• Das stand heute in der Zeitung :


    Pflegebedürftige mit Grad 4 und 5 brauchen keine Genehmigung iher KK mehr,um mit dem Taxi zum Arzt zu fahren.

    Das gilt auch für Behinderte mit Pflegegrad 3,Vorraussetzung ist aber das aG im Schwebi.

    Es kann nur sein,daß man in Vorauskasse gehen muß,ansonsten rechnet das Taxiunternehmen gleich mit der KK ab.