Behindertenparkplatz im Parkhaus?

  • Nun habe ich ja endlich mein aG und nun frag ich mich, ob es üblich ist, dass das Parken im Parkhaus trotzdem ganz normal berechnet wird.


    Meine Mutter wohnt schön behindertengerecht mit Fahrstuhl in einem Wohngebäude bei einem größeren Einkaufscenter. Sonntag nachmittags ist die Tiefgarage total leer, es gibt sogar Rolliparkplätze, aber es kostet jedesmal 5€! Dabei kann man als Rollifahrer nur über diese Tiefgarage ans Haus ran. Oder hunderte Meter entfernt, mit Ampelüberquerung usw.


    Die Parkhaus Gmbh argumentiert mit: wir sind von der Stadt als Privatgesellschaft beauftragt!


    Wie macht ihr das? Hinnehmen oder zum Behindertenbeauftragten?:confused:


    LG
    Dani

  • Das Parkhaus ist ja Privatgrund, es gibt auch Parkhäuser, wo man einen Parkschein ziehen muss, da ist das Parken dann für Dich kostenlos, egal ob auf Behindertenparkplatz oder sonstwo.


    Flughäfen oder Bahnhöfe haben für lange Parkdauer oft Rabatte für Behinderte.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Dani,


    ich gratuliere Dir, dass es geklappt hat.




    http://www.leverkusen.de/vv/pr…36/145010100000010203.php



    Du weißt ja sicher…
    Während des Parkens ist der EU-einheitliche Parkausweis (dieser ist für 5 Jahre gültig) für behinderte Menschen an der Innenseite der Windschutzscheibe (und Parkscheibe) gut lesbar anzubringen. Der „normale“ Schwerbehindertenausweis reicht nicht!!


    Den blauen Parkausweis bekommst Du beim Straßenverkehrsamt. Zusätzlich erhältst Du eine „Ausnahmegenehmigung“ mit einer Nummer und Gültigkeitsdauer, die Du im Beweisfall vorlegen musst, also mach Dir am besten eine Kopie und leg sie ins Handschuhfach.



    Wir handhaben das so… in Parkhäusern ohne Schranke lege ich die geforderten oben genannten Sachen an die Windschutzscheibe und gut ist. Wenn ein Parkhaus aber beschrankt ist, muss ich ja einen Parkschein ziehen, damit ich später auch wieder raus komme (also damit sich die Schranke öffnet - wäre ja sonst ziemlich blöd, wenn wir im Parkhaus übernachten müssen). :Hysterisch:obwohl.... wäre mal was anderes.




    viele Grüße
    von mir

  • ja, diese Parkhäuser machen mir das Leben schwer, aber ohne bezahlen (Schranken) kommst ja nicht raus;-(
    lg ilse

    „Ich finde, neben der Unwissenheit ist die Gleichgültigkeit das größte Übel auf der Welt.“

  • Wir haben den Behindertenbeauftragten angerufen. Und da es sonst keine Möglichkeit gibt, dort vor dem Haus zu parken (und das wäre ja mit dem aG dann kostenlos und ganz dicht am Eingang möglich), ist ja sonst der Nachteilsausgleich für Rollifahrer nicht gegeben. Oder so ähnlich.


    Also, eventuell bekomme ich Freiparkkarten! Die kann ich dann, ohne zu bezahlen, zum Auschecken nehmen! Montag besprechen wir das mit dem zuständigen Menschen.:Froehlich:


    Jedenfalls soll es sowas mit Gratiskarten schon geben. Ich verstehe es ehrlich gesagt auch nicht, dass die Stadt solchen Privatparkhauseignern nicht einfach eine Gebühr bezahlt, damit wir Behinderten dort umsonst parken können. Wie im öffentlichen Parkraum ja üblich!

    Wer noch laufen kann, der parkt sowieso woanders, wo es billiger ist. Nur wir Gehkranken müssen dicht ran, können deswegen nicht weiter weg, sprich billiger, parken! Und dafür müssen wir dann auch noch teuer bezahlen. Das ist doch ungerecht!!:Hysterisch:


    LG
    Dani

    2 Mal editiert, zuletzt von Hugoline ()

  • Unsre Stadtobersten könnten das Problem ganz einfach lösen.

    Jeder der so eine Stellfläche privat betreibt (Parkhaus, vorm Supermarkt etc)
    müsste kostenfreie Parkflächen anbieten UND die im öffentlichen Raum
    geltenden Verordnungen auch auf ihren Parkflächen umsetzen.

    Also wer falsch parkt, wird abgeschleppt, bis der letzte Spinner es gelernt hat.

    Aber das könnte ja zweieinhalb Kunden vertreiben....

  • Hallo !
    So finde ich es auch.
    Aber ich würde es noch etwas ändern.
    Das Leute mit Rolli das nutzen können ist doch klar.
    Aber warum darf ich es nicht nutzen der sich über den Parkplatz quält.
    Ich werde auf den Parkplatz noch überfahren, weil ich nicht schnell genug
    laufen kann.Naja dann spart man meine Rente.
    LG Wuschel

  • tja ... da stimme ich dir zu wuschel


    ich hätte das merkzeichen ag um 2oo1 händeringend brauchen können, da war ich noch berufstätig ... aber keine chance ... dafür bekam ich das B verpasst


    wohl als trost das mich ja jemand vom hintersten parkplatz bis zur post, sparkasse etc. begleiten könnte :sarkastisch:


    heute habe ich das begehrte stück ... aber kein auto mehr :cool: schmoll ...

  • Hallo !
    Aus Erfahrung wisen wir, dass die Parkplätze trotz
    Strafandrohung von Leuten genutz werden die es
    nicht gebrauchen.
    LG Wuschel

    • Offizieller Beitrag



    Hallo Lilli,
    das ist eine gute Idee. Da gibt es dann keine andere Ausrede.
    Doch solche möglichen Varianten Behinderten das Leben zu erleichtern, scheitern immer am Geld.

    Kein Unternehmen kann sich einen teuren Menschen leisten, der zur Kontrolle der Maßnahme erforderlich ist. Der Mensch ist ja wie wir alle wissen, derjenige der die höchsten Betriebskosten verursacht.



  • heute habe ich das begehrte stück ... aber kein auto mehr :cool: schmoll ...


    Du kannst doch mit Deinem efix-Rolli dort parken! :Rollstuhl::Applaus:

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Hallo,
    Manuela schrieb:
    Während des Parkens ist der EU-einheitliche Parkausweis (dieser ist für 5 Jahre gültig) für behinderte Menschen an der Innenseite der Windschutzscheibe (und Parkscheibe) gut lesbar anzubringen.
    Das stimmt nicht ganz. Der Behindertenparkausweis muss mindestens 2 Jahre und maximal 5 Jahre gültig sein. Die Dauer entscheidet die ausstellende Behörde.
    Wir haben uns auf 2 Jahre geeinigt. So ist es schwieriger Parkausweise missbräuchlich zu nutzen
    z.B. Besitzer verstorben = Parkausweis wird von anderen Personen benutzt oder Gründe zur Erteilung liegen nicht mehr vor (Heilungsbewährung).
    LG
    Jakob

    :Daumen_rauf:Probleme gibt es nicht, sie sind alle nur Herausforderungen.:Daumen_rauf:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Ihr Lieben,



    also mein Parkausweis ist 5 Jahre gültig, außerdem lächelt darauf mein Passbildchen durch die Windschutzscheibe und mein Gesicht ist 'einmalig' . Mein Name steht auch drauf. Von einer missbräuchlichen Benutzung nach meinem Ableben ist daher wohl kaum auszugehen, sollte ich vor Ablauf der 5- Jahresfrist das Zeitliche segnen.


    PS: allerdings ist mein Schwerbehindertenausweis auch unbefristet


  • Hallo,
    @kappeln 57
    ich gebe Dir recht. Nur musst Du bedenken dass es auch andere Krankheitsbilder gibt, z.B. Blind, Schlaganfall, collitis usw. Da es immer mehr „Menschen“ gibt die den Parkausweis missbrauchen, und so die wenigen Parkplätze blockieren ist es eine Möglichkeit nicht mehr aktuelle Ausweise einzuziehen.
    @ Manuela
    Das Passbild ist doch auf der Rückseite, beim Parken sieht man das doch gar nicht.
    LG Jakob

    :Daumen_rauf:Probleme gibt es nicht, sie sind alle nur Herausforderungen.:Daumen_rauf:

  • für fünf jahre gültigkeit bei einer ataxie spricht aber:
    1. gesundungswahrscheinlichkeit = 0
    2. große probleme beim unterschreiben
    3. neues passfoto kann schwierigkeiten machen
    4. nur alle 5 jahre rennerei aufs amt


    lg, sabine


    hallo sabine :)


    aus eigener erfahrung kann ich dich bei 2. und 4. vielleicht etwas trösten, aber nur vielleicht weil ich nicht weiß ob dieser vorgang in anderen städten auch möglich ist :sarkastisch:


    bei einem anruf (ich laß bei sowas anrufen, mich versteht eh kein mensch mehr) beim bürgeramt der stadt wurden mir die antragsunterlagen zugeschickt, ich brauchte nur den antrag unterschreiben, und das bequem zu hause :)


    foto und kopien vom schwebi und personalausweis dazu ...


    später hab ich hinterhergegoogelt und siehe da:


    antrag für die essener


    ich setz den link mal rein, dann kann vielleicht der eine oder andere seine stadt davon überzeugen sowas auch zu machen :) ... zumal, wenn man noch keinen ausweis hat isset mit dem parken vor ort eh ungünstig :D


  • Also, eventuell bekomme ich Freiparkkarten! Die kann ich dann, ohne zu bezahlen, zum Auschecken nehmen! Montag besprechen wir das mit dem zuständigen Menschen.:Froehlich:


    Tja, das zieht sich doch hin. Bis jetzt haben nur alle gesagt, das wäre nicht machbar. Der Behinertenbeauftragte wollte es den Stadtverordneten vortragen, aber er meldet sich auch nicht mehr!


    Mittlerweile überlege ich, beim Besuch meiner ebenfalls gehbehinderten Mutter, auf der Straße (vor dem Parkhaus ) zu parken. Mit aG darf man das ja 3 Stunden. Dann werden das eben kürzere Besuche:Zunge:.



    LG
    Dani



    PS: bei uns in Bremen, kann man den EU-Parkausweis und andere Ausweise auch online beantragen. Aber sie haben vergessen., dass auch der Personalausweis vorliegen muss! Deshalb zweimal faxen oder kopieren und schicken! Nervig!

    Einmal editiert, zuletzt von Hugoline ()

  • Mit aG darf man das ja 3 Stunden. Dann werden das eben kürzere Besuche.

    LG
    Dani



    Leider ist es so, dass nur der Behindertenausweis mit aG nicht genügt. Du brauchst zwingend den Behinderten - Parkausweis, sonst gibts ne Ordnungswidrigkeitsanzeige.

    LG Wolfgang