Neue Beratungsbroschüre ABC Pflegeversicherung

  • Krautheim (kobinet) Wer entscheidet, ab wann ein pflegebedürftiger Mensch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen kann, oder ob und wieviel Pflegegeld er erhält, wenn ein Angehöriger oder Freund die häusliche Pflege übernimmt?


    In seiner 7. Auflage (Stand November 2010) erscheint das "ABC Pflegeversicherung - Praktische Tipps und Ratschläge zur Pflegeversicherung" vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK e.V.) und liefert Antworten auf viele solche Fragen.


    Der erste Teil der Broschüre gibt einen umfangreichen Überblick und stellt die wichtigsten Leistungen und Möglichkeiten der Pflegeversicherung dar. Leicht verständlich sind die einzelnen Begriffe des Pflegeversicherungsrechts in alphabetischer Reihenfolge erläutert.


    Der zweite Teil enthält Auszüge aus besonders relevanten Vorschriften des Pflegeversicherungsgesetzes, des SGB XII (Sozialhilfe) und die wichtigsten Teile der Pflegebedürftigkeits-Richtlinien. hjr

    Der Ratgeber ist beim BSK, Postfach 20, 74238 Krautheim, Tel: 06294 / 4281-0 oder per eMail info@bsk-ev.org gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro einschließlich Porto/Versand erhältlich.

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



    Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:




    Kopf hoch, sonst kannst du den Himmel nicht sehen


    Liebe Grüße von Uta

  • hallo uta


    das ist wirklich interessant, aber ich denke, auch sehr wichtig


    vielen dank für den tipp und die adresse


    lg bine