Kombinationsleistung ...

  • Ihr Lieben,


    Große Gretchenfrage.


    Kann ein anteiliges Pflegegeld (aus einer Kombinationsleistung) auch im Sinne einer, mh ... wie nenne ich es? "Außerhäuslichen" Pflegetätigkeit anerkannt werden?


    Beispiel:


    Privatperson begleitet zu Freizeitaktivitäten, transfer Auto-Rolli, Rolli-Auto, Transfer vor Ort. Sport etc. sorgt da auch für weitere (weibliche) Hilfen beim umkleiden, essen, oder trinken ... zur Not auch auf WC, achtet auf Tabletteneinnahmen, Unterzucker. Kurz, hilft bei so ziemlich mehr, als das was man so zu Hause oft an Unterstützung braucht.


    Oder ist es zwingend, das mir da jemand nur zu Hause hilft?


    Vielleicht sehe ich grade den Wald vor lauter Bäumen nicht. Hat jemand Erfahrungen? Müßte der Pflegekasse Auskunft drüber geben.


    Danke


    LG von Manu

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Streuner,


    warum musst Du der Pflegekassen Auskunft geben? Eigentlich ist es doch so, Du bekommst das Pflegegeld und kannst
    es so verteilen wie Du es nötig hast. Ich brauche meiner Pflegekasse keine Auskunft geben, wie ich das Geld verteile.
    In meiner Pflege habe ich auch mehrere Personen eingesetzt.


    Sehe ich den Wald jetzt vor lauter Bäume nicht?


    Liebe Grüße
    Marion

    Liebe Grüsse
    Marion


    Wer die Vergangenheit nicht hinter sich lässt, verweigert sich eine Zukunft.

  • Hy Marion ...


    Das Schreiben der KK hat folgenden Textbaustein:

    "Hierbei benötigen wir den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum sowie den Pflegeaufwand am Tag sowie die Pflegetage in der Woche."
    (Also, was die private Pflegeperson dann macht und wer sie ist)


    Ich gesteh, mir fehlt da echt auch die Lust nun Alle und Jeden aufzuführen und welche Handreichungen gemacht werden. Ein Pflegedienst kann eh so vieles nicht abdecken, da hatte man eh schon seine Leute die reih um und oft sporadisch einspringen.


    Beim googlen bin ich dauernd auf "häusliche" Pflege gestoßen und bin jetzt unsicher ob nur Leute anerkannt werden die mir zu Hause dann helfen, bor ne ... hatte jetzt über 13 Jahre eine reine Sachleistungsgeschichte.


    Danke für Deine Gedanken ... morgen fällt bei mir bestimmt der Groschen.


    LG von Manu

  • Huhu Manu


    ich glaube zu wissen, zu was die Frage dient. Es geht um eventuelle Rentenansprüche von Privatpersonen die Assistenzdienste leisten. Ab einer gewissen Stundenzahl haben Privatpersonen einen Anspruch auf Rentenbeiträge für ihre Hilfsdienste.

  • Hallo Manu,


    falls der Groschen noch nicht gefallen ist :)


    Wenn ich dich richtig verstehe, willst du jetzt Kombinationsleistungen beantragen? D.h. ja nur, dass du anteilig das Pflegegeld bekommst, dass nicht vom Pflegedienst aufgebraucht wurde. Was du damit machst, ist deine Sache. Die private Pflegeperson wird von der Kasse unfallversichert - daher die Frage nach der Person. Ich könnte mir aber auc hvorstellen, dass man "diverse" angeben darf.


    Wo und wofür die Leistung erbracht wird ist dabei völlig egal. Ich darf ja auch mit meinem Mann in den Urlaub fahren und trotzdem "helfen" :)


    Um die sog. Betreuungsleistungen zu bekommen (Eur 125,00 / Monat zusätzlich zum Pflegegeld) muss deine Helferin einen extra Schein machen. Und - diese Gelder kann man bei der Pflegekasse rückwirkend bis 2015! beantragen, wie ich heute erfahren habe...


    Viele Grüße
    Lexi

  • Hallo ihr da :)


    stimmt, diese "Zusätzlichen Betreuungsleistungen" von derzeit 125 Euro sind an eine "Ausbildung" bzw. an einen Fachdienst gebunden. Ich nutze den Betrag für eine Haushaltshilfe. Sie kommt über einen örtlichen Pflegedienst und ist darüber voll versichert.


    Die anderen von mir angegebenen Personen betreffen das reine Pflegegeld. Da kommt der Punkt mit den Rentenansprüchen zum tragen.