GdB von 30 akzeptieren?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe heute nach 3 Monaten meinen Bescheid bekommen. Es wurde mir ein GdB von 30 genehmigt/bewilligt/was auch immer.


    Selbst ich als Laie finde das etwas niedrig.. Ich kann keine 10 Meter alleine geradeaus laufen, selbst mit Gehstock nicht. Mit dem Rollator komme ich auch noch nicht zurecht, da ich immer hinten gegen die Räder trete. Bordsteinkanten sind ein no-go, Treppen ebenfalls nur schwierig.
    Ich gehe / fahre ohne Begleitung nicht zum Arzt / einkaufen / Friseur, obwohl ich sehr zentral wohne und fast alles in 100m Umkreis erreichbar wäre.


    Ich habe noch keine genaue Diagnose, da noch der Gentest aussteht. Auf der AU-Bescheinigung steht G11.9 G (zerebellare Ataxie) und R26.8 G (Gangstörung). Ich war im Januar für 15 Tage im Krankenhaus deswegen und der Entlassungsbericht lag der Stelle vor (da steht aber nichts drin von körperlichen Beeinträchtigungen, sondern da sind nur die Ergebnisse aller erfolgten Untersuchungen drin).


    Achso, und ich hatte letztes Jahr einige "filmreife" Stürze und dadurch Prellungen, beim Arzt war ich aber "nur" wegen einer Schulterfraktur, nach der ich 7 Wochen krankgeschrieben war.


    Ich zitiere mal kurz aus dem Bescheid:


    "Ihr GdB beträgt 30" ... "Ihre Behinderung führt zu einer dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit"
    "Bei Ihnen liegen folgende Beeinträchtigungen vor: Erkrankung des Nervensystems + Schuppenflechte"


    Ich habe den Bescheid auch direkt mal zu meinem Hausarzt gemailt, mal gucken was der sagt. Aber er hatte mir vor Wochen schon gesagt, dass er auf jedenfall das "aG" haben will.


    Was soll ich nun tun? Auf die Antwort vom Arzt warten, oder erstmal direkt einen Widerspruch schreiben und darin die oben genannten Gründe auflisten?


    Oder direkt zum VdK gehen, wo ich seit Kurzem Mitglied bin?


    Bin übrigens ab dem 05. Juni erstmal 4 Wochen in Reha.


    Viele Grüße, Kris

  • Hallo Kris!
    30% erscheint mir auch zu niedrig.
    eine höhere prozentzahl mit dem merkzeichen G und B wäre angebracht.
    das aG ist sehr schwer zu bekommen.
    ich würde sofort widerspruch einlegen.
    einfach nur den widerspruch schreiben,mit dem zusatz : begründung folgt.
    und sofort einen termin beim VDK machen,nicht erst die reaktion des arztes abwarten.

    Einmal editiert, zuletzt von sese ()


  • Wo ist eigentlich der Unterschied zwischen "G" und "aG" ?


    Ich konnte das über googlen nicht rausfinden.. Auch, was ich hier überwiegend im Forum finde.. Mir geht es nicht darum, die GEZ zu zahlen oder nicht, oder Behinderten-Parkplatz ja/nein (ich fahre kein eigenes Auto) ... oder GruSi vielleicht oder oder...


    Am Freitag bekomme ich Besuch von einer Bekannten, die seit Jahren beim VDK ist, dort auch irgendein Amt besitzt, Kassenwart oder so..


    Das Merkzeichen ist mir - glaube ich - auch schnuppe (ich fahre kein Auto)...


    Ich will nur gerne von der Bekannten erfahren, ob mir der VDK auch helfen kann, wenn ich nur zuhause sitze und nicht raus kann, oder ob ich dafür jedesmal in die zuständige Geschäftsstelle (30km Fahrt) anreisen muss. Wer bezahlt das denn Alles? Ich kann es nicht..


    Ich wäre zum Beispiel froh, wenn ich zur Physio o.ä. käme, ohne Kosten... Ich habe seit Jahresbeginn schon 3 Verordnungen meines Hausarztes für Physio, aber ich kann sie nicht nutzen, weil ich nicht hinkomme (zu Fuß)...


    Bei "aG" wäre es ja meines Wissens so, dass man sich zur Physio ein Taxi rufen kann, ohne Kosten.


    Aber ich habe ja garnichts, und deswegen auch keine Physio.. Ich "krebse" hier zuhause nur so rum....


    Gruß, Kris

    • Offizieller Beitrag

    Was mir als erstes einfällt ist die Frage: Warum stellt dir der Arzt denn keine Verordnung für Hausbesuche aus.


    Wenn zur Beurteilung der Schwerbehinderung der Eindruck entsteht, die Behinderung kann ja so schlimm nicht sein, weil du an der verordneten Physiotherapie nicht teilnimmst, dann kommt es eben nur auf 30%. Die befragen deine Krankenkasse.


    Das aG gibt es nur, wenn eine Fortbewegung im Prinzip gar nicht mehr möglich ist. Bei uns ist damals nach unserem Widerspruch eine Amtsärztin zu Hause vorbei gekommen, um Detlef und die Umgebung zu begutachten.


    Deine Bekannte wird dir sicher weitere Tipps geben.


    Steuerrechtlich und arbeitsrechtlich macht es schon Unterschiede je nach Prozentzahl und Merkzeichen.


    Lies auch mal hier:
    https://www.myhandicap.de/mobi…taxi-fahren-mit-handicap/

    Humpty Dumpty sat on a wall, Humpty Dumpty had a great fall.
    All the King's horses and all the King's men, couldn't put Humpty together again.

    Einmal editiert, zuletzt von Humpty Dumpty ()

  • Was mir als erstes einfällt ist die Frage: Warum stellt dir der Arzt denn keine Verordnung für Hausbesuche aus.


    Wenn zur Beurteilung der Schwerbehinderung der Eindruck entsteht, die Behinderung kann ja so schlimm nicht sein, weil du an der verordneten Physiotherapie nicht teilnimmst, dann kommt es eben nur auf 30%. Die befragen deine Krankenkasse.


    Wahrscheinlich, weil ich meinen Arzt noch nie darauf angesprochen habe... Aber das werde ich beim nächsten Besuch mal machen. (bin vor der Reha nur noch 1x da - aber vielleicht bin ich ja auch nach der Reha wieder "gesund"...


    Ich lege auch keinen Wert auf aG, G, oder sonstwas.. Oder ob ich irgendwann keine GEZ oder irgendwas bezahlen muss... Aber 30 % finde ich echt ungerecht..


    Ich würde gerne mal wieder raus hier... Egal ob alleine, oder mit Begleitung..


    Zitat

    Steuerrechtlich und arbeitsrechtlich macht es schon Unterschiede je nach Prozentzahl und Merkzeichen.


    Ich habe auch keinen Bock mehr auf meinen aktuellen Arbeitgeber... Ich war da jahrelang als IT Spezialist angestellt, normale Arbeitszeiten ( 08:00 bis 17:00 Uhr) .. Aber in den letzten Jahren wurde ich dann als Lückenfüller mal hier und da eingesetzt (im Schichtdienst, mit Nachtschicht).. Da, wo grad jemand gefehlt hat.. Ich kann ja (fast) alles, deswegen bin ich ja universell einsetzbar..


    Weiß im Moment garnicht, wie ich dahin kommen könnte.. (Industriegebiet, für Spät- oder Nachtschicht absolut nicht erreichbar). <-- Zu fuß geht, 30 min Fußmarsch vom nächsten Bhf... Mit Rollator noch nicht getestet... :Rollstuhl:


    Gruß, Kris

    • Offizieller Beitrag

    Frag doch mal nach Homeoffice.
    Ich bin auch Informatikerin und da ist das doch heute kein Problem mehr.


    Mit 30% stellt man dann übrigens am besten einen Gleichstellungs-Antrag. Dann wird man behandelt als hätte man 50%.


  • Mit 30% stellt man dann übrigens am besten einen Gleichstellungs-Antrag. Dann wird man behandelt als hätte man 50%.


    Meiner Meinung nach kann man nur mit einem GdB von 40 einen Gleichstellungsantrag stellen.

    Liebe Grüße von Maria

    Die wahren Lebenskünstler sind bereits glücklich, wenn sie nicht unglücklich sind

    (Jean Anouilh)




  • Hallo,
    ich bin auch mit Klaus einer Meinung.
    Immer Widerspruch einlegen und
    nicht locker lassen.


    Alex

    "Nicht den Ängsten folgen, sondern dem Mut"
    J. Gauck

  • Hallo,


    nur mal um das nicht Einschlafen zu lassen:



    Widerspruch hatte ich vor der Reha schon eingelegt (also Ende Mai)...


    Die Begründung des Widerspruchs dann direkt am 19.07. hinterher geschickt, mit dem Entlassungsbericht der Klinik als Anhang..


    Die Ärzte dort waren der Meinung, dass ein GdB von mindestens 50 plus Kennzeichen G und B auf jedenfall drin sind..

    Außerdem habe ich einen Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. Sollte bei PG 2 enden, wenn auch knapp.. Egal, Hauptsache die helfen mir, aus meiner Badewanne eine Dusche zu machen...

  • Nach meinen Erfahrungen kann es trotzdem bis zum Sozialgericht gegen, leider.:(

    Braucht man für das B nicht GDB 70 bzw. 80?

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Hallo,


    also mir wollte der Kreis in meinem 1. Schwerbehindertenverfahren nach 3 Monaten auch nur 30 geben. Ich habe dann meinen Neurologen gefragt, was er davon hält. Der fand 30 lachhaft wenig. Hinterher habe ich den Kreis verklagt und 60 mit G bekommen. Jetzt im 2.Schwerbehindertenverfahren (4 Jahre später) meinte mein Neurologe 100 mit G, aG und B. Der Kreis lehnt ab. Im Klageverfahren wollte der Kreis 70 mit G und B vorschlagen. Ende August schhickt mich das Gericht zum medizinischen Gutachter (obwohl schon über 10 Gutachten, das letzte vom April 2018 vorliegen, wieviel Gutachten brauchen die noch1). Mal gespannt was diesmal bei dem Schwerbehindertenverfahren rauskommt!


    Ich kann was GdB angeht, nur raten, frag deinen behandelnden Arzt. Erheb notfalls Klage (kostet ja nichts unnd abwarten macht dich nicht viel kränker als du eh schon bist, es sei denn abwarten belastet dich und führt zu gesundheitlichen Verschlechterungen.

  • Hallo,


    bei mir war es genauso. Ich hab mir dann Hilfe beim VdK geholt und hab dann 60 G B bekommen.

    Was ich dabei sehr gut fand,das der Vdk alles gemacht hat und ich keinen Stress hatte

    LG Marion


    Wir müssen sowieso denken,warum nicht gleich positiv

    :LaOla:

  • Ich kann dir auch nur raten, dir Hilfe beim VDK zu holen.


    Meinen letzten Antrag habe ich 2008 gestellt.

    Da ging es mir vor allem um das aG.

    Ich brauchte nur die Berichte in der Sprechstunde des VDK abzugeben, schon nahm alles seinen Lauf.

    Man gab mir noch den Tipp, Berichte von max. 2 Ärzten beizulegen. Sonst könnten sich Aussagen evtl. widersprechen.


    Ergebnis: 100% unbefristet, B und aG - und das ohne Stress.


    LG Heike :Eiscreme:

    Jetzt, jetzt, jetzt leben. Nicht warten!:Freudensprung:

  • @ Heike: Du wirst Recht haben, ich habe aG und B zusammen bekommen. Damals sagte der Amtsarzt, das bekäme man erst ab 80. Vermutlich bezog er sich nur auf aG

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Hallo Zusammen,


    man, was wahr ich lange nicht mehr hier.. Aber ich hatte viel um die Ohren inkl. einem Umzug, weil mein altes Häuschen den Vermietern im Weg stand (ist mittlerweile abgerissen).


    Was ist alles passiert? So einiges:


    - Im September hatte ich Besuch vom MDK wegen meines Pflegeantrags. Ergebnis: Pflegegrad 2, 44 Punkte

    - Physiotherapie bekomme ich jetzt mit Hausbesuch, 3 mal pro Woche (verordnet vom Hausarzt!!, einen Neurologen habe ich immer noch nicht)

    - eine weitere Reha steht an, der Antrag ist seit 2 Monaten bei der Rentenversicherung, es fehlt denen aktuell nur noch ein Arztbericht

    - Ab kommender Woche bekomme ich ein komplett neues Badezimmer mit ebenerdiger Dusche, neue Fliesen, Waschbecken, usw. - man ist sowas teuer! Kostet knapp 7000 Euro, 4000 davon bezahlt meine Pflegekasse, den Rest meine neue Vermieterin (die sich genauso wie ich über die subventionierte Sanierung ihres Eigentums freut).


    Und das Beste kommt zum Schluss und passt dann auch zum eigentlichen Titel dieses Threads:


    - HEUTE (6 Monate nach meinem Widerspruch beim Kreis) kam ein Abhilfebescheid: GdB 70 , unbefristet, Merkzeichen G und B - na also, geht doch!). Untersuchungen waren dafür nicht notwendig, ich hatte ja nur den Abschlussbericht der Reha im Juli eingereicht, und eine Kopie vom Pflegegutachten dann später noch hinterhergeschickt.


    Eigentlich alles sehr positiv, jetzt fange ich aber langsam an mir Gedanken über die (finanzielle) Zukunft zu machen:


    Mein Krankengeld dürfte im Juli/August auslaufen, und da ich aktuell immer noch nicht glaube, dass sich gesundheitlich bei mir etwas zum Besseren wendet, frage ich mich und auch Euch:


    Was passiert nach dem Krankengeld ?


    Viele Grüße, Kris

  • Was sagen denn die Ärzte zu deiner Arbeitsfähigkeit? Mir wurde damals in der Reha 2 Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit bescheinigt = arbeitsunfähig. Folge Invaliditätsrente.

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.