Ich versuchs mal:
also du hast für 2015 1612 euro zur verfügung für verhinderungspflege...........sofern man keine kurzzeitpflege in nem pflegeheim in anspruch genommen hat für das jahr kannst du noch mal 800 euro zur verhinderungspfege dazu bekommen.
dann hätte man also für das 2400 euro zur verfügung... für jemand der weiter entfernt ist als zweites verwandschaftsgrad
Zusätzlich gibt es 104 euro für sogenannte niedrigschwellige betreuung und entlastung. Diese aber leider nur von nem richtigen Verein, hier haben ich da z.B ne junge frau aus der Lebenshilfe die unsere Tochter Gesellschaft leistet.
Ich könnte von denen aber auch jemanden zum putzen buchen...aber nur in höhe der 104 euro im monat. Das habe ich vorher bei der Pflegekasse beantragt.
Diese 104 euro kann ich nicht einer nachbarin oder freund geben....denn das muss über eine Institution abgerechnet werden.
Klärt das deine frage?