Arbeitssuche mit Ataxie = Aussendienstausschluss

  • Hallo,


    hat der MDK bei Euch schon einen Pflegegrad wegen der Ataxie festgestellt und wenn ja welchen? Ärztliche Unterlagen sind denen ja bei ihrer Begutachtung primär egal.


    Über Antworten würde ich mich - wie immer - freuen.

    • Offizieller Beitrag

    Detlef hat inzwischen Pflegegrad 5.


    Aber wie kommst du darauf, dass den MDK die ärztlichen Gutachten nicht interessieren?


    Die Arztbriefe und Therapeutenbriefe gehören mit zu den Unterlagen, die du bereitstellen kannst. Die unterstützen deine eigenen Berichte und die der Pflegepersonen.
    Und schau mal unter folgendem Link, ob du dort noch Antworten und Tipps findest. Ich habe vor dem Besuch per Pflegerechner selbst alle Fragen vorher angesehen und beantwortet und die Punktzahl in etwa berechnet.
    Manchmal denkt man an wichtige Themen gar nicht. Deshalb ist es gut sich vorher zu informieren.


    https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/


  • Aber wie kommst du darauf, dass den MDK die ärztlichen Gutachten nicht interessieren?


    Das frage ich mich allerdings auch. :confused:

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Hallo,


    der MDK ist bei der Erstellung von Pflegegutachten überhaupt nicht an ärtzlichen Gutachten interessiert. Er lehnt computermäßig vorab berechnete Pflegegrade ab.
    Bei der Erstellung von Pflegegutachten orientiert er sich ausschließlich an unrealistischen Pflegerichtlinien. Der momentane Gesundheitszustand des zu begutachtenden Menschen und dessen Bedürfnisse (z.B. Einkaufen von Lebensmitteln, Kochen, Waschen von Kleidung, Hilfe im Haushalt und Geld zur Finanzierung von alledem) scheinen dabei völlig egal zu sein.


    Dies sollte man einmal dem Gesundheitsminister sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Der computermäßig vorab berechnete Pflegegrad ist eigentlich zur eigenen Orientierung gedacht.Sowohl im alten System als auch im neuen System habe ich im Vorfeld ableiten können, worauf es ankommt.


    Da werden solche Sachen wichtig, wie die Tatsache, ob ich meinem Mann das Brot einmal halbiere oder mundgerecht schneide.Früher wurde daran festgemacht wieviel Zeit für die Pflege gebraucht wird. Heute wird daran der Hilfebedarf festgestellt.


    Da gibt es so viele Punkte, die man ohne Vorbereitung leicht übersieht.Aber ich käme nicht auf die Idee, die comptererstellte Einschätzung als Vorgabe für den MDK abzugeben.


    Alle Gespräche mit den Gutachtern waren sehr harmonisch. Manchmal fehlte anschließend im Protokoll etwas, dann habe ich Widerspruch mit Belegen eingelegt, wenn die Änderung zu einem höheren Pflegegrad führen konnte.


    Arzt- und Therapeutenberichte müssen angenommen werden. Sollte der Gutachter diese Dokumente nicht annehmen wollen, sollte man sich dies schriftlich geben lassen. Das habe ich in einer Pflegeberatung vor ein paar Jahren gelernt.

    • Offizieller Beitrag

    ich bin noch kurz vor der Umstellung auf Pflegegrad noch nach dem alten System begutachtet worden.
    Der MDK war durchaus daran interessiert, was die Ärzte in ihren Gutachten geschrieben hatten.
    Insgesamt hat sich nichts verändert, bin nach wie vor Pflegegrad 3 und hatte sogar mehr Minuten zusammen,
    wie beim 1. Mal.

  • Dert MDK hat mir einen Pfegegrad 1 verliehen.


    Die Begutachterin hat auch einen Rollator empfohlen, den ich und meine Physiotherapeutin aber strikt ablehnen. Das Hilfsmittelzentrum will sich in den nächsten Tagen bei miir melden. Kann ich bei denen, anstelle eines Rollators auch eine Dreirad für Erwachsene beantragen, dass wäre ja besser und würde auch meine Mobilität fördern.


    Wegen dem Pflegegrad 1 stehet mir auch eine monatliche Entschädigungsleistung von 125€ zu, für die ich allerdings Orginalbelege einreichen muss. Einreichen muss ich das doch bei meiner Kranken. bzw. Pflegekasse oder?
    Kann man da auch Tankquittungen und Supermarktquittungen (wenn man Lebensmittel. Getränke, Waschmittel, Duschgel etc. gekauft hat, die man ja auch als kranker Mensch braucht) einreichen?


  • Kann man da auch Tankquittungen und Supermarktquittungen (wenn man Lebensmittel. Getränke, Waschmittel, Duschgel etc. gekauft hat, die man ja auch als kranker Mensch braucht) einreichen?


    Hi
    wäre toll, funktioniert aber nicht.
    Warum soll irgend eine Kasse bezahlen was auch jeder Gesunde bezahlen muß.
    Soweit ich weiß geht es ausschließlich um die Mehrkosten die durch eine Behinderung entstehen, also hauptsächlich Hilfsmittel jeglicher Art.
    Solltest Du herausfinden wie man jede Art von Quittung erstattet bekommt, dann melde Dich.;)

    per aspera ad astra

  • Hallo Chris

    Schau mal hier


    Ich kopier mal das wichtigste heraus:


    Pflegeversicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den neuen vereinheitlichten „Entlastungsbeitrag“ von monatlich 125 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen ihrer Pflegekasse (bisher in der Regel 104 Euro, in besonderen Fällen 208 Euro). Mit dem Entlastungsbeitrag bei Pflegegrad 1 können Sie zum Beispiel

    • an einer Betreuungsgruppe für leicht Hilfsbedürftige teilnehmen, die sie geistig und körperlich aktiviert,
    • einen Alltagsbegleiter z. B. für Gespräche oder Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe bezahlen,
    • oder Haushaltshilfen engagieren, die ihnen etwa beim Putzen der Wohnung helfen oder beschwerliche Hausarbeiten wie die Gardinenwäsche übernehmen.


    Diese Leistungen übernehmen die Pflegedienste und rechnen eigentlich direkt mit der Pflegekasse ab. Ist bei mir jedenfalls so. Du selber kannst nicht über das Geld frei verfügen.

    • Offizieller Beitrag

    Wegen dem Pflegegrad 1 stehet mir auch eine monatliche Entschädigungsleistung von 125€ zu


    Die Leistung heißt nicht Entschädigung, sondern Entlastung. Und da ist nicht die Entlastung deiner Ausgaben für Einkäufe gemeint, sondern die Entlastung bei der Pflege.
    Streuners Links helfen dir sicher weiter.

  • Hallo Cris,


    wenn dein Arzt dir eine Verordnung für ein Dreirad ausstellt, dann wird die Kasse das auch zahlen. Aber du brauchst auf jeden Fall ein Rezept. Normalerweise ist der Weg so, dass du erst in ein Sanitätshaus gehst und das Rad ausprobierst. Die sagen dir dann, was auf dem Rezept stehen muss (z.B. die Hilfsmittelnummer ist wichtig). Danach gehst du zu deinem Arzt und lässt dir eine entsprechende Verordnung ausstellen und gibst die dem Sanitätshaus zur Beantragung bei der Kasse.


    Den Rollator musst du nicht jetzt nehmen - er gilt aber durch die Empfehlung des MDK sozusagen bereits als "bewilligt".


    Mein Mann hat auch alle Hilfsmittel erst genommen, als es im Prinzip schon zu spät dafür war. Ist auf der einen Seite ein gutes Training (und gut fürs Ego) aber verpasse bitte den richtigen Zeitpunkt nicht - sonst verpasst du (wie mein Mann) vielleicht eine ganze Menge an Leben.


    Alles Gute,
    Lexi

  • Ich hatte meine Hilfsmittel sehr früh. Sie warteten auf längere Touren! Und so übte ich e-fix fahren!


    Aber ich kenne jemanden, der nie nen Rollator wollte. Nun kommt gleich ein Rolli! Rollator rutscht weg! Schade um die verpasste Zeit noch relativ selbständig!


    LG
    Dani

  • Hallo,


    die DRV hat mir jetzt einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zugeschickt. Seit Februar 2017 bekomme ich eine teilweise Erwerbsminderungsrente von denen. Diese teilweise Rente war bis zum 31.12.2018 befristet. Die Befristung war damit begründet, dass meine genetische Ataxie bis 31.12.2018 vollständig ausgeheilt ist.
    Dagegen habe ich im Oktober 2017 Beschwerde eingelegt und darauf hingewiesen, dass nicht einmal mit der Erforschung meiner Ataxie begonnen wurde und daher von einer vollständigen Heilung (wär ja schön wenn!!!) nicht die Rede sein kann.
    Jetzt habe ich einen Antrag auf eine volle Erwerbsminderungsrente bekommen, den soll ich bis 19.7.2018 ausfüllen. In der Kur und überhaupt war nie die Rede von einer vollen Rente, immer nur von einer teilweisen. Ich habe mich auch deswegen bei der Stadt für eine Beratungsstelle, bei der man selbst eine Behinderung haben muss, beworben. Ich versuche also weiter auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und möchte auf keinen Fall eine volle Erwerbsminderungsrente. Das habe ich während der Kur auch deutlich gegenüber jedem gesagt.
    Hierüber, d.h. über diesen behördlichn Blödsinn, werde ich im Juli auch mal mit meinen Arbeitsamtsachbearbeiter sprechen.
    Was soll ich denn eurer Meinung nach jetzt machen? Kann man während der Arbeitslosigkeit, aus finanziellen Gründen, vorübergehend von einer teilweisen Erwerbsminderungsrente in eine volle Erwerbsminderungsrente wechseln? Was wisst Ihr über die Leistung "persönliches Budget behinderter Menschen"?
    :Froehlich:

  • Hallo


    Bist du arbeitslos, wird das Arbeitsamt wohl eine Stellungnahme an die DRV gegeben haben, dass du in deinem "Zustand" nicht in den Arbeitsmarkt integrierbar bist. Folge davon wäre die volle EU.


    Stehst du in Lohn und Brot kann dich niemand zwingen, eine volle EU zu beantragen!


  • Leider wird von keiner Kasse ein Dreirad genehmigt. Trotz Verordnung und ggf. Attest vom Hausarzt. Eine Hilfsmittelnummer gibt es nicht. Begründung: Ein Dreirad hat nur bedingt oder gar nichts mit der Erkrankung zu tun. Ich hatte den gleichen Fall und habe alles,
    aber auch wirklich alles versucht, um eine Erstattung zu bekommen. ---Aber keine Chance.....
    Vielleicht hast Du ja mehr Glück....

    LG Wolfgang