Infos zur Freifahrt mit dem Schwerbehindertenausweis

    • Offizieller Beitrag

    Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim Versorgungsamt eine Wertmarke beantragen und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.

    Käuflich zu erwerbende Wertmarke

    Eine Wertmarke, die für ein Jahr gültig ist, kostet 80 Euro, der Preis für eine Halbjahreskarte beträgt 40 Euro. Die Wertmarke gilt ab dem Kalendermonat, der auf ihr eingetragen ist.

    Eine Wertmarke gegen Gebühr erhalten auf Antrag:

    • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G (Personen, bei denen die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt ist)
    • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG (Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung)
    • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Gl (gehörlose Personen)

    Kostenlose Wertmarke

    Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:

    • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl (blinde Personen)
    • Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H (hilflose Personen)
    • Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten
    • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
    • Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten
    • Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben

    Rückgabe einer Wertmarke

    Eine Wertmarke kann zurückgegeben werden, wenn sie noch mindestens drei sechs volle Kalendermonate gültig ist. Es werden dann 36 Euro erstattet. Wenn die Wertmarke weniger als sechs volle Kalendermonate gültig ist, ist eine Erstattung in der Regel nicht möglich.

    Freifahrtberechtigung und Ermäßigung für Bahnfahrten

    Seit 1. September 2011 können Reisende mit einer Behinderung zu deutlich besseren Bedingungen mit der Deutschen Bahn fahren. Sämtliche Regionalzüge und S-Bahnen können mit einem Schwerbehindertenausweis und ergänzender Wertmarke bundesweit kostenlos benutzt werden. Einen Fahrschein müssen die Betroffenen für die jeweilige Zugstrecke nicht mehr lösen. Diese Regelung gilt in ganz Deutschland. Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden kostenlos befördert. Allerdings ist bei Bahnreisen zu beachten, dass Rollstühle maximal 70 cm breit, 1,20 Meter lang und 250 Kilogramm schwer sein dürfen (ISO-Norm).

    Eine genaue Aufstellung der Verkehrsmittel, die im Rahmen der Freifahrtberechtigung benutzt werden können, enthält das Merkblatt, das Freifahrtberechtigte zusammen mit ihrem Bescheid erhalten. Mehr zur Freifahrt für Menschen mit Handicap finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG.

    Ermäßigte Bahncard für Menschen mit Behinderung

    Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 haben die Möglichkeit, die BahnCard 25 und BahnCard 50 zum ermäßigten Preis zu erwerben.

    Mit der BahnCard 50 erhält man 50% Preisnachlass auf den Normalpreis. Mit der BahnCard 25 bekommt man 25% Preisnachlass, wobei dieser Rabatt auch auf Sparpreise gewährt wird.


    Quelle: myhandicap.de