Parkausweis

  • Hallo,


    ich hoffe, das passt hierher. Aber wie viele von euch wissen, leben wir in Suedafrika und ich bekomme vom Versorgungsamt in Wiesbaden ins Ausland keinen aktuellen Schwerbehindertenausweis. Nun sind wir im August in Deutschland mit dem Auto unterwegs, meine Ataxie ist soweit fortgeschritten, dass ich einen Rolli fuer laengere Strecken benoetige. Kannich irgendwo einen zeitlich begrenzten Parkausweis fuer Schwerbehinderte bekommen? Wenn ja, wo muss ich diesen beantragen?


    Ich hoffe, dass mir jemand einen Tipp geben kann?


    Gruss


    Eva

  • Wenn in Deinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG vermerkt ist, bekommst Du auf Antrag einen Parkausweis für Schwerbehinderte.


    Seit Juni 2009 haben Menschen mit Merkzeiche3n G und B und mindestens 70%, die Möglichkeit einen orangefarbenen Parkausweis zu bekommen.
    Aber auf Behindertenparkplätzen darf man damit auch nicht parken.


    Auf dem letzten Bescheid vom Versorgungsamt steht bestimmt eine Mailadresse vom zuständigen Sachbearbeiter, einfach nachfragen.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn in Deinem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG vermerkt ist, bekommst Du auf Antrag einen Parkausweis für Schwerbehinderte.


    dieser Parkausweis ist sehr praktisch z.B. in Städten wie Berlin ---aber auch in der nahen Kleinstadt.
    Du bekommst stets einen kostenlosen Parkplatz.
    LG

  • meine idee: in der deutschen botschaft mal nachfragen, wie du in deutschland mglichst schnell an einen parkausweis kommst.


    gertrud

    Einmal editiert, zuletzt von gertrud ()

  • dieser Parkausweis ist sehr praktisch z.B. in Städten wie ......Du bekommst stets einen kostenlosen Parkplatz.


    Wenn nicht gerade Autos auf den Behi-Plätzen stehen, die gar keine Berechtigung dafür haben. :Hysterisch:
    Das ist in HH schon oft ne Katastrophe, insbesondere wenn man einen Termin hat.


    LG Maria


    PS. Bei Eva gehts ja um einen Parkausweis für ihren vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • hallo eva
    moni hat recht, erst mal in der deutschen botschaft anfragen und dann dem versorgungsamt von der stadt, die ihr anfahrt, eine mail schicken.


    vielleicht können die dir einen antrag per mail schicken, den du nur ausdrucken brauchst. du mußt dann noch 1 paßbild haben.


    lg bine

  • Danke Jürgen, das weiß ich.
    Aber was meinst Du wie es in unserer Umgebung und in der City mit freien Parkplätzen aussieht?
    :Daumen_runter:


    LG Maria



    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Hallo evaportalfred,
    leider keine Chance. Da Du deinen Wohnsitz nicht in Deutschland hast bekommst Du auch keinen Schwerbehindertenausweis. Und ohne Ausweis auch keinen Parkausweis.
    Das steht im SGB IX.

    § 2 Behinderung


    (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
    (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
    (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

    :Daumen_rauf:Probleme gibt es nicht, sie sind alle nur Herausforderungen.:Daumen_rauf: