• lt.VDK gibt es seit diesem jahr den antrag auf verschlimmerung nicht mehr.
    stattdessen wird eine neuerfassung durchgeführt.insgesamt wird jetzt strenger beurteilt,besonders beim merkzeichen
    aG.
    das geht sogar so weit,daß einem das merkzeichen aG wieder aberkannt wird.
    z.b. : 80% aG,
    bei einem antrag könnte es sein,daß man 100% bekommt,aber das aG wegfällt.
    sogar rollifahrern wird das aG verweigert.

  • Darüber wüsste ich gerne Genaueres. Hat der VDK auch die zugrunde liegende Rechtslage erwähnt? Ich kenne eine Person mit SCA, die auf dem Klagewege ein aG erwirken wollte, um damit neben der Parkerleichterung für sich auch einen Präzedenzfall für die Beurteilung von Ataktikern zu schaffen.


    Das hat das Sozialamt zu verhindern gewusst und das Merkmal aG schließlich ohne Gerichtsverfahren zuerkannt.

    Vielleicht ist nichts ganz wahr - und nicht einmal das.
    Eduard D. Dekker (Multatuli) 1820-1887

  • Hallo Lena,


    auch ich wüsste über dieses von Dir erwähnte neues Verfahren gern Näheres.
    Seit diesem Jahr gibt es Anträge auf Verschlimmerung nicht mehr? :Traurig:

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • nein,es wird ein neuer gesundheitsstatus erstellt und danach wird neu bewertet.
    so sagte man mir.
    deshalb stelle ich keinen antrag auf höherstufung,denn das aG möchte ich nicht riskieren.

  • Ich hatte in Kurzform geschrieben "Sozialamt". Richtig heißt es bei uns NIEDERSÄCHSISCHES AMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND FAMILIE. Und das dort zum Download angebotene Formular heißt => Neufeststellungsantrag <= Das sieht so aus, als ob alle Angaben abgefragt werden, die bereits bei einem Erstantrag gemacht wurden?


    Vielleicht kann der VDK mal klären, ob Sachbearbeiter daraus ablesen dürfen, dass ein bisher zuerkanntes Merkmal bei Heredo Ataxien G11.- nicht mehr zutrifft? Die schreiten doch voran und von echten Verbesserungen habe ich noch nicht gehört.

    Vielleicht ist nichts ganz wahr - und nicht einmal das.
    Eduard D. Dekker (Multatuli) 1820-1887


  • Vielleicht kann der VDK mal klären, ob Sachbearbeiter daraus ablesen dürfen, dass ein bisher zuerkanntes Merkmal bei Heredo Ataxien G11.- nicht mehr zutrifft? Die schreiten doch voran und von echten Verbesserungen habe ich noch nicht gehört.


    In der Beziehung würde ich auch ganz entspannt bleiben, klar ... man mag subjektiv gute oder sogar bessere Phasen empfinden. (Geht mir beim Sport ausüben so)


    Aber letztendlich krauche ich dennoch in den Rolli rein oder geh am Stock, bzw. würg mir einen mit dem Rollator ab ...


    Irgendwie denke auch ich, das bei Ataxie das aG durchaus eher genehmigt werden sollte, könnte ... selbst wenn die Gehstrecke die noch jemand bewältigen kann, knapp über den Vorgaben liegt.


    Aber der Kampf mit dem Gleichgewicht und auch eine gewisse Steifigkeit nach längerem sitzen fand ich immer sehr belastend.


    Ok ... ich habe dann sehr frech in der zweiten Reihe geparkt :D ... naja, eher aus purer Not, weil ich die Strecken kaum noch schaffte :(


    LG von Manu

  • Ok, das leuchtet mir jetzt nicht ein. Ich habe mir vor ein paar Tagen den Onlineantrag beim Landesamt für Soziale im Saarland heruntergeladen und da gibt es auf dem Antragsformular die Optionen:


    -erstmalige Anerkennung einer Schwerbehinderung
    -Verschlimmerung/Geltendmachung weiterer Behinderungen


    also keine Änderung zum letzten Antrag, den ich dort heruntergeladen habe.


    Das der GdB gesenkt werden kann, oder Merkzeichen aberkannt, dass gab es schon immer. Die Vergabe von Merkzeichen aG ist und war schwierig, daran ändert sich vielleicht doch noch etwas, nach diesem Urteil aus dem vorigen Jahr, unter das wir auch fallen.


    Was beim Ablehnungsschreiben auffällig war, war, dass sie Formulierung in der Auflistung etwas anders gefasst war, insofern haben sich wohl Begrifflichkeiten gändert, jedoch war Sachlich alles richtig.


    Schwerbehinderte Menschen, die wegen einer Parkinson - oder Multiple Sklerose Erkrankung fast gar nicht mehr laufen können, gelten als "außergewöhnlich Gehbehindert". Ihnen stehe folglich das Recht zu, auf Behindertenparkplätzen zu parken, urteilte das Bundessozialgericht (AZ: B 9 SB 1/15 R)


    Das Land Niedersachsen hatte einem Parkinson Kranken das Merkzeichen aG verweigert, weil seine Gehstörungen zwar erheblich waren, aber nicht ständig bestanden. Das Gericht befand, ein genereller Ausschluss von neurodegenerativ Erkrankten seien unzulässig.

    Ich hatte im vorigen Jahr einen Antrag auf Verschlechterung gestellt, dieser wurde abgelehnt. Zum Widerspruch reichte meine Energie zu der Zeit nicht. Ich habe die Sache jedoch weiterverfolgt und die Neurologin gebeten, mir den Schrieb zu überlassen, den sie auch ans Amt geschickt hatte.


    Nach wochenlangem hinterhertelefonieren kam der Wisch endlich. Es war zum brüllen. Es war nur das übliche Formblatt ausgefüllt, ohne Angaben der relevanten Fakten, wie zB meine chronischen Erkrankungen sich aufeinander auswirken... und anstatt "dauerhaft" auf den Rollstuhl angewiesen stand dort, teilweise.....


    Nun gehe ich es nochmal an. Und diesmal auf meine Weise. Damit habe ich gute Erfahrungen gemacht.

    3 Mal editiert, zuletzt von regentage ()

  • kann es sein,daß in den einzelnen bundesländern unterschiedliche richtlinien gelten?

  • In HH ist es auch so, dass man auch keinen Verschlimmerungsantrag mehr, sondern nun einen Neufeststellungsantrag stellen muss.
    Habe mir das eben mal angesehen.


    http://www.versorgungsaemter.de/Antraege_index.htm


    LG Maria

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • hallo Maria, schau mal von der Seite, die du verlinkt hast


    Da steht zum einen:


    ieser Seite sind alle Antragsformulare, zum Herunterladen, nach Bundesländern sortiert aufgelistet.
    Hierbei handelt es sich um folgende Anträge:

    Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht
    -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Erstantrag

    Änderungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht

    -Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- (SGB IX) = Zweitantrag

    Die rote Formulierung ist der Verschlechterungsantrag.
    [B][B][B][B][B][B][B][B][B][B]


    Und dann für HH:


    [B]Welchen Antrag fülle ich aus?


    Erstantrag
    Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen, füllen Sie bitte den Erstantrag (PDF, 229 KB) aus.
    Hier finden Sie Erläuterungen zum Antragsformular und zum Antragsverfahren.

    Antrag auf Neufeststellung (wegen Verschlimmerung)


    Hat sich Ihr Leiden nach dem ersten Antrag verschlimmert, füllen Sie bitte den Neufeststellungsantrag (PDF, 163 KB) aus.


    [/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B]Beispiel Niedersachsen, da hats sich scheinbar auch nicht gändert
    [B][B][B][B][B][B][B][B][B][B]
    [/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B]
    [h=4] Niedersachsen[/h]


    Erstantrag nach dem Schwerbehindertenrecht



    Neufeststellungsantrag nach dem Schwerbehindertenrecht



    Hier gelangen Sie zum Schwerbehinderten-Onlineportal der Nds. Landesregierung



    [B][B][B][B][B][B][B][B][B][B]


    Beispiel Nordrein Westfahlen das Gleiche


    [/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B][/B]
    Erstantrag und Änderungsantrag herunterladen

    Einmal editiert, zuletzt von regentage ()

  • Hallo Lilli,


    bin ich denn auf dem Holzweg? Schwer von Verstand kommt schon oft vor. :Depressiv:
    Du schreibst:


    "Beispiel Niedersachsen, da hats sich scheinbar auch nicht gändert"

    Aber sowohl in HH, als auch in Niedersachsen muss man einen Antrag auf NEUFESTSETZUNG stellen. Das sind doch Änderungen oder nicht?


    LG Maria


    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Siehste Maria, so schwer von Begriff bist du gar nicht :Blumen:


    Es kann sein, dass manche Begriffe gändert wurden und nicht "Verschlechterung/Verschlimmerungsantrag" heißen, bzw. dass sie noch nie so hießen, aber wie in dem einen Beispiel steht, zumindest das Wort in Klammern angegeben war.


    Eine Neufestsetzung unterscheidet sich vom Erstantrag auf Schwerbehinderung. Man kann ja nur etwas "neu festsetzen", wenn es schon mal etwas zu bewerten gab. Oder sehe ich das falsch?

  • Ich habe dieses Jahr nen Verschlimmerungs-antrag gestellt, alle anstandlos geklappt.


    Wir haben hier bei uns nen Behindertenbeauftragten, der regelt das immer für mich alles kostenfrei!!!


    80% B,Ag es läuft würde ich sagen *ironie aus*

  • Glückwunsch Patrick, ist doch auch mal toll, wenn etwas ohne Hick Hack klappt. Ich bin gerade dran, meinen Schwebi "aufzustocken". Mal sehen, ob es diesmal klappt.

  • Glückwunsch an Patrick:Blumen:
    und Dir, Lilli viel Erfolg!


    LG Maria

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)