Ich habe beim Verkehrsministerium nachgefragt,
wie das mit der Pkw-Maut bei Schwerbehinderung läuft.
Hier die Antwort:
Zu Ihrer Anfrage nach Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Infrastrukturabgabe kann ich Ihnen mitteilen, dass Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z.B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge von Personen mit Behinderungen), wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit sein werden. Die von Ihnen geäußerte Problematik ist demnach in dem von Bundesminister Dobrindt vorgestellten Gesetzentwurf vollumfänglich berücksichtigt. Sie müssen also nichts veranlassen und werden nicht stärker belastet als vorher.
Weitere Einzelheiten können Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de) nachlesen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beatrice Schilling
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
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