Rechtsstreit mit der BG

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    von Lucky
    am Gestern um 17:37 (24 Hits)


    [INDENT]Hallo!
    ich bin Lucky, 60 Jahre u neu im Forum.
    Hatte vor einem Jahr einen Arbeitsunfall. ( Schlag auf den Kopf )
    Nachdem ich mich erholt hatte, wollte ich weiterarbeiten und musste
    feststellen nicht mehr normal laufen zu koennen.
    Der von mir aufgesuchte Unfallarzt ueberwies mich nach einer Woche
    erfolgloser Untersuchung in die Neurologie. Hier wurde spinozerebellaere Ataxie festgestellt. Einen Zusammenhang mit dem
    Unfall sahen sie als nicht wahrscheinlich, konnten es aber auch nicht
    gaenzlich ausschliessen, obwohl ich bis zum Unfall in einem Kleinbetrieb als Maurer taetig war und mit Sicherheit nicht mit einem
    Rollator (den ich jetzt benutzen muss ) auf den Baustellen unterwegs
    war. Ich bin vor dem Sozialgericht im Rechtsstreit mit der Berufsgenossenschaft. Die BG lehnt eine Haftung mit der Begruendung der Vorerkrankung ab.
    Nun meine Frage :
    Kennt einer von Euch einen aehnlich gelagerten Fall, der Positiv
    entschieden wurde?
    Ich wuerde mich ueber eine Nachricht freuen.


    Liebe Gruesse


    Lucky[/INDENT]


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    • Offizieller Beitrag

    Hallo Lucky,



    meiner Meinung nach stinkt die Sache bis zum Himmel. Da will mal wieder keiner zuständig sein.



    Die BG will nicht zahlen, also wird eine chronische Erkrankung (SCA) aus den Hut gezaubert, die nun für den Unfall verantwortlich sein soll, obwohl von einer solchen Erkrankung fast 60 Jahre lang nie die Rede war und es auch keine Anzeichen für eine neurologische Erkrankung gab? Der nächste Schritt wird vermutlich sein, dass man Dir vorwirft, trotz SCA auf der Baustelle gearbeitet zu haben und somit derartige Unfälle bewusst in Kauf genommen hast.



    Die DRV wird Dir vermutlich auch keine Entschädigung zahlen, da die Erwerbsminderung durch einen Unfall eingetreten ist und somit die BG für Dich zuständig ist?



    Ich hoffe, Du hast einen guten Anwalt??



    freundliche Grüße
    Manu:Aggressiv:

  • Ohne Anwalt, der sich da auskennt ist da nix zu machen.
    Gruß

    Man darf alles sagen was man denkt, aber man muss das Richtige denken.
    Behindert ist man nicht, man wird es.

    Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zuviel Zeit, die wir nicht nutzen.

  • Hallo,
    vorab vielen Dank für die nette Begrüssung und die Tipps für die erfolgreiche Bedienung
    Des Forums.
    Ich habe einen Anwalt aus Berlin, der Spezialist auf diesem Gebiet ist, beauftragt.


    Auch der Anwalt machte mir wenig Hoffnungen. Nach seiner Aussage beruft sich die
    BG bei ähnlich gelagerten Fâllen immer auf die bestandene Vorerkrankung.


    Falls sie den Rechtsstreit verlieren, gehen sie immer in die Berufung, in der Hoffnung,
    das dem Klâger Zeit und Geld ausgehen.


    Liebe Grüsse


    Lucky