Flott drehen, dann blei9ben FA-Patienten fit

  • Da habe ich ja mal eine tolle Erfahrung gemacht:


    Es geht um eine Langfristengenehmigung für Krankengymnastik. Da fordert die Krankenkasse diverse Unterlagen von mir, dem Patienten: Heilmittelverordnung, aktuellen Bericht von der Therapeutin, Krankenhausberichte der letzten 3 Jahre. dto. Facharztbericht aktuell und rückwirkend der letzten 3 Jahre.
    Dann kommts: Der Facharzt will den Bericht nur auf Anforderung der Krankenkasse schicken. Die Krankasse sagt: Nein, das müssen Sie als Patient alles anfordern und bekommen. Facharzt: Stimmt nicht, Krankenkasse soll mir genau sagen was sie will. Kasse: So nicht, Sie sind der Patient. Ihnen muss der Arzt diese Unterlagen geben und Sie reichen dann alles komplett bei uns ein. Facharzt-Sprechstunde: Ich muss warten, bis die Sprechstunde vorbei ist, dann spreche nochmal mit dem Arzt, dann rufe ich Sie an und sage, wie wir es machen können.Kasse: Na gut, dann warten Sie mal das Gespräch ab, dann sehen wir weiter..... Ach so, vergessen sie auch eine Kopie des SB-Ausweises nicht. Ich: Den haben Sie doch vorliegen.. Kasse:Ich schaue mal nach. Ja haben wir, von 2010, da ist aber nicht alles drauf zu lesen. Ich nehme den Originalausweis und lese alles vor. Kasse: Prima, dann hätten wir das ja schon mal erledigt. Besorgen sie mal in aller Ruhe den Rest und dann schicken sie uns das, wenn wir mehr brauchen melden wir uns bei Ihnen." Soeben ruft die Arztpraxis an: Wir schreiben nix dazu, Sie nehmen weiter das Zehner-Rezept, kostenmäßig ändert sich für Sie ja nichts, nur die Krankenkasse muss dann eben jedes Mal neu genehmigen." ---- Wie gesagt, es geht um eine Langzeit-Verordnung, wobei ich seit mehr als 5 Jahren schon regelmäßig 2 x die Wo. zur Gymnastik gehe. Verordnung gilt immer für zehn Mal!

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  • Oha,


    da wiehert er wieder der Amtsschimmel.
    Will mir auch so ne Langzeiterordnung beantragen mal sehen wie es bei mir klappt.


    LG Bernd

  • Ich schiebe nach: Habe nun die Krankenhausberichte und war bei der KG. Was höre ich da? Egal ob Langzeitverordnung oder nur 10 bzw. 20 x KG - Immer müssen Rezepte vorhanden sein und nicht etwa für 3 Monate oder 1 Jahr, sondern für max. 20 x. Also kann ich den ganzen "Wind vor der Hoftür" lassen und alles bleibt so wie es ist: Ich arbeite weiter meine KG mit zehn-, bzw. versuche 20 x zu bekommen - ab..