Johanniter Dortmund oder mediclin Plau am See

  • Warum kommt für Dich die Markusklinik nicht in Frage? Du bist doch noch kein Pflegefall ?


    Dann ist Bad Driburg doch optimal?

  • hallo


    ich hab den paragraphen gefunden....sozialgesetzbuch P 9


    die klinik am rosengarten gefällt mir gut und bad oeynhausen ohne umsteigen
    obwohl alle kliniken immer nur das beste schreiben und man nicht unbedingt danach gehen kann


    also entweder es ist sch...oder gut....lasse mich überraschen
    es ist auch ein beispiel speisekarteauf der klinikseite und die gefällt mir
    ist ja für mich auch wichtig und ernährungsberater hat ja auch jede klinik


    schreiben kann man viel...ich werde berichten


    ich habe gehört, nach bewilligung hat man 6 monate zeit, die reha zu beginnen
    hat noch jemand vor zur reha zu fahren


    lg sabine



  • Liebe Bine,
    ich bin "frich"aus Jochanniter Klinik zurück. Und muss sagen: so gut ist da nicht.
    Pflege ist eine Katastrofe.
    Anwendungenwaren auch nicht so gut . Wie auf fliesband.
    Essen hat mich nicht überzuegt. Cafeteria konnte großer sein.
    Von Park habe nichts mit gekriegt. Ich war da nicht.Dahin muss man berg hoch laufen.
    Wen du fragen hast, frag mich btte.
    lg

  • liebe maria


    das tut mir leid, das du so schlechte erfahrungen gemacht hast.
    die klinik ist nichts für mich


    ich mache in hannover jetzt KG am gerät, Ergo ab ende märz, Kunsttherapie ab ende märz


    mal sehen, was es bringt


    lg sabine

  • Hallo ,


    muß nochmal wegen meiner Reha (zusammen mit meinem Bruder) schreiben, und euer Erfahrung mit der Genehmigung von Fahrtkosten.


    Also mein Bruder kann kein ÖPNV genutzten und in dem Reha-Antrag war dies auch vom Arzt attestiert.
    Aber trotzdem macht die DRV (Kostenträger) etwas Ärger - und läßt die Übernahme der Fahrtkosten noch durch den medizinischen Dienst prüfen.


    Wer hat hiermit (Prüfung der Fahrtkosten durch den med. Dienst ) Erfahrung
    Gab es da schon mal eine Ablehnung - und wie ist danach die Vorgehensweise ?


    Bei uns steht der Reha-Termin schon fest (15. Juni) und deshalb eilt es etwas. Der Sachbearbeiter meint zwar, dies würde noch rechtzeitig klappen, aber evtl. (wenn es nicht rechtzeitig klappt) müssen wir in Vorleistung treten.


    Also macht es gut
    Christof

    • Offizieller Beitrag

    Wenn im Schwerbehindertenausweis aG und H bereits drinstehen, dann wird der MdK doch auch zu diesem Ergebnis kommen. Termine mit dem MdK haben bei uns auch immer sehr zeitnah stattgefunden.
    Falls das aG oder H nicht im Ausweis steht, würde ich das Gutachten des MdK anschließend nutzen, um die Merkzeichen hinzufügen zu lassen.
    Viel Erfolg mit MdK und überhaupt bei der Reha.

  • das liegt sicher am kostenträger.
    bisher hat mich mein mann immer zur reha gefahren.
    die fahrtkosten wurden nach der reha auf antrag immer erstattet.
    im august fahre ich mit dem taxi zur reha.ging ganz ohne probleme :
    vom neurologen einen transportschein=verordnung einer krankenbeförderung ausstellen lassen
    und von der kk genehmigen lassen.
    dann erhält man eine aufstellung aller taxiunternehmen,die einen vertrag mit der kasse haben.
    aus der liste kann man dann wählen.

  • Hallo et all,


    hat jemand Erfahrung mit Widerspruch gegen die Rehaeinrichtung ?

    Obwohl ich im Rehaantrag den Wunsch geäußert habe, wieder die letzte Klinik zu bewilligen (Bad Oeynhausen) -und der Arzt in seinem Gutachten auch diesen Wunsch unterstützt hat -, hat die Deutsche Rentenversicherung eine andere bewilligt ("ironischerweise" in Bonn, wo ich wohne).


    Schreibt mal bitte, wer hier welche Erfahrungen hat


    LG Christof

  • Hallo


    also ich habe bei der DRV Widerspruch eingelegt, und gewartet ... .

    Gestern nun kam die Antwort - d.h. Antwort kann man es kaum nennen : zwei kurze Sätze "Wegen der Notwendigkeit eines Taxi ist ein wohnortsnahe Einrichtung erforderlich. Wir bitten Sie, die Einladung der Rehabilitationseinrichtung zu folgen".

    Nur eine maschinelle Unterschrift, kein Kontakt (nur eine allgemeine "AB"-Nummer).

    Nochmal Einspruch einlegen kann man wohl nur vor der Sozialgericht


    Wie würdet ihr nun reagieren - habt ihr eine Idee


    DANKE Christof

  • Klagen, ohne Frage. Zum Kalkül der KK's gehört die Scheu des Patienten vor diesem Schritt.:evil:


    Bei mir hat schon einmal die Anforderung eines klagefähigen Bescheides gereicht

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

    Einmal editiert, zuletzt von scout ()