Eine Entscheidung, die eventuell auch für Ataktiker von Bedeutung sein kann, wenn es um Medikamente ausserhalb der Norm geht?
Gericht: Kasse muss Kosten für Misteltherapie bei Krebs erstatten
DÜSSELDORF. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Misteltherapie bei Krebs tragen. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am 8. April veröffentlichten Urteil, gegen das die beklagte Krankenkasse allerdings Berufung einlegte. Die Düsseldorfer Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Hinweis, dass einer Brustkrebs-Patientin verordnete Mistelprärat zähle nicht zu den rezeptfreien Arzneien, die der Gesetzgeber von der Versorgung ausgeschlossen habe. Mit dem Fall wird sich demnächst in zweiter Instanz das Landesozialgericht in Essen befassen (Az. S 8 KR 321/04)
Quelle und weitere Info: Deutsches Ärzteblatt