Schon vor langer Zeit bat mich Sabine beim Regionalgruppentreffen in Fulda doch mal etwas über Rehas zu erzählen.
Gestern hat es dann endlich geklappt.Nachdem wir anfänglich vor verschlossener Tür standen und erst auf den Hausmeister warten mussten, genossen wir den Kaffee mit selbstgebackenen Stollen (edle Spende von Anna's Mama) um so mehr.Es waren viele bekannte, aber auch einige neue Gesichter dabei.
Dann kamen wir zum eigentlichen Thema des Treffens:
Rehaantrag
1, Antrag beim zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Dt. Rentenversicherung) einholen.
2, Antrag beim Haus- oder besser Facharzt ausfüllen lassen.
3, Den ausgefüllten Antrag zurück an die Kasse oder die Rentenversicherung schicken.
4, Bei Ablehnung nicht davor zurückschrecken, Widerspruch einzulegen.
Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen, um die Frist zu wahren genügt ein einfacher Zweizeiler, die Begründung (fundiert durch ärztliche Atteste) kann nachgereicht werden.
Begründung:
-stationäre Rehabilitation gemäß §40 Abs.2 SGB V
- die Verschlimmerung einer Krankheit verhüten,
- Krankheitsbeschwerden lindern,
- einer drohenden Behinderung vorbeugen,
- eine Behinderung beseitigen/vermindern,
- eine Verschlimmerung der Behinderung
verhüten,
- Pflegebedürftigkeit vermeiden/vermindern
5, Die 4-Jahresfrist, die oft in den Ablehnungsschreiben genannt wird, gilt nicht für chronisch Erkrankte, diese muss medizinisch dringend erforderlich sein.
6, Wahlrecht der Rehaklinik § 33 SGBI, §76 SGB V, §9 SGB IX
http://www.bernds0611.de/rehaantrag.htm (Stand 2004)
http://www.asdonk-online.de/pdf/asdonk-reha-hilfe.pdf (Stand 2009)
Nach einigen Diskussionen lösten wir das Treffen kurz nach 18 Uhr wieder auf.