PRESSEMITTEILUNG
Neue Rundfunkgebühren
bvkm erstellt Merkblätter für Menschen mit Behinderung
6.12.2012 Ab dem 1. Januar 2013 tritt ein neues Rundfunkbeitragsrecht in Kraft. Auch Menschen mit Behinderung müssen sich ab dem 1. Januar 2013 grundsätzlich an der Rundfunkfinanzierung beteiligen. Befreiungen von der Rundfunkbeitragspflicht sind dann in der Regel nur noch aus finanziellen Gründen und sozialer Bedürftigkeit möglich. Ab dem 1. Januar 2013 kommt es im Gegensatz zu der bisherigen Regelung im privaten Bereich auch nicht mehr darauf an, ob überhaupt ein Rundfunkgerät vorhanden ist. Die Beiträge werden vielmehr unabhängig von der tatsächlich vorhandenen Anzahl der Geräte je Wohnung erhoben.
Im betrieblichen Bereich kommt es im Gegensatz zu der bisherigen Regelung nicht mehr darauf an, ob überhaupt ein Rundfunkgerät vorhanden ist, der Beitrag wird vielmehr je Betriebsstätte erhoben.
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat zu den Änderungen zwei Merkblätter erstellt. Das eine gibt einen Überblick über die Änderungen im privaten Bereich, das andere über die Änderungen im betrieblichen Bereich. Die Merkblätter können kostenlos heruntergeladen werden http://www.bvkm.de > Recht und Politik > Rechtsratgeber