Pro und Contra gesetzliche Vertretung-/Betreuer

  • Sorry Willi, aber ich habe von dieser Thematik echt null Ahnung. :Betruebt:


    LG Maria

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Danke für die vielen Antworten....Ironiemodus off:Aggressiv:


    hetz doch nicht so :D


    tja ... ich denke, solange du deine sachen selber auf die reihe bekommst würd ich da keinem die betreuung übertragen


    ich wohne im ambulant betreutem wohnen, das heißt aber nicht das ich automatisch selber unter betreuung stehe ... :Nein:


    aber ich hab die gewisse option das, wenn es mal mit der murmel nicht mehr soooo klappt, mir jemand an die seite gegeben wird um mit


    ich sag mal ... größeren entscheidungen nicht ganz alleine da zu stehn, aber klaus hat recht ... man wird komplett nackig mit allem wenn man hilfe braucht, selbst ohne gesetzliche betreuung ;)


    das geht wenn man mit pflege und assistenz bei einem größeren träger unter vertrag ist, die haben soz. päds. und sozialarbeiter und im idealfall auch den blick wenn es heikel wird


    aber ich hab auch "privat" ein netz, sag ich mal ... aus leuten denen ich vertrauen kann und die mir helfen :)


    und guck mal hier


    LG von manu

  • hallo willi


    ich sehe das genauso wie manu....ich habe mal aus der ferne miterlebt, was passieren kann....neeee


    aber es kommt immer auf die umstände an, auch ob man "einen guten freund " hat, familie oder alleine ist


    lg bine

  • Hallo,


    ich hab mal einen Fernsehbericht über Betreuer gesehen, da kam mir auch das Grausen.
    Obwohl, schwarze Schafe gibt es überall.


    Wenn man alleinstehend ist bzw. wird, muss man sich ja sicher näher damit befassen.


    LG Maria

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Hallo


    also bei dem Vater meines Freundes hat die Ehefrau die Betreuuung übernommen, denn nach einer Hirnblutung die dieses Jahr im Februar passiert ist, kann er nicht mehr selbst sprechen und Entscheidgungen treffen.


    Es wurde die Ehefrau gewählt, da man schon viel negatives gehört hat von Betreuuern und Sie Ihren Mann usw. am besten kennt. Sie vertritt Ihn als Gesetzlichen Vertreter gegenüber Ärzten, Pflegediensten usw. Sie muss in in Gesundheitlichen Fragen, Finanzfragen usw. vertreten auch jetzt beim Wechsel der Krankenkasse, da die KKH in Heidenheim u. Aalen die Geschäftsstellen schließt was echt Mist ist.


    Auch über diese Krankenkasse die Hilfsmittel von überall nur nicht vor Ort bezogen werden können bzw. auch die Beratung durch die Pflegekasse nicht so passt bzw. keinen Ansprechpartner für Hilfsmittel vor Ort hat sondern hoffen muss, das das Sanihaus was liefert einem auch die Hilfsmittel erklärt bzw. für reperaturen zur Verfügung steht.


    Für den Verkauf der Ferienwohnung wurde aber vom Gericht ein zusätzlicher Verfahrenspfleger gestellt, was ich heute gelesen habe .



    Mehr kann ich dazu leider nicht sagen aber evtl. gibt es stellen wo man sich darüber beraten lassen kann (Gericht) oder sich bei Dr. Google durchklicken durch die Thematik



    Ciao Madeleine

    Einmal editiert, zuletzt von MadeSj1 ()

  • Man kann einer Betreuung auch entgegen wirken, wenn man eine (notarielle) Vollmacht erteilt.


    Diese kann dan in ihrem Umfang auch beschränkt werden, oder als Generalvollmacht erteilt werden. Das hat für den Bevollmächtigten den Vorteil, dass er sehr viel freier in seinen entscheidungen ist, keine Abrechnungen oder sonstigen Nachweise erbracht werden müssen.


    Da steckt natürlich ein Risiko drin, aber man kann dann definitiv bestimmen, wer einen vertritt. Man kann dies dann auch tun, bevor man selbst nicht mehr entscheiden kann, der Bevollmächtigte kann immer für einen tätig werden, wenn man das will.
    Eine Vollmacht kann einfach widerrufen werden.


    Bei einer gerichtlich angeordneten Betreuung ist das Gericht in seiner Entscheidung frei wen es und mit welchen Aufgaben betraut.

  • Hallo zusammen,
    also ich kann mich im Grunde nur meinen Vorrednern anschließen. Eine gesetzliche Betreuung ist ein derart großer Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, nee danke, ich denke, das brauchen wir nicht. Dennoch gibt es die Möglichkeit einer ambulanten Betreuung. Ich werde nun seit etwas mehr als einem Jahr ambulant betreut, in meiner eigenen Wohnung. Meine Betreuerin und ich treffen uns drei mal die Woche und sie greift mir in vielen Sachen unter die Arme, die ich alleine nie bewältigt bekommen würde. Mir persönlich ist sie eine große Stütze. Aber ich kann jederzeit die Betreuung beenden und sie hat auch keinerlei Rechte in meiner Persönlichkeit und ohne meinen Willen zu agieren. Ich finde das eine gute Sache. Und eine gesetzliche Betreuung muss ja vom Gericht angeordnet werden und es gibt so viele Betreuungsfelder, wie Gesundheit, Finanzielle Belange, Ämter usw.
    Aber solange man noch alles alleine kann, bin ich der Meinung, ambulant reicht vollkommen aus, sie dient halt nur zur Ünterstüzung und greift nicht ins Persönlichkeitsrecht ein....