Pflegeleistungsänderungsgesetz 2015

    • Offizieller Beitrag

    Auf den Seiten des Bundesministeriums habe ich folgendes gelesen:


    Bei einer Ersatzpflege durch nahe Angehörige wird die Verhinderungspflege auch ab 1. Januar 2015 auf bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ausgedehnt. Die Aufwendungen sind grundsätzlich auf den 1,5fachen Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt.


    Heißt das, wenn ich, als Pflegende, für 6 Wochen in eine Klinik muss, und unsere Tochter die Pflege in dieser Zeit übernimmt, bekommen wir das 1,5 fache Pflegegeld?

    Humpty Dumpty sat on a wall, Humpty Dumpty had a great fall.
    All the King's horses and all the King's men, couldn't put Humpty together again.

  • ich kenne es bisher nur so, dass die pflege nur Verwandte mit weniger als 2. verwandschaftsgrad mit verhinderungspflege "entlohnt" werden können


    Desweiteren muss die tägliche pflege unter 8 stunden bleiben sonst wird das Pflegegeld gekürzt.


    Man hat im jahr auf Antrag einen betrag von 1612 Euro zur verfügung mit der man die ersatzkraft entlohnen kann.

  • Das stimmt, für Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege können nur Personen angemeldet werden, die mit der Pflegeperson weder verwandt noch verschwägert sind.
    Außerdem darf die Ersatzpflege nicht mehr als 8 Stunden betragen, sonst wird das Pflegegeld gekürzt.


    Ich nehme an, dass das auch für die neuen zusätzlichen Betreuungsleistungen gilt.

    Hier haben wir schon über die Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege diskutiert.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Ich habe eben meiner Krankenkasse angerufen,
    diese zusätzlichen Betreuungsleistungen i. H. v. 104€
    erhält man für die Betreuung z.B. in Tagespflegeeinrichtungen.


    Meines Wissens kostet das ca. 50€-70€ pro Tag.
    Da kommt man also nicht weit.


    Bis 2014 gab es nur für Demenzkranke 100€ pro Monat,
    jetzt gilt das für alle die eine Pflegestufe haben.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Da es mich demnächst selber betrifft hab ich mal gesucht und das hier gefunden.


    Künftig werden auch bei rein körperlicher Beeinträchtigung bis zu 104 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Damit können Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege und Betreuungsleistungen durch ambulante Pflegedienste oder nach Landesrecht anerkannte niedrigschwellige Angebote finanziert werden. Es können aber auch anerkannte Haushalts- und Serviceangebote oder Alltagsbegleiter finanziert werden, die im Haushalt helfen oder bei der Organisation und Bewältigung des Pflegealltags unterstützen. Auch die Aufwandsentschädigung für einen nach Landesrecht ehrenamtlichen Helfer kann damit bezahlt werden, der zum Beispiel bei Behördengängen unterstützt oder den Besuch des Friedhofs begleitet.
    Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht voll ausschöpft, kann zudem bis zu 40 % der Pflegesachleistung für diese niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote verwenden („Umwidmungsregel“).



    Quelle (muß man glaub ich angeben) http://www.pronovabkk.de/pfleg…istungen-c87e845c501a006f


    Jens

    per aspera ad astra

  • hallo
    was ich gut finde, man kann z.B. 1. woche jemanden für 2 std. zum sparzierengehen/rollen....2. woche begleitung ins museum....3. woche bad putzen und 4. woche 2 std. eis essen...und das ist gerade für leute, die alleine sind interessant.


    egal welche pflegestufe ...es darf nur keine verwandschaft oder bekannte sein, sondern z.b. pflegedienst oder caritas, die das mit der pflegekasse abrechnen.


    ich finde das sehr gut, denn hier fällt die schwarzarbeit weg und die person ist versichert, wenn was passiert.


    lg sabine

  • Ich habe heute früh mal Kontakt mit den Maltesern aufgenommen, ob die sowas bei uns anbieten.


    Und heute abend haben wir ein "Vorstellungsgespräch" mit einer jungen Frau, die wenns paat so einmal die Woche drei Stunden kommen soll und über Verhinderungspflege abgerechnet wird, einfach damit ich mal Luft holen kann und Nadja mal jdm anderen sieht. Die junge Frau komtm aus der Altenpflege und ist gerade in Elternzeit.

  • :Daumen_runter: na bisher hat sie mal den ersten termin ohne abzusagen versäumt....mal gespannt ob ich da heute noch was von höre.


    Aber ich hab gerade in denemails gesehen dass sich noch jemand "beworben" hat, ich bin ja zum glück nicht unter zeitdruck

  • Letzte Woche beantragte ich die zusätzliche Betreuungsleistung für niedrigschwellige Dienste, die ein Rentner der 2x/Woche für je 3h zu mir kommt, erbringt.


    Ich schrieb rein, gemeinsames Zeitungslesen und darüber diskutieren, gemeinsam spazierengehen, dabei frisches Gemüse einkaufen was der Rentner später kocht, dann gemeinsam essen. Anschließend macht der Rentner manchmal noch kl. Reparaturarbeiten wie Glühbirne auswechseln, irgendwelche Schrauben festziehen etc.


    Meine Pflegekasse wies das ab, mit der Begründung "es muss eine anerkannte Haushalts oder Servicestelle sein, jedoch keine Privatperson". Weiß jemand ob das rechtens ist!?
    Danke schonmal für eure Antworten!:Betruebt:

    ich habe keine Zeit mich zu beeilen
    Igor Strawinsky



    Wenn dir das Wasser bis zum Hals steht, lass den Kopf nicht sinken!:rolleyes:




    Kopf hoch, sonst kannst du den Himmel nicht sehen


    Liebe Grüße von Uta

  • rechtens weiß ich nicht, aber genauso teilte es mir die pflegekasse auch mit. Und wir versuchen nun über die Lebenshilfe sowas bzw so jemanden zu finden

  • So richtig verstehe ich das auch noch nicht.
    Entstanden ist das aus den Betreuungsleistungen für Demenzkranke.
    Daher erklären die Krankenkassen, dass nur Pflegedienste das leisten dürften.


    Diese Betreuungsleistungen gelten aber jetzt für alle, die Pflegegeld bekommen.
    Wer diese Leistungen erbringen darf, finde ich nirgends.


    Hier ist eine Seite, auf der mögliche Leistungen aufgeführt sind.

    Glück hängt nicht davon ab,
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    es hängt nur davon ab, was du denkst.

    • Offizieller Beitrag

    Mir hat die kk es so erklärt, dass nur alle betreuungsleistungen erstattet werden wer offiziell eine Rechnung erstellen kann.
    Das heißt, sämtliche Firmen wie z.b. Gebäudereinigung ect. sonst direkt über die diakonie oder sonstige Einrichtungen.
    das würde problemlos erstattet werden.

  • Demnach könnte es dann ja auch für Privatpersonen gelten, die einen Gewerbeschein haben.
    Ich glaube, im Grunde steigt da bisher kaum jemand durch. :confused:

    In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass jemand 5 Pflegekassen um Auskunft gebeten hat, jede sagte etwas anderes.
    Die Mitarbeiter seien noch nicht einmal (bis Ende März) geschult worden. :Daumen_runter:



    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




    Einmal editiert, zuletzt von Maria () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • mh ... hatte laube nicht das gleiche, bzw. ein ähnliches problem? :confused: hier war es


    wie sie das gelöst hat, weiß ich nicht ... aber in dem thread ist noch ein link zu einem anderen thread


    Es wäre wirklich gut zu wissen, wie Laube das Problem gelöst hat.



    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)