur nach aufforderung seinen ausweis
    und die wertmarke vorzeigen.
    und bei B ist die begleitperson auch frei.

  • Bahncard bekomme ich mit EU-Rente
    http://www.bahn.de/p/view/bahn…berblick/bahncard50.shtml

    Zitat

    Ermäßigte Hauptkarten
    Ermäßigte Hauptkarten erhalten Kinder von 6 bis einschließlich 17 Jahren, Schüler, Azubis und Studenten bis einschließlich 26 Jahren sowie Personen ab 60 Jahren, Rentner wegen voller Erwerbsminderung und Schwerbehinderte (ab GdB 70).

  • Huhu,


    aus aktuellem Anlass: Ich bin stinksauer :Aggressiv:Auf wen? Auf diese blöden Tante, die meinen Antrag auf Verschlimmerung des GdB bzw. Merkzeichen geprüft hat. Von 50GdB hoch auf 60Gdb mit Merkzeichen G!!! Ein Witz, über den ich grade nicht lachen kann.


    Warum? Ganz einfach:


    Ich hab die Diagnose AOA2, damals grad so eben 30 Gdb erhalten. Erster Verschlimmerungsantrag: 50 Gdb ohne Merkzeichen.


    Jetzt also der zweite. Meine Situation: Ich wohne noch zuhause und studiere an einer privaten FH. Also Friede, Freude, Eierkuchen und alles gut? Denkste.


    Meine Eltern brigen mich jeden Morgen 20 min. mit dem Auto zur nächst gelegenen S-Bahn-Haltestellen, die braucht nochmal 20 min. (wenn die Strecke frei ist) zur Haltestelle direkt vor der FH. Da muss ich dann knapp 300m laufen, was bei mir folgendermaßen aussieht: Aussteigen, Rucksack auf, am Geländer runter zur Straße hangeln, am Ampelpfosten festhalten, auf grün warten. Einen der lieben Mitstudenten fragen, ob er/sie mir über die Straße zur nächsten Hauswand hilft. Gut festhalten, stehenbleiben, ausruhen. Erste Hürde geschafft.


    Dann immer schön langsam an der Hauswand entlang, bis ich in der Einfahrt der FH stehe. Stehenbleiben, aurruhen und mich mental auf den Wegabschnitt OHNE Geländer oder sonstiges vorbereiten (Rampe hoch!).
    Wenn ich Glück hab, stehen am Rand Autos oder ich treffe wieder auf nette Mitstudenten. Zum Seiteneingang gestolpert, mit dem Fahrstuhl ins EG (!) und dann an der Wand lang in den Raum. Gott sei Dank, sitzen.


    Ohne supernette Dozenten/Mitstudenten würde ich das kaum hinkriegen. Sachen allein tragen? Nein, eher nicht. Treppen? Zum Glück gibts den Fahrstuhl (für den ich eine Sondererlaubnis habe, das ist nämlich eigentlich kein Personenaufzug.)


    Zurück: Prozedur wie oben, nur eben umgekehrt.


    Dann zuhause:
    Das Erste, was auffällt, ist der Treppenlift (ich hab in Blue getauft, nach dem Raptor aus Jurassic World ;) )
    Das Zweite: Der Rollator (ja, ich hab ihn ausprobiert, aber mir hilft der nicht wirklich)
    Das Dritte: Billy, unser kleiner Küchenrollator.


    Zum Antrag: Gestellt Ende Januar, Hausärztin und Neurologe haben ihre Berichte in Absprache miteinander und mit mir und meiner Mutter geschrieben. Und beide meinten, mind. 80 GdB mit aG
    Erste Nachricht vom Amt: Ich solle bitte zu einem externen Neurologen. Also eine Std dahin gegurkt (danke Opa) und mich da untersuchen lassen. Ergebnis: Der Neurologe meinte, das wäre völliger Blödsinn gewesen, da er nur die gleiche Einschätzung wie "mein" Neurologe geben kann.


    Ach ja: Mein Bruder hat bei seinem Erstantrag -gleiche Diagnose, Entscheidung nach Aktenlage- gleich 80GdB mit G, aG und B bekommen. Und in seinem Arztbrief stand damals das gleiche wie bei mir jetzt.


    Das wir Widerspruch einreichen, ist klar. Habt ihr Tipps, damit der auch Erfolg hat?


    Hoffnungsvolle liebe Grüße
    Lea 0=)


    P.S.: Rollstuhl ist beantragt, aber auch das -welch Wunder- dauert ewig...

  • aumann ... willkommen in Absurdistan


    Leider habe ich keine Tipps, ich denke ... Drei Ärzte können (leider) nicht irren, und Deine Schilderung fasst ja schon mehr als Alles zusammen. Das kann jeder Betroffene nachfühlen.


    Ich drück Dir die Daumen, das der Widerspruch nun durch geht.


    GLG von Manu


    ps: Laß Dich unbedingt mit dem Rolli gut beraten, auf jeden Fall ein Aktivrolli, die sind leicht und gut händelbar ...


    Und denkt über ein Zuggerät nach (event. my slave) Ich weiß nicht wie die von den Kassen übernommen werden, aber damit Du größtmöglich auch alleine mit dem Rolli unterwegs sein kannst. Sind nur Gedanken von mir ...


    Es gibt noch weitere unterstützende Antriebe wie e-fix ... die sind aber schon wieder schwerer (für Transport im Kofferraum z.b.) zu händeln

  • Hallo


    ein ähnliche Szenario hatte ich auch vor einigen Monaten. Ich habe das Schreiben einfach liegen lassen. Mir fehlte schlicht die Energie zum Widerspruch.


    Ich werde meinen Antrag auch neu stellen, mit zusätzlichem Schreiben des Uniarztes zu dem was sie schon von der niedergelassenen Neurologin haben. Und wenn das alles nichts hilft, bzw. das geht gleich mit: Urteil vom Bundessozialgericht:


    Schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Parkinson - oder Multiple Sklerose Erkrankung (respektive - eine neurologische degenerative Erkrankung) fast gar nicht mehr laufen können, gelten als "außergewöhnlich Gehbehindert". Ihnen stehe folglich das Recht zu, auf Behindertenparkplätzen zu parken, urteilte das Bundessozialgericht (AZ: B 9 SB 1/15 R)

    Einmal editiert, zuletzt von regentage ()

  • Hallo !
    Bei mir war es damals das Gleiche.
    Ich bekam 30% und keinen Buchstaben, ich
    fragte schriftlich an "ob es Praktikanten oder richtige Ärzte entscheiden".
    Da hatte ich natürlich schlechte Karten.
    Aber später setzte ich dann mit einen
    Arzt und einen Sozialverein 70% ein B und ein G durch.
    LG Wuschel