Kotenübernahme durch die KK

  • Hallo!
    Mein letztes Rezept für ein Hilfsmittel lag ca 3 Monate bei der KK. Das ist doch sehr lange!
    Gibt es da nicht irgendwelche Gesetze? Kann und will nicht immer so lange warten müssen.:Aggressiv::Traurig::Nudelholz:
    Gruß Christoph

  • Laut SGB V ist die Bearbeitung zwar nicht so lange vorgesehen,
    aber wenn sie letztendlich gezahlt haben,
    ist das ja das einzig Wichtige.


    Der § 13 Abs. 3a SGB V im Wortlaut:
    (3a) Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden. Wenn die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme für erforderlich hält, hat sie diese unverzüglich einzuholen und die Leistungsberechtigten hierüber zu unterrichten. Der Medizinische Dienst nimmt innerhalb von drei Wochen gutachtlich Stellung. (...)
    Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit.

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