Krautheim (kobinet) Wer entscheidet, ab wann ein pflegebedürftiger Mensch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen kann, oder ob und wieviel Pflegegeld er erhält, wenn ein Angehöriger oder Freund die häusliche Pflege übernimmt?
In seiner 7. Auflage (Stand November 2010) erscheint das "ABC Pflegeversicherung - Praktische Tipps und Ratschläge zur Pflegeversicherung" vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK e.V.) und liefert Antworten auf viele solche Fragen.
Der erste Teil der Broschüre gibt einen umfangreichen Überblick und stellt die wichtigsten Leistungen und Möglichkeiten der Pflegeversicherung dar. Leicht verständlich sind die einzelnen Begriffe des Pflegeversicherungsrechts in alphabetischer Reihenfolge erläutert.
Der zweite Teil enthält Auszüge aus besonders relevanten Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes, des SGB XII (Sozialhilfe) und die wichtigsten Teile der Pflegebedürftigkeits-Richtlinien. hjr
Der Ratgeber ist beim BSK, Postfach 20, 74238 Krautheim, Tel: 06294 / 4281-0 oder per eMail info@bsk-ev.org gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro einschließlich Porto/Versand erhältlich.