Hier ein Urteil zum Anspruch auf Pflegeassistenz auch während eines Krankenhausaufenthalts.
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sehr gut ...
im ambulant betreuetem wohnen, bei bezug von vollen sachleistungen wird die assistenz fürs krankenhaus auch (noch) nicht finanziert
die können weder mitfahren, so gesehen noch nicht mal klamotten vorbeibringen oder waschen ... die finanzierung der leistung wird schlicht und ergreifend eingestellt
es ist ein paradoxum ... man braucht ja hilfe, in welcher form auch immer ... inkl. der haustierversorgung in der zeit
ich persönlich spar mir dann für diesen ernstfall immer stunden an, die werden dann verrechnet wenn ich wieder da bin ... (fehlen natürlich dann auch wieder)
ähm ... nun die wohl blödeste empfehlung die ich hier jemals gegeben habe: bloß nicht krank und dazu pflegebedürftig werden ...