Kasse muss zahlen

  • Eine Entscheidung, die eventuell auch für Ataktiker von Bedeutung sein kann, wenn es um Medikamente ausserhalb der Norm geht?


    Gericht: Kasse muss Kosten für Misteltherapie bei Krebs erstatten


    DÜSSELDORF. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen die Kosten für eine Misteltherapie bei Krebs tragen. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem am 8. April veröffentlichten Urteil, gegen das die beklagte Krankenkasse allerdings Berufung einlegte. Die Düsseldorfer Richter begründeten ihre Entscheidung mit dem Hinweis, dass einer Brustkrebs-Patientin verordnete Mistelprärat zähle nicht zu den rezeptfreien Arzneien, die der Gesetzgeber von der Versorgung ausgeschlossen habe. Mit dem Fall wird sich demnächst in zweiter Instanz das Landesozialgericht in Essen befassen (Az. S 8 KR 321/04)


    Quelle und weitere Info: Deutsches Ärzteblatt

  • Na ja. Ich wäre nicht sehr optimistisch, dass dieses Urteil auf andere Medikamente und andere Krankheiten anwendbar ist.


    Die Krankenkassen halten sich für gewöhnlich sehr streng an die vom "Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen" beschlossene Ausnahmeliste von rezeptfreien Medikamenten, die denn doch erstattet werden. Dabei wird sowohl auf das Mittel als auch auf die Indikation geachtet.


    Allein die Berufung wird Monate schmoren.


    Kurz: Ich habe da keine Hoffnung, dass dieses Urteil *irgendwas* verändert.

  • Zitat von Claudia


    Kurz: Ich habe da keine Hoffnung, dass dieses Urteil *irgendwas* verändert.


    Da wirst du wohl richtig liegen. Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass die juristisch erfahrenen Mitglieder (Hermann, wo bist du?) aus jedem Urteil, dass von der Norm abweicht, Honig saugen. :)
    Ich fürchte auch, dass es nach der nächsten Instanz Geschichte ist.
    Interessant wäre die Frage, inwieweit einige Argumente auf Idebenone zutreffen könnten. Da fehlt mir aber jede Kenntnis.

  • Zitat von Ärztezeitung

    ... Daß die Behandlung außerhalb der EU vorgenommen wurde, sei in einem solchen medizinischen Spezialfall "ohne Bedeutung", urteilten die Luxemburger Richter ...


    Quelle: Ärztezeitung


    Natürlich ist das wieder keine Entscheidung, die Ataxiebetroffene unmittelbar betrifft, dennoch finde ich sie perspektivisch interessant.


    EUGH C-145/03