Ihr Lieben,
Große Gretchenfrage.
Kann ein anteiliges Pflegegeld (aus einer Kombinationsleistung) auch im Sinne einer, mh ... wie nenne ich es? "Außerhäuslichen" Pflegetätigkeit anerkannt werden?
Beispiel:
Privatperson begleitet zu Freizeitaktivitäten, transfer Auto-Rolli, Rolli-Auto, Transfer vor Ort. Sport etc. sorgt da auch für weitere (weibliche) Hilfen beim umkleiden, essen, oder trinken ... zur Not auch auf WC, achtet auf Tabletteneinnahmen, Unterzucker. Kurz, hilft bei so ziemlich mehr, als das was man so zu Hause oft an Unterstützung braucht.
Oder ist es zwingend, das mir da jemand nur zu Hause hilft?
Vielleicht sehe ich grade den Wald vor lauter Bäumen nicht. Hat jemand Erfahrungen? Müßte der Pflegekasse Auskunft drüber geben.
Danke
LG von Manu