GdB von 30 akzeptieren?

  • Die Ärzte haben zur täglichen Arbeitsfähigkeit nichts gesagt oder geschrieben, es wurde nur die nicht vorhandene Wegefähigkeit (von und zur Arbeit) attestiert.

    Natürlich wurde während der letzten Reha bei der Rentenversicherung auch ein Antrag auf berufliche Teilhabe und Mobilitätshilfe gestellt - der wurde aber von der Rentenversicherung nach kurzer Zeit abgelehnt mit der Begründung das ich ja in meinem Job als IT Specialist durchaus arbeitsfähig bin.


    Die haben damit ja auch nicht wirklich unrecht - ich sitze ja auch jetzt zuhause viel am PC und könnte mir auch vorstellen, meine Arbeit größtenteils von hier erledigen zu können. Nur macht das leider mein Arbeitgeber nicht mit. Ich gucke natürlich regelmäßig Stellenanzeigen durch nach reinem Homeoffice, aber es ist absolut nichts zu finden. Und in der Reha hat man mir mit Nachdruck gesagt, ich solle bloß die jetzige, sichere Festanstellung nicht kündigen.

  • Hallo Kris


    Wahrscheinlich versucht Deine Krankenkasse einen Gutachter zu beauftragen wegen der Krankengeldes.

    Hier gibt es zwei wichtige Unterscheidungen: Arbeitsfähig krank und arbeitsunfähig. Du musst unbedingt

    erreichen, dass Du "arbeitsfähig krank" bist. Erkläre dem Gutachterarzt unbedingt, dass Du gewillt bist,

    wieder zu arbeiten.... Parallel stellst Du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Da die Genehmigung

    der Erwerbsminderungsrente mindestens ca. 1/2 Jahr geht, solltest Du den Antrag bald bei der Renten -

    versicherung Bund einreichen. Die Erwerbsminderungsrente löst dann das Krankengeld ab, bestenfalls

    ohne finanzielle Lücke. Wenn doch, kannst Du über das Arbeitsamt eine "Überbrückung" beantragen, die

    Du nach Genehmigung der Erwerbsminderungsrente zurück bezahlen musst. So oder so ähnlich müsste

    es gehen.

    LG Wolfgang

  • Was hat denn jetzt meine Krankenkasse damit zu tun ?


    Die sind echt sehr zurückhaltend, fragen nur ab und an mal wie es mit der neuen Reha/Antrag läuft...

  • Wenn du nicht mehr erwerbsfähig bist bekommst du Rente und sie sparen dein Krankengeld. Sie wüsten also gern wie das die Ärzte sehen. Die Invaliditätsrente dürfte bei dir aber noch recht übersichtlich sein. Darum Wolfgangs Tipp.

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Hi, ich habe bevor ich Erwerbsminderungsrente eingereicht habe , kostenlos über den Vericherungsältesten, auch 78 Monate Krankengeld bekommen und danach muss das Arbeitsamt ein Jahr noch zahlen, die verlangen aber falls nicht schon geschehen einen Antrag auf Erwerbsminderung.Da das Krankengeld immer höher ist als die Erwerbsminnderungsrente habe ich es voll mitgenommen und erst dann den Antrag gestellt,hat ungefähr ein halbes Jahr gedauert, in der Zeit hat das Amt gezahlt! Jetzt bekomme ich Erwerbsminderungsrente und zwar unter dem Hartz Satz, da frage ich mich warum ich mir 35 Jahre den Hintern aufgerissen habe? Gleichzeitig habe ich zweimal Widerspruch eingelegt bezüglich der Schwerbehinderung und bin von 40 Prozent hoch auf 80 Prozent mit B und g , ohne Gutachter, nichts gefallen lassen, da sitzen Sesselfurzer die über dein Schicksal entscheiden dürfen! Kommt auch auf deine Einschränkungen und auf die Arztberichte an, meine Hausärztin war immer auf meiner Seite.

    LG Nicole:Blumenwolke:

    Glaub an deine Kraft!!!

  • Moin Nicole,


    auf der Seite der Deutschen RV ist doch die Berechnung ganz gut erklärt.


    https://www.deutsche-rentenver…_die_rente_berechnet.html


    Das Thema hierbei ist sicher: EP / Entgeldpunkte. Wie ich das sehe, sind nicht nur die Jahre ( z.B.: 35 ) ausschlaggebend, sondern auch die Höhe und die Regelmäßigkeit des Einkommes in der Zeit !!!


    Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

    MR = ? x 1 x 1 x 31 x 1

    MR = ? x 31


    In dem ? stecken die 35 Jahre. Somit sollte es mehr als H4 sein - oder ?


    H4 2019: Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende: 424 €

  • jau, wie es berechnet wird weiß ich , stimmt es sind 713 Euro, vom Regelsatz wird aber keine miete mehr abgezogen:(

    LG Nicole:Blumenwolke:

    Glaub an deine Kraft!!!

  • Bei mir lief es eigentlich ganz gut. Ich war seit Februar 2016 die 78 Wochen krank geschrieben. Vor dem auslaufen des Krankengeldes

    habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet und von dort dann Arbeitslosengeld erhalten.Von der Agentur für Arbeit habe ich dann einen

    Antrag auf eine Kur erhalten und da ich erst zur Kur war sollte es als Antrag Versichertenrente dienen. Nachdem mein Neurologe die

    notwendigen Unterlagen und auch alle anderen Unterlagen vorhanden waren habe ich am 09.11.2017 bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt. Und am 21.11.2017 kam mein Rentenbescheid .

    Ich erhalte Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze. :thumbup::Applaus:

    LG Volkmar

  • jau, wie es berechnet wird weiß ich , stimmt es sind 713 Euro, vom Regelsatz wird aber keine miete mehr abgezogen:(

    In dem o.ä. Fall (713.-€) könnte, soweit es keine anderen Einkünfte oder Partner*in gibt, auch Grundsicherung beantragt werden, damit einem auch der Regelsatz zum (Über-) Leben bleibt. ;)


    Hier kann man ausrechnen ob sich der Weg zum Amt lohnt.


    LG von Manu

    Liebe Grüße von Manu


    Denke nicht an das Gewinnen, doch denke darüber nach, wie man nicht verliert.

    Gichin Funakoshi

  • Wenn du nicht mehr erwerbsfähig bist bekommst du Rente und sie sparen dein Krankengeld. Sie wüsten also gern wie das die Ärzte sehen. Die Invaliditätsrente dürfte bei dir aber noch recht übersichtlich sein. Darum Wolfgangs Tipp.

    Naja, das Krankengeld "sparen" die sich ab Juli sowieso, wegen Aussteuerung nach 78 Wochen... Nur meine Miete und Unkosten laufen halt auch weiter... Meine volle Erwerbsminderungsrente läge so bei 750 Euro, wahrscheinlich noch abzüglich SV-Abgaben. Dazu 316 Euro Pflegegeld im Monat... Ich käme schon irgendwie zurecht, wenn auch eher schlecht als recht.


    Aber bis zur Bewilligung der EM-Rente ist es wohl ein langer, steiniger Weg.. Und wenn im Juli das Krankengeld ausläuft und nicht sofort Ersatz dafür folgt, kann ich mich quasi unter der nächsten Brücke für einen Liegeplatz bewerben..

    Das war zunächst auch mein Plan.. Das Arbeitsamt zahlt dann erstmal nahtlos weiter und in der Höhe des Krankengeldes.. Aber scheinbar gibt es da ja doch einiges zu beachten (arbeitsfähig, aber krank / arbeitsunfähig) ?! Außerdem habe ich ja noch einen bestehenden Arbeitsvertrag bei meinem langjährigen Arbeitgeber, dem ich aber nicht nachkommen kann, weil ich seit Anfang 2018 krankgeschrieben bin.


    Ich bin ja auch im VDK, aber deren Beratungsstelle ist für mich alleine überhaupt nicht erreichbar (20km Bus&Bahn) und die vergeben keine Termine.. Also könnte ich da wahrscheinlich jeden Tag versuchen früh morgens hinzukommen und ggf. ohne Gespräch nachmittags wieder nach Hause zu fahren..


    Ich habe im Moment so den Plan, ich warte mal ab, was man mir in der Reha empfiehlt (ab 18.03.) und entscheide dann.. Oder ist das schon zu spät?

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe im Moment so den Plan, ich warte mal ab, was man mir in der Reha empfiehlt (ab 18.03.) und entscheide dann.. Oder ist das schon zu spät?

    Mir hat die Krankenkasse Mitte August mitgeteilt, dass das Krankengeld im Oktober ausläuft. In dem Schreiben gab es dann auch die Aufforderung mich umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Entsprechende Formulare zur dortigen Vorlage mit meinen Daten wurden direkt mitgeliefert.

    Der Übergang zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld (das heißt eben so, auch wenn noch ein Arbeitsverhältnis besteht) war reibungslos.

    Das Arbeitslosengeld wird allerdings zwischenzeitlich ausgesetzt, wenn Zahlungen z.B. Urlaubsgeld vom Arbeitgeber kommen.


    Wenn dann irgendwann entschieden ist, ob und ab wann Rente gezahlt wird, bei mir z.B. rückwirkend, verrechnen die Organisationen untereinander. Eine Versorgungslücke ist dabei nicht aufgetreten.

    Humpty Dumpty sat on a wall, Humpty Dumpty had a great fall.
    All the King's horses and all the King's men, couldn't put Humpty together again.

  • Mir hat die Krankenkasse Mitte August mitgeteilt, dass das Krankengeld im Oktober ausläuft. In dem Schreiben gab es dann auch die Aufforderung mich umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Entsprechende Formulare zur dortigen Vorlage mit meinen Daten wurden direkt mitgeliefert.

    Der Übergang zwischen Krankengeld und Arbeitslosengeld (das heißt eben so, auch wenn noch ein Arbeitsverhältnis besteht) war reibungslos.

    Das Arbeitslosengeld wird allerdings zwischenzeitlich ausgesetzt, wenn Zahlungen z.B. Urlaubsgeld vom Arbeitgeber kommen.


    Wenn dann irgendwann entschieden ist, ob und ab wann Rente gezahlt wird, bei mir z.B. rückwirkend, verrechnen die Organisationen untereinander. Eine Versorgungslücke ist dabei nicht aufgetreten.

    Das klingt ja schonmal gut.. Ich will halt nicht von jetzt auf gleich auf der Straße stehen... Juli oder so... bin seit dem 02.01. 2018 krankgeschrieben...

    Du gehst ja eh bald zur Reha.Wende dich dort an den Sozialdienst,die helfen dir weiter.


    Naja, den Sozialdienst in Bonn / Bad Godesberg kenne ich ja schon.. Während der letzten Reha haben wir dort einen Antrag auf Mobilitätshilfe gestellt.. Der wurde kurz nach der Reha von der DRV Bund abgelehnt, weil ich ja in meinem Job als "IT Specialist" noch arbeiten könnte...


    Könnte ich ja eigentlich auch (Home Office) - aber mein Arbeitgeber will oder kann das nicht. Arbeitsfähig bin ich ja nach wie vor - aber die "Wegefähigkeit" von/zur Arbeit ist nicht gegeben...