• Nun war ich ja vor 2 Tagen in der Uni, mir wurde geraten einen verlimmerungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen.


    Ich habe keine Merkzeichen, aber G wäre angebracht , sagte sie. Okay, nun hab ich gegoogelt G (ihr wißt das sicher) erhebliche Gehbehinderung.
    Wenn sie das sagt .... :confused::confused:


    Ich persönlich hätte nun kein G beantragt sondern so wie ich es auch machen werde ein B.
    Ohne Begleitperson ist alles recht schwer.


    Und Hey, ich komm umsonst in einige Veranstaltungen :D :D (man muss das Positive sehen :D)



    Wann bekommt man ein RF im Ausweis (Reine Neugierde)



    Schande über mein Haupt, aber bekomm ich mit nem G auch einen Parkplatz?


    LG Madame

  • Es gibt ja noch -außer dem blauen Ausweis bei dem Merkmal "ag" - noch den orangefarbenen Ausweis.
    Ich kann da momentan leider nichts finden, aber Du kannst vll. danach googlen, bzw. jemand anderes hat gerade den passenden link parat.


    Da könntest Du evtl. noch Parkerleichterungen für Dich mit dem Merkmal "G" finden.


    LG Maria

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Wobei beim "B" weniger Du selbst kostenlos irgendwo reinkommst, sondern vor allem Deine Begleitperson.


    Das Schöne am "G" ist, dass Du dir eine Wertmarke für den ÖPNV kaufen kannst oder wahlweise nur die halbe KFZ-Steuer zahlen musst.


    Liebe Grüße! Vivi

  • Kann man G und aG haben? Oder nur eins?


    Natürlich kannst Du beides haben.
    Ich habe mittlerweile alle Merkzeichen außer Bl und Gl.


    Auf jeden Fall solltest Du gegen den Bescheid vom Versorgungsamt Widerspruch einlegen.
    Nach einem halben Jahr kannst Du Verschlechterungsantrag stellen,
    falls die Frist schon verstrichen ist oder auch der Widerspruch abgelehnt wurde.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • das aG bedeutet außergewöhnlich gehbehindert und bekommt man in den meisten fällen erst ab der vollen rollstuhlpflicht, es mag auch ausnahmen geben ... aber damit tun die ämter sich sehr schwer


    naja, ist so ne sache ... klar, man kann jetzt beantragen auf teufel komm raus, aber irgendwie sollte auch nichts "übertrieben" werden, daran hängen ja auch vergünstigungen weil man ja wirklich zunehmend mit einschränkungen lebt


    als ich noch im job war, mich alleine versorgen konnte und auto fuhr waren 70%, G, und sogar B durchaus angemessen


    ok, nur meine ansicht ... bin jetzt 10 jahre in rente, pflegestufe 2, volle rollstuhlpflicht ... das ich da auch fast alle merkzeichen und 100% wie moni hab entspricht dann auch dem krankheitsstand

  • Noch hab ich den Antrag nicht gestellt, sollten die aber Widersprechen geh ich auf jedenfall zum VDK.


    Du kannst den Antrag auch online losschicken (ohne die benötigten Arztberichte natürlich)!


    Am besten noch dieses Jahr,
    denn die Steuervergünstigungen gelten ab Antragstellung.
    Der Schwerbehindertenausweis ist ein Grundsatzbescheid,
    auch wenn der endgültige Bescheid erst im Winter kommt,
    wird die Steuer nachträglich geändert.


    Hier geht's zu den Anträgen.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Noch hab ich den Antrag nicht gestellt, sollten die aber Widersprechen geh ich auf jedenfall zum VDK.


    Nicht "DIE" widersprechen, die lehnen ggf. ab.


    Wenn man sich wirklich ungerecht behandelt mit der jetzigen Entscheidung fühlt (siehe Beitrag von Manu :Daumen_rauf:) , kann ein Widerspruch von Deiner Seite erfolgen.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • auch ich habe widerspruch mit hilfe des VDK eingelegt.der wurde aber abgelehnt.also habe ich eine zeit verstreichen lassen und dann einen antrag auf verschlimmerung gestellt.der ist dann durchgegangen.

  • Meine Frau hat die Merkzeichen :
    G,aG,B,H und RF und Grad der Behinderung 100 %.


    Da bekommst Du auch neben Kfz-Steuerbefreiung (mal sehen wie es mit der Maut wird ) den blauen Parkausweis für Behinderte , bei Parkplatzmangel einen reservierten Behindertenparkplatz vor Deinem Haus oder der Wohnung.


    Mit RF hast Du eine ermäßigte Rundfunk und Fernsehgebühr.
    Die Vorteile mit dem blauen Parkausweis kannst Du nach nochmal separat nachlesen.




    Eine gute Zeit


    wünscht and 70

  • Huhu,


    also, auf meinem jetzigen SBA hab ich 60 GdB und das Merkzeichen G. Dagegen hab ich jetzt Widerspruch eingelegt (ich will aG) und in der Begründung unter anderem angeführt, dass mein Bruder (gleiche Erkrankung) 80 GdB, G und aG hat. Meine Mutter meinte dazu, wenn ich Pech habe, hilft mir das nicht und wird ihm aberkannt. Können/Dürfen die vom Versorgungsamt das? Oder sollte ich das wirklich besser aus meinem Widerspruch raus lassen, was meint ihr?


    LG Lea 0=)