• Ich habe beim Verkehrsministerium nachgefragt,
    wie das mit der Pkw-Maut bei Schwerbehinderung läuft.


    Hier die Antwort:


    Zu Ihrer Anfrage nach Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen bei der Infrastrukturabgabe kann ich Ihnen mitteilen, dass Kraftfahrzeuge, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind (z.B. Elektrofahrzeuge oder Kraftfahrzeuge von Personen mit Behinderungen), wirkungsgleich von der Infrastrukturabgabe befreit sein werden. Die von Ihnen geäußerte Problematik ist demnach in dem von Bundesminister Dobrindt vorgestellten Gesetzentwurf vollumfänglich berücksichtigt. Sie müssen also nichts veranlassen und werden nicht stärker belastet als vorher.

    Weitere Einzelheiten können Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de) nachlesen.

    Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Auskünften weiterhelfen konnte.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    Beatrice Schilling

    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
    Referat K 16 - Bürgerservice und Besucherdienst
    Invalidenstraße 44
    10115 Berlin

    Tel.: +49 30/18 300 - 3060
    Fax: +49 30/18 300 - 1942
    E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
    Internet: http://www.bmvi.de



    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Das hast Du gut gemacht , vielen Dank für Deinen Einsatz , damit ist das auch klar.


    Eine gute Zeit
    wünscht and70

    • Offizieller Beitrag

    Danke, liebe Zauberfee :Trösten: Das ist gut zu wissen.


    L.G. Ute

    Liebe Grüße


    Ute
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    In jeder minute, die du im ärger verbringst,
    versäumst du 60 glückliche sekunden deines lebens.


    albert schweizer