Aktueller Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist nicht hinnehmbar!

    • Offizieller Beitrag

    Pressemitteilung:


    Aktueller Entwurf des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist nicht hinnehmbar!

    BAG SELBSTHILFE bewertet den Entwurf als beschämend. Anstatt Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, plant die Bunderegierung offensichtlich Leistungsverschlechterungen bei der Eingliederungshilfe.

    Düsseldorf, 3.5.2016 Den Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderung am 5. Mai nimmt die BAG SELBSTHILFE zum Anlass, den aktuellen Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz zu kritisieren und fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der endlich die Basis für eine umfassende Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben gewährleistet sowie behinderten Menschen eine selbstbestimmte Lebensgestaltung ermöglicht.

    „Der aktuelle Referentenentwurf zum BTHG ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen mit Behinderung, die seit Jahren auf eine gesetzliche Regelung warten, die sie aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführt und die die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt. Der aktuelle Gesetzesentwurf lässt darauf schließen, dass kaum etwas davon umgesetzt werden soll“, kritisiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE.
    „Im Gegenteil, neue Hürden werden den Personenkreis, der Leistungen der Eingliederungshilfe in Anspruch nehmen darf, weiter einschränken. Denn künftig muss eine ‚erhebliche Teilhabeeinschränkung‘ vorliegen, um Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten zu können. Dies setzt voraus, dass Aktivitäten in mindestens fünf, der im Gesetz aufgeführten Lebensbereiche nicht ohne Unterstützung möglich oder in mindestens drei Bereichen auch mit Unterstützung nicht möglich sind. Es ist zu vermuten, dass so eine große Zahl von Personen, die nach bisherigem Recht leistungsberechtigt sind, künftig von vornherein ausgeschlossen sein wird“, zeigt sich Dr. Danner empört.

    Zwar ist die Anhebung der Vermögensgrenzen in einem ersten Schritt geplant, nicht aber die von den Behindertenverbänden geforderte Abschaffung der Einkommens- und Vermögensgrenzen für erwerbstätige Menschen mit Behinderung.
    „Dabei sind genau diese Grenzen die Barrieren, die Menschen mit Behinderung daran hindern ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen“, macht der Bundesgeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.

    Auch lässt der jetzige Referentenentwurf zum BTHG zahlreiche Defizite und Ein-schnitte gegenüber der jetzigen Rechtslage befürchten, dass die Länder zu viel Regelungsbefugnis erhalten, sodass es nicht zu der geforderten Bedarfsermittlung und -feststellung nach bundeseinheitlichen Kriterien kommt. Auch ist damit zu rechnen, dass aufgrund eines stärkeren Vorrangs der Pflege die dortigen engeren Maßstäbe zur Anwendung kommen und Leistungen der Eingliederungshilfe verdrängt werden.

    Die BAG SELBSTHILFE fordert Nachbesserungen.

    Ciao Marina
    Wozu sich Sorgen machen ums Leben?
    Keiner überlebt`s. :)😷


    (Truman Capote)

  • Erst wollte ich mich dazu zurückhalten, aber auf anderen Plattformen verfolge ich grade die Diskussion darüber und das hat sich m.E. sehr verfahren.


    Ich glaube, die Erwartungshaltung ist zu hoch. Auch wird der Großteil der Menschen mit Behinderung eher die Nachteile daraus zu spüren bekommen, als das, was mit diesem Teilhabegesetz eigentlich angestrebt werden will.


    Und wer sich mit dem procedere Eingliederungshilfe auskennt und darauf angewiesen ist, dem war schon im Vorfeld flau bei so manchen Forderungen die aufgestellt worden sind.


    Naja ... abwarten


    LG von Manu

  • Es geht doch hauptsächlich darum das man die Assistenz nicht mehr über die Sozialhilfe abrechnen muss wo dauernd überprüft wird ob bei den Behinderten selbst oder ihren Eltern bzw. Ehepartnern nicht doch noch was zu holen ist und ob mehr als 2600€ angespart wurden.
    An dieser Kernforderung ändert sich aber nicht viel, denn es darf ja nix Kosten, Schäuble sitzt zu fest auf dem Geld, und dessen Assistenz ist ja finanziert, der muss sich über sowas keine Gedanken machen.


    LG Bernd

  • Denn künftig muss eine ‚erhebliche Teilhabeeinschränkung‘ vorliegen, um Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten zu können. Dies setzt voraus, dass Aktivitäten in mindestens fünf, der im Gesetz aufgeführten Lebensbereiche nicht ohne Unterstützung möglich oder in mindestens drei Bereichen auch mit Unterstützung nicht möglich sind. Es ist zu vermuten, dass so eine große Zahl von Personen, die nach bisherigem Recht leistungsberechtigt sind, künftig von vornherein ausgeschlossen sein wird“, zeigt sich Dr. Danner empört.


    +++


    Auch ist damit zu rechnen, dass aufgrund eines stärkeren Vorrangs der Pflege die dortigen engeren Maßstäbe zur Anwendung kommen und Leistungen der Eingliederungshilfe verdrängt werden.


    hehe ... schön wäre es, lieber Bernd


    mir sind bereits nach der letzten Bedarfsermittlung Stunden aus der Eingliederungshilfe gekürzt worden, ich verteile meine Einkäufe und Arztbesuche, sowie sonstige Hilfen im Alltag auf 4,5 Stunden die Woche. (nochmal zum nachlesen 4,5 Stunden die Woche!)


    Und das bei einem fortschreitendem Krankheitsbild, da kann man sich max. einen Arztbesuch im Monat von leisten und einmal die Woche einkaufen, vom Rest rede ich schon gar nicht mehr. Noch Fragen?


    Und das ist schon die Luxusversion für alleinlebende streuner die früh (mit 34) berentet wurden. Glaub mir, nichts ist elendiger, als wenn die eigenen Eltern nochmal auf Unterhaltszahlung geprüft werden.


    Durch das Pflegestärkungsgesetz wird bei uns (Hausgemeinschaft mit gemeinsamen Pflege/ Assistenzdienst) auch schon fleißig umgepflügt ... da hat die BAG schon die wesentlichen Kernpunkte gut zusammengefasst, wer schafft es schon sich die 360 Seiten reinzuziehen. Ich auch nicht mehr.


    Ich quatsch ja nicht theoretisch, sondern kenne die gegenwärtigen Bescheide und weiß was drinsteht.


    Klar, für Berufstätige mit 24 St. Assistenz und event. vermögendem Elternhaus ist das Ganze noch mal eine völlig andere Nummer. Da kann ich mich nur mit solidarisieren das da für die jungen Leute andere Regelungen kommen.


    Aber das ist so hochgradig komplex und individuell ... wenn man bedenkt das der Großteil der Menschen die von klein auf behindert sind, auch in Einrichtungen leben, lernen und später arbeiten. Die sind und bleiben bei dem ganzen ja völlig außen vor. (?)


    LG von Manu

  • Muss zugeben, soweit bin ich nicht im System drin das ich da viel Durchblick habe.
    Meine momentane Wohnsituation erlaubt mir bisher noch ein Leben ohne Sozialgesetzbuch.
    Würde ja gerne Assistenzleistungen nutzen um meine Eltern physisch zu entlasten,
    aber nach der momentanen und wohl auch der zukünftigen Rechtslage würde ich sie wohl finanziell überlasten.


    LG Bernd


    PS.: In gewisser Weise kann ich es ja verstehen wenn ich für Hilfeleistungen mit meinem Besitz in die Pflicht genommen werde.
    Für mich selbst wäre das auch vollkommen ok, aber das meine Eltern einbezogen werden stößt mir bitter auf.

    Einmal editiert, zuletzt von cooldog ()

  • Ja, das ist ein wahres Dilemma, ich kann das auch gar nicht komplett zusammenfassen.


    Assistenzleistungen sind ja Sozialhilfeleistungen, die werden halt in dem Umfang gewährt wie man sie für eine ausreichende Versorgung braucht.


    Ich denke ... es ist sehr vergleichbar mit der Situation wenn die Eltern ins Pflegeheim müssen. Da sind die Kinder auch gefordert und Vermögen muß aufgebraucht werden.


    Es ist unglaublich schwierig ... und man darf die "Trägerlobby" nicht vergessen, die wohnen, leben und arbeiten in in sich geschlossenen Systemen anbietet. Die lassen sich auch nicht gerne die Butter vom Brot nehmen.


    Viele offene Baustellen ...


    LG von Manu

  • ... aus aktuellem Anlass.


    Ok, hier im Forum ist dieses Thema zwar nicht ganz so auf der Agenda. Zumindest weiß ich von niemanden der mit Assistenzleistungen sein Leben arrangiert. Aber ich denke schon, das der eine oder andere davon mit betroffen sein könnte.


    U.A. gibt es im Entwurf einen Punkt an dem gerüttelt wird. Bisher gilt: "Ambulant vor stationär". D.H. das jemand auch bei fortschreitendem Krankheitsbild (als Beispiel für alleinlebende Ataxieerkrankte) so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden mit ambulanter Unterstützung durch Assistenz leben kann.


    Da Assistenzleistungen selten aus eigener Tasche finanziert werden können, lag es auch bisher oft im Ermessensspielraum von Sachbearbeitern ob sie diese genehmigen oder gegenrechnen das eine Heimunterbringung "günstiger" wird. Das gilt auch für das persönliche Budget.


    In gewisser Weise konnten sich Betroffene auf das Gesetz: "Ambulant vor stationär" berufen. Das hat auch so manchen seit Einführung des persönlichen Budgets den Auszug aus dem Heim in ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung ermöglicht.


    Ebenso konnten so sehr viele Menschen mit Behinderung im Beruf sein, oder sogar ein Studium beginnen was für Schwerstpflegebedürftige ohne Assistenz so gut wie unmöglich wäre.


    Nun gut ... lange Rede (ich tippe aus dem Bauch, bitte fordert von mir nicht die genauen Gesetztextstellen, das ist hyperkomplex)


    Wenn das Gesetz so durchgewunken wird, dann gibt es einen herben Rückschritt.


    Menschen die durch Erkrankung/ Schwerstbehinderung alleine leben und mit Hilfe von Assistenz Teilhabe am ganz normalen Leben haben, könnten gezwungen sein Wohnungen etc. aufgeben zu müssen und finden sich im Heim wieder.


    Ob dort die Tagessätze günstiger sind bezweifel ich. Zumindest geht damit jede Selbstständigkeit und der Inklusionsgedanke den Bach hinunter.


    Uff ... genug getippelt ... bitte nachfragen wenn etwas inhaltlich verstrubbelt rüberkommt. Mein längster Text seit langen.


    Hier der Link zur Petition um im Bundestag Gehör zu bekommen, sowie zu weiteren Aktionen und Stimmen dazu ...


    LG von Manu