... ich war fleißig, muß was vortragen und hab da was, das vielleicht für den einen oder anderen interessant ist ... sehr lang ... sorry, ihr seid nu mein generalpuplikum :p
als beispiel bringe ich meine eigene situation, ich lebe in einem ambulant betreutem wohnprojekt
das mietobjekt in dem ich lebe ist nicht gebunden an den verein des pflege- bzw. betreuungsdienstes und unterscheidet sich dadurch von einer vollstationären einrichtung,
d.h. mein vermieter der wohnung ist vielleicht die wohnungsbaugesellschafft von schnorchelhausen, der verein des pflege- bzw. betreuungsdienstes (wo auch die pädagogik mitmischt) kann ein christlich/atheistisch sonstiges unternehmen sein das sich in den dienst am menschen gestellt hat
die finanzierung des ambulant betreutem wohnens setzt sich aus mehren standbeinen zusammen, beim vorliegen einer pflegestufe I, II, oder III übernimmt die pflegekasse für die jeweilige stufen ein standbein der finanzierung, hat man als bewohner den bedarf von z.b. pflegestufe 1 so kann man für 45 min täglich hilfe bei der pflege abrufen
… aber, wer im betreutem wohnen landet braucht in vielen bereichen nicht nur hilfe bei der pflege, auch hilfe bei behörden, bzw. ämterangelegenheiten, begleitung, rat, und ganz besonders unterstützung bei der alltagsbewältigung … grad dieses ist der bereich der pädagogik und in ihrer sinnvollen umsetzung nicht zu verachten (... )
diese anfallenden stunden werden je nach den persönlich finanziellen verhältnissen der klientil vom LVR finanziert und heißen: fachleistungsstunden, diese werden in einer art hilfeplanverfahren genau ermittelt … am besten, direkt hier reinschauen:
LVR ... alles zum hilfeplanverfahren und mehr http://www.lvr.de/soziales/wohnen_behinderung/hilfeplanung/
(für andere bundesländer bitte ergoogeln)
als weiteres standbein der finanzierung zahlt das sozialamt eine bestimmte summe x
es ist sehr anzuerkennen, das ein mensch mit behinderung jede form von unterstützung bekommen kann die er für ein selbstbestimmtes leben benötigt
grade jene die vorzeitig wegen krankheit und/oder behinderung aus dem berufsleben katapultiert werden haben oft keinen großen finanziellen spielraum mehr um sich diese art von hilfen leisten zu können
leider … und das ist typisch deutsch aber nun irgendwie auch ok, muß für jeden antrag auf einen antrag ein antrag gestellt werden … und ! wichtig zu wissen wo was beantragt werden kann ...
eure manu ... uff, was vergessen ?