Arbeitssuche mit Ataxie = Aussendienstausschluss

  • Hallo liebe Leidensgenossen!


    Ich bin neu hier. Ich bin Christina aus Nörvenich-Rath. Ich bin 30 und Juristin mit 1. Staatsexamen. Bei mir wurde im Sommer 2013 in der Uniklinik Köln spino-cerebrale Ataxie, Kleinhirnatrophie unklarer Ätiologie, unklare Diagnose ermittelt. Mein Schwerbehindertenverfahren (zur Zeit Sozialgericht) läuft seit 11.2012 mit open end. Mein Arbeitgeber hat "vermutlich" die Ataxie genutzt, um mir ohne Vorwarnung drei Tage nach Krankenhausentlassung meinen Bürojob zu kündigen (rechtlich zwar ok, aber moralisch etwas fraglich!). Aber ansonsten geht es mir eigentlich ganz gut.


    Mein Hauptproblem ist, dass ich seit August wieder auf Arbeitssuche bin. Wegen der ataxiebedingten Gehbehinderung sind allerdings Tätigkeiten, die irgendwie (auch nur gerinfügig) mit Aussendienst zu tun haben, ausgeschlossen. Wenn ich so etwas aber schon in den Bewerbungsunterlagen angebe, ist das laut Agentur für Arbeit Arbeitsverweigerung. (Ach ne!) Wenn ich das aber bei der Einladung zum Bewerbungsgespräch sage (spätestens beim Bewerbungsgespräch sieht es ja sowieso jeder).


    Hat einer von Euch Erfahrungen damit und Tipps wann, wo und wie ich die ataxiebedingte Gehbeinträchtigung ansprechen soll.
    Eure Christina:Daumen_rauf::Pfeiffen_im_Wald:

  • hy christina


    man, das muß ich erstmal wirken lassen ... da gibt es jetzt echt keine klare antwort zu


    du bist ja irgendwie in der schwebe, die diagnose ist da ... die "anerkennung" der schwerbehinderteneigenschafft läuft ...


    und klar, verschweigen kannst du nichts ... naja, dein alter arbeitgeber hat da ja schon knallhart seine nummer durchgezogen


    ich hab es damals immer angegeben ... aber hatte keine diagnose der ataxie sondern was in richtung paraspastik und extrapyramidale störungen durch eine hirnschädigung


    von anfang an (seit der lehre) war ich nur drinnen, ich war bauzeichnerin und auf baustelle rumturnen war gestrichen für mich


    nun ja, schwebi dadurch auch ... das war dann ne andere ausgangssituation, und so mancher chef stellt auch menschen mit behinderung ein weil es da dann eingliederungshilfen gibt


    aber wie auch immer, einfach wird es so oder so nicht ...


    dafür erstmal ein liebes hallo von mir ...


    die manu

  • hallo christina
    erst mal willkommen bei uns.
    als was bewirbst du dich denn? bei einem bürojob ist die gehbehinderung doch nicht relevant.


    also was mir einfällt ist....gibt es in deiner nähe einen schwerbehindertenbeauftragten? die können ein auch oft tipps geben.
    es gibt ja auch firmen, die behinderte einstellen, auch der öffentliche dienst. da solltest du dich ruhig mal erkundigen.


    viel erfolg ...lg bine

    • Offizieller Beitrag

    Hallo liebe Leidensgenossen!


    Ich bin neu hier. Ich bin Christina aus Nörvenich-Rath. Ich bin 30 und Juristin mit 1. Staatsexamen.


    Hat einer von Euch Erfahrungen damit und Tipps wann, wo und wie ich die ataxiebedingte Gehbeinträchtigung ansprechen soll.
    Eure Christina:Daumen_rauf::Pfeiffen_im_Wald:


    Hallo Christina, sei uns herzlich Willkommen im Forum.


    Du hast ja schon eine ganze Menge geschafft. :Applaus:


    Ich würde bei der Wahrheit bleiben und bei Einstellungsgesprächen die Beeinträchtigungen offen darlegen. Im Gegenzug hast Du ja sehr gute Referenzen vorzuweisen (Juristin, Staatsexamen).


    Es gibt sogar Rechtsanwältinnen und Richterinnen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind.


    Außerdem bist Du noch sehr jung, da stehen Dir noch viele Wege offen.


    Viel Glück und Erfolg


    von Manu:Aggressiv:

  • Hallo Ihr Lieben, liebe bine, liebe manu (oder wenn ihr mehrere seid, liebe maus,


    ich bin es noch einmal. Danke für eure netten und schnellen Antworten. Liebe Bine: aus meiner bisherigen Erfahrung (ca. 400 erfolglose Bewerbungen) kann ich sagen, das städtische und kirchliche Unternehmen einem die schlimmsten Absagen schreiben! Und obwohl städtische Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind Behinderte zu einem Bewerbungsgespräch einzuladen, tun Sie das nicht! Naja aber laut Gesetz sind Unternehmen (Entschuldigung jetzt wird es juristisch) auch verpflichtet einem die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zu bezahlen, aber das tun die ja auch nicht immer, wie ich erfahren musste.
    Ich glaube eine andere Schwierigkeit ist, dass ich immer noch keinen Behindertenausweis habe, den ich in solchen Fällen vorlegen könnte. Aber "die Ämter (Behörden, Gerichte etc.) lassen sich meines Erachtens sehr viel Zeit. Ich habe allerdings noch momentan noch eine Frage, denn da ich neu bin habe ich von vielem ja keine Ahnung!
    Also ich habe, nach der "Diagnose" Ataxie im September 2013 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt. Die DRV wartet natürlich erst einmal die Entscheidung im Schwerbehindertenverfahren ab, meint Ihr mein Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente könnte erfolgreich sein?


    Hat einer von Euch damit Erfahrungen etc.?


    Eure Christina

  • Hallo Christina!


    bei mir lief alles ganz unkompliziert.ich war zur reha,den antrag habe ich selbst gestellt.dort wurde die teilweise
    erwerbsminderung festgestellt und nach der reha der rentenversicherung im bericht mitgeteilt.ebenso lief es bei der vollen erwerbsminderung.zur reha wurde ich aber von der krankenkasse aufgefordert und die wurde im eilverfahren bewilligt.


    lg lena

  • hallo christina,


    da du dich selber als arbeitsfähig bewirbst (mit einschränkung) wird es wohl schwierig mit teilrente, die ja nur die stundenzahl begrenzt.


    viell. wäre es klüger sich krankschreiben zu lassen und die zeit für therapien zu nutzen. dann müßte auch das aa durch seinen med. dienst klären ob du von der reha-abteilung weiterbetreust und gefördert wirst.


    hat jemand hier erfahrung damit? ich hab das für mich zusammengelesen, falls mein krankengeld ausläuft und rente noch nicht bewilligt ist.


    lg petra

  • Hallo pepa!


    das mit der krankschreibung ist eine gute überlegung,denn dann wird sich bald die krankenkasse melden.wie bei mir,wird sie dann wahrscheinlich zur reha geschickt um den genauen krankheitszustand zu klären.


    lg lena

  • Hallo Lena, hallo pepa,
    danke für eure Antworten. Ich habe da eine paar etwas indiskrete Fragen, die aber auch etwas mit der teilweisen Erwerbsminderung zu tun haben. 1. Wie alt seit ihr? Habt ihr oder wie lange habt ihr schon gearbeitet? Wie viel GdB habt ihr? Mir hat das Arbeitsamt (Rehaabteilung) gesagt, dass ich keinen Leistungsanspruch hätte, nicht lange genug gearbeitet hätte, deswegen seien Sie nicht für mich zuständig. Der Integrationsfachdienst meinte, dass er ohne Vorlage eines Schwerbehindertenausweises nicht zuständig ist und um überhaupt zuständig zu sein braucht er eine Anweisung (Geld) von einem Leistungträger (dem Arbeitsamt oder dem Jobcenter, die ja laut eigener Aussage für mich beide nicht zuständig seien. Das mit der Krankschreibung ist zwar eine gute Idee, aber laut Aussage des Arbeitsamts geht das bei mir nicht, da ich weder einen Arbeitgeber noch einen zuständigen Leistungsträger habe. Meine Krankenkasse hält mich trotz ataxiebedingter Behinderung nicht für krank, eine Behinderung scheint der total egal zu sein, die will ja nur den vollen Kassenbeitrag von mir und selbst bloß nicht zahlen.


    Also was nun?!


    Christina

  • Mal ganz dumm gefragt, von was lebst du denn jetzt und wer zahlt deine Kassenbeiträge?


    In einem Nebensatz erwähnst du, auch das Jobcenter fühle sich für dich nicht zuständig. Jobcenter - zuständig für ALG II, sprich alle Erwerbslosen, die keinen Anspruch auf Grundsicherung haben und noch in irgendeiner Form erwerbsfähig sind. Außer, sie sind Angehörige mit einem Partner,der über Einkommen verfügt.


    Grundsicherung wird wiederum an anderer Stelle beantragt, meist gibts dazu eine Stelle bei der Gemeinde, in der man lebt. Hier Rentner und voll Erwerbsgeminderte Personen.


    Arbeitsamt ALG I ist zuständig, wenn man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat - und man staune - durch ein vorheriges Beschäftigungsverhältnis, das einen festgelegten Zeitraum umfasst.


    Natürlich muss man sich einen Anspruch auf Leistung erworben haben, sowohl beim Arbeitsamt wie auch bei der Rentenkasse.
    Kann man alles im Inet nachlesen, welche Zeiträume da zugrunde gelegt werden.


    Und, ja klar, ohne nachgewiesene Schwerbehinderung kein Anspruch auf Integration nach Schwerbehindertenrecht.


    Und was bitte ist ein "Schwerbehindertenverfahren"? Für den Rententräger spielt es keine Rolle, welchen GdB man hat. Der GdB spielt nur eine Rolle um einen eventuellen Nachteilsausgleich durch die Behinderung geltend zu machen. Beim Rententräger wird nur die tatsächliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.


    Entschuldige wenn ich das so platt sage, aber als studierte Juristin müssten dir ein paar Sachverhalte zu der ganzen Thematik zumindest im Ansatz bekannt sein. Auch die Frage "muss ich eine Schwerbehinderung bei einer Bewerbung angeben".......

    4 Mal editiert, zuletzt von regentage ()

  • Hallo christina!


    ich habe nach meiner ausbildung über 30 jahre gearbeitet.ich bin jetzt 60 jahre.es kann doch nicht sein,daß niemand zuständig ist.natürlich will sich jeder um die zahlung drücken.ich würde mich an den VDK wenden,die haben mir schon öfter geholfen.auch beim antrag auf schwerbehinderung.ich habe damals auf anhieb 50% und G bekommen.inzwischen bin ich bei 80% G,B und aG.als ich krankgeschrieben war,hat mich die KKzur reha aufgefordert,obwohl ich lt.VDK noch 2 monate zeit für die antragstellung gehabt hätte.


    ich hoffe,damit konnte ich dir etwas weiter helfen.


    lg lena

  • Hallo Regentage,
    zur Info! Ich lebe momentan von meinen Eltern und meinem Ersparten! Da ich einen Rentenantrag gestellt habe, bezeichnet das Jobcenter (laut Verordnung des Kreises Düren) sich für nicht zuständig. Das Sozialamt meint ich sei nicht hilfsbedürftig, weil ich eine Wohnung in Trier habe und mir davon 8,00€ im Monat bleiben. Davon konnte ich ja LEBEN!!! (geh mal mit 8,00€ im Supermarkt einkaufen!) Ich könnte ja auch die Wohnung nicht vermieten, sondern selbst bewohnen.
    Nur noch so viel! Im Jurastudium lernt man das was du "Regentage" meinst nicht!!!


    Ich hab momentan das Gefühl, als Ataxiekranker Mensch wird man von "Ämtern" bestraft, Hilfe scheint es nicht zu geben!


    Eure Christina

  • hallo christina
    ruf doch mal wegen deines ausweises beim versorgungsamt an und erklär ihnen, das du wirklich darauf angewiesen bist.
    mit den ämtern hast du leider recht und auch mit den stadtverw. die zahlen lieber oft strafe.


    hier im forum haben schon viele gute erfahrungen mit dem VdK gemacht, erkundige dich doch mal und ich würde auch einen anwalt für sozialrecht anrufen.. vielleicht kennst du ja jemand aus deinem studiuum.


    würdest du bitte beim schreiben absätze machen. hier haben ja viele augenprobleme, ich auch.


    viel erfolg....lg bine

  • liebe christina,


    deine problematik ist sehr speziell. da wirst du professionelle beratung brauchen, wie schon geschrieben wurde.


    ich denke du brauchst einen guten neurologen, der dir auch die notwendigen bescheinigungen austellen kann.


    wenn die leistungsverweigerung mit wohneigentum begründet wird, kannst du überlegen, warum du (behinderungsbedingt) dort nicht einziehen kannst.
    arbeitslos kann man sich auch ohne leistungsbezug melden-dann übernehmen sie wenigstens deine krankenkasse und rentenbeiträge ( war früher mal so) und hatte ich nach aufgabe meiner selbständigkeit bis zum nächsten job gemacht, konnte sogar weiterbildung für selbständige kostenlos belegen (steuerrecht ect.).


    ich wünsche dir erfolg bei der suche nach den richtigen ansprechpartnern. viell. hat dein berufsverband eine idee welche arbeit passen würde , oder weis was kollegen mit ähnlicher problematik raten würden.


    lg petra

  • Hallo Liebe Leidensgenossen, hallo lena, pepa und bine,


    danke für eure Antworten und die bisherigen Tipps!



    Also bei Arbeitsamt hat sich leider einiges geändert. So kann man leider vieles von dem was pepa vorgeschlagen hat heute nicht mehr machen. Leider! Die Ämter im Kreis Düren sollen -wie ich von Nachbarn und Bekannten, was Behinderte angeht, wohl etwas unverschämt sein!


    So wollte der Kreis Düren mich ursprünglich einmal mit einem GdB von 30 abspeisen.


    Naja mittlerweile steht wohl - nach medizinscher Begutachtung im Auftrag des Sozialgerichts- GdB 60 im Raum. Dank meinem Neurolgen und dem Leiter der neurologischen Abteilung der Uniklinik.



    Das Sozialamt Nörvenich (Kreis Düren) meinte damals, als ich denen sagte, wegen der Ataxie könne ich die Wohnung nicht bewohnen, da die im 2.Stock liegt und mir die Treppen nicht zuzumuten seien.



    Ich könnte ja beantragen, dass ein Aufzug in das Haus gebaut wird.
    ( Ha Ha!)



    Christina

  • mh ... kurz gesagt: was für eine sch ...


    ich sags mal ganz direkt, ob ataxie oder durch was auch immer ... die "drohende" behinderteneigenschaft ist nun etwas, bei dem man im umgang mit behörden jedes gefühl für gerechtigkeit verliert, geregelt scheint alles ... wohl überregelt


    mir ging das auch 1998 so, mein alter arbeitgeber mußte leider schließen ... ich zum amt ... ich brauchte bereits einen stock und fiel schon fast in den raum ...


    der vermittler wollte mich auch "voll" vermitteln da ich keinen schwebi hatte, dem sagte ich auch ein: äh, das klappt nicht ... und irgendwie hatte ich die etwas naive frage gestellt ob ich mit behindertenausweis irgendwie andere möglichkeiten hätte um gezielter was zu finden


    er schaute mich nur an, und meinte ... jobs wachsen nicht auf bäumen und sowas sollte ich mal vergessen, naja ... in so momenten fühlt man sich schon irgendwie seltsam


    naja, hab dann einen beantragt und gleich 70% und G bekommen und dann klappte die vermittlung dank eingliederungshilfe ratzfatz, aber es waren irgendwie andere zeiten wie mir scheint


    alle, wirklich alle mühlen mahlen heute sowas von langsam, eine behörde wartet auf den bescheid der anderen ... zuständig fühlt sich dann eh keiner und selber fragt man sich, wie man die monate (jahre trau ich mich nicht zu schreiben) irgendwie überleben soll


    und ja, man bekommt die seltsamsten "tipps" die nicht realisierbar sind


    seufz ... behindertenrecht wäre ein studienfach wert, traurig das es nicht behandelt wird ... ich wünsch dir sehr, das dir dein studium dennoch nutzen bringt um die ganzen für dich nun neuen paragrafen schneller zu kapieren


    von mir wenigstens viel kraft für die zeit jetzt ... hab leider keinen tipp, außer auch den vdk ...


    manu

  • Hallo Christina!


    ich hätte noch eine anlaufstelle,ein versuch ists wert : die unabhänige patientenberatung tel.0800 011 77 22
    sie berät u.a. bei konflikten mit ärzten und kostenträgern,gibt tipps zu weiteren anlaufstellen im gesundheitswesen,ist behilflich bei der suche von fachanwälten für medzin+soialrecht.


    lg lena

  • Hallo Christina


    Auch wenn ich dich mit meinem Beitrag verärgert habe, mir ging es hauptsächlich um das Zurechtfinden in der Thematik, in Bezug auf, wo finde ich welche Paragraphen um mir einen Überblick zu verschaffen?


    Nun hast du einen Teil deines Verdrusses bereits selbst beantwortet. Du hast noch Vermögen, bzw Besitz. Das ist solange ok, wie man sich selbst finanziell versorgen kann.


    Aber da wo der Staat aktiv werden soll, muss man erst alles was Geldwert hat aufbrauchen, bevor man einen Anspruch geltend machen kann. Leider hast du noch Barmittel und eine - ich vermute . Eigentumswohnung? Könntest du sie selbst nutzen und sie läge im Rahmen des erlaubten (größe, Nebenkosten, Ausstattung), gäbe es wohl weniger Probleme.


    Da du sie nicht nutzen kannst, macht es aus Sicht des Amtes Sinn, sie zu veräußern. Für dieses Geld könntest du evtl. eine für dich passendere Wohnung erwerben, bzw. wenn dies nicht möglich ist, das Geld zumindest für deinen Lebensunterhalt einsetzen. Da ist die Gesetzeslage recht eindeutig, wenn auch unschön. Ob du Ausgaben hast, die der Gesetzgeber nicht berücksichtigen darf, weiß ich nicht. Aber auch so etwas spielt eine Rolle, ob man als bedürftig angesehen wird.

  • hallo
    an eigentum darf man heute nicht mehr ran. da existiert ein gesetz.
    aber die patientenberatung würde ich auf jeden fall anrufen und den vdk.


    lg bine

  • Hallo an Alle!
    danke für eure Antworten, eure bisherigen Tipps und euer Mitgefühl.


    ich habe manchmal ein etwas direkte Art im Schreiben (wahrscheinlich durch das Jurastudium),


    ausserdem bin ich, wie Ihr sicherlich gemerkt habt momentan etwas genervt, was nicht zuletzt an "Ämtern" liegt und wie die trotz §§ mit einem rumspringen!



    Seit ca. 1,5 Jahren (da ging das mit den Behörden und dem Schwerbehindertenausweis los) komm ich mir manchmal so vor, als würde ich nur noch rummeckern und vor allem den Behörden erklären, das ich mir nicht ausgesucht habe "plötzlich" behindert = minderwertig zu werden.


    Zum Thema VdK (danke für den Tipp!) aber mittlerweile bin ich allein und durch juristische Kenntnisse und ständiges "Behördenanmeckern" im Schwerbehindertenverfahren soweit gekommen (gerichtlich-medizinisches Gutachten im Janaur, Beklagter Kreis Düren muss bis Anfang März Stellung nehmen), dass bald wirklich mal ein Urteil (hoffentlich Ende) kommen muss.


    Also Bine, die Sache das Eigentum gesetzlich geschützt ist (kannst du mir da evtl. Quellen angeben? Als Jurist ist mir da natürlich einiges bekannt! Aber mehr ist da immer besser, vor allem weil das Sozialamt das ganze anders sieht!)


    Aber mal ehrlich heute versucht man doch möglichst etwas für die Zukunft oder für das Alter etc. (aus Sicherheitssgründen) zurück zu legen. Und an das "Zurückgelegte" soll ich jetzt dran und es aufbrauchen, nur weil es dem Sozialamt und anderen "Ämtern" gefällt?


    Geht's noch?! Hier stimmt doch irgendetwas nicht!


    Naja ich werde mal abwarten und Tee trinken.


    Eure Christina





    Sollten dann noch weitere Probleme kommen muss irgedwann doch Geld und VdK her. Bleibt mir momentan nur Zeit aussitzen und abwarten