Da hier bereits öfter über die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege diskutiert wurde, poste ich die Grundlagen dazu mal.
Natürlich muss man dazu mindestens Pflegestufe 1 haben.
Dann stellt man bei seiner zuständigen Pflegekasse einen Antrag auf Verhinderungspflege.
Diese beträgt im Jahr € 1550!
Sie kann für maximal 28 Tage gewährt werden oder wenn die Pflege nur stundenweise beantragt wird, für weniger als 8 Stunden pro Tag, sonst wird das Pflegegeld gekürzt.http://www.pflege-abc.info/pfl…spflege_ersatzpflege.html