Rundfunkgebühr ab 2013

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    PRESSEMITTEILUNG


    Neue Rundfunkgebühren
    bvkm erstellt Merkblätter für Menschen mit Behinderung


    6.12.2012 Ab dem 1. Januar 2013 tritt ein neues Rundfunkbeitragsrecht in Kraft. Auch Menschen mit Behinderung müssen sich ab dem 1. Januar 2013 grundsätzlich an der Rundfunkfinanzierung beteiligen. Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht sind dann in der Regel nur noch aus finanziellen Gründen und sozialer Bedürftigkeit möglich. Ab dem 1. Januar 2013 kommt es im Gegensatz zu der bisherigen Regelung im privaten Bereich auch nicht mehr darauf an, ob überhaupt ein Rundfunkgerät vorhanden ist. Die Beiträge werden vielmehr unabhängig von der tatsächlich vorhandenen Anzahl der Geräte je Wohnung erhoben.


    Im betrieblichen Bereich kommt es im Gegensatz zu der bisherigen Regelung nicht mehr darauf an, ob überhaupt ein Rundfunkgerät vorhanden ist, der Beitrag wird vielmehr je Betriebsstätte erhoben.


    Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat zu den Änderungen zwei Merkblätter erstellt. Das eine gibt einen Überblick über die Änderungen im privaten Bereich, das andere über die Änderungen im betrieblichen Bereich. Die Merkblätter können kostenlos heruntergeladen werden http://www.bvkm.de > Recht und Politik > Rechtsratgeber

    • Offizieller Beitrag

    Zitat aus dem verlinkten Rechtsratgeber:
    ... sowohl die Befreiungen als auch die Ermäßigungen werden nicht automatisch erteilt. Sie müssen vielmehr schriftlich bei der jeweils zuständigen Landesrundfunkanstalt beantragt werden...
    ... Die Antragsformulare sind bei den Städten und Gemeinden sowie im Internet unter https://www.rundfunkbeitrag.de…ger/antrag_auf_befreiung/ erhältlich...


    Zitat

    PS. bekomm ich dann evtl. meine zu viel bezahlten Gebühren für 36Monate erstattet ? :Hihi:


    Eine Rückerstattung wird es wohl nicht geben, wenn du bislang keinen Antrag gestellt hast. :Nein:


    siehe Kapitel 13. Wann beginnt die Befreiung bzw. Ermäßigung?


    Schau hier noch einmal rein.


  • Ich danke Dir für Deinen Hinweis.


    Dann werde ich mein Glück mit dem Antrag mal versuchen.....

    LG Wolfgang

  • Hallo
    ich bin befreit da ich ja immer vom Landratsamt Geld bekommen hab, nun war es ja dieses Jahr anders weil ich ja jetzt Geld für Miete vom Job-Center bekomm. Durch das ganze Hin-u. Her hatte ich ja keine Bescheinigung zur Befreiung bzw. hab sie erst im Feb. bekommen.


    Also war ne Fette Rechnung im Briefkasten die hab ich den GEZ-Leuts zusammen mit Bescheinigung vom Amt und Befreiungsantrag zurückgeschickt. Mal schauen was die nun dazu sagen. Seh ich doch net ein 52,69 Euro zu blechen wohls net meine Schuld war.


    Ciao Eure Madeleine

    • Offizieller Beitrag

    :Hallo:Heute kam die schriftliche Ablehnung auf Ermäßigung der Runfunkgebühr :Aggressiv:


    Kann man eigentlich bei Kabel Deutschland den Empfang der öffentlich Rechtlichen sperren lassen ?


    Wenn dies mit der Ermäßigung durchgegangen wäre hätte ich knappe 36 € alle 2 Monate getahlt. So bleibt es bei knappe 53 €


    Mensch, bin ich :Aggressiv::Betruebt::Aggressiv: