Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege

  • Ich versuchs mal:
    also du hast für 2015 1612 euro zur verfügung für verhinderungspflege...........sofern man keine kurzzeitpflege in nem pflegeheim in anspruch genommen hat für das jahr kannst du noch mal 800 euro zur verhinderungspfege dazu bekommen.
    dann hätte man also für das 2400 euro zur verfügung... für jemand der weiter entfernt ist als zweites verwandschaftsgrad


    Zusätzlich gibt es 104 euro für sogenannte niedrigschwellige betreuung und entlastung. Diese aber leider nur von nem richtigen Verein, hier haben ich da z.B ne junge frau aus der Lebenshilfe die unsere Tochter Gesellschaft leistet.
    Ich könnte von denen aber auch jemanden zum putzen buchen...aber nur in höhe der 104 euro im monat. Das habe ich vorher bei der Pflegekasse beantragt.


    Diese 104 euro kann ich nicht einer nachbarin oder freund geben....denn das muss über eine Institution abgerechnet werden.


    Klärt das deine frage?

  • Also, die Haushaltshilfe unterschreibt dir, dass sie euch im Haushalt unterstützt hat - Verhinderungspflege ist das. Das Formular dazu habe ich von meiner Pflegekasse. Du bekommst alles bis 1612 Euro zurück. Also wenn du ihr stündlich 30 € gäbest, auch das, bis 1612€ im Jahr!! Wir überlegen, ne Gartenhilfe für Karl auch darüber abzurechnen. Ausschöpfen tun wir es nämlich nicht.


    Das geht alles problemlos, die Putzhilfe ist sogar versichert und muss dem Finanzamt nichts melden, denn Ehrenamtliche Hilfe ist das.


    Das andere (Zusatz 800€ oder 104€ )hab ich noch nicht gebraucht. Aber man muss dabei Leute vom Pflegedienst nehmen. Keine Privaten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Hugoline ()