GdB - Merkzeichen - Widerspruch

  • Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
    § 229 Persönliche Voraussetzungen


    (1) In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit) nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Der Nachweis der erheblichen Beeinträchtigung in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr kann bei schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 nur mit einem Ausweis mit halbseitigem orangefarbenem Flächenaufdruck und eingetragenem Merkzeichen „G“ geführt werden, dessen Gültigkeit frühestens mit dem 1. April 1984 beginnt, oder auf dem ein entsprechender Änderungsvermerk eingetragen ist.
    (2) Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder für andere darstellt.
    (3) Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht. Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung – dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen – aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind. Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt.

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__229.html

    Wichtig in diesem Zusammenhang ist Punkt 3.

    Es heißt "insbesondere" Menschen im Rolli und nicht ausschließlich.

    Also kann man mit einem GdB von mind. 80% durchaus ein aG bekommen.

    Schätze aber mal das es sehr sehr schwierig sein wird

    per aspera ad astra

  • Wie schon im Artikel:


    Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche


    Suchen nach: Merkzeichen „aG“ bedeutet außergewöhnlich gehbehindert.


    Sollte ein Moderator nicht evt. diese Beiträge zu dem Thema: Schwerbehindertenausweis verschieben ?

    Einmal editiert, zuletzt von Kai ()

  • Genau hier habe ich auch vergeblich nach einer Begründung für den Widerspruchsausschluss gesucht.

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Hallo,

    ist der neue Standort der Diskussion jetzt besser? Ich habe den Moderator gebeten den Standort zu ändern, weil es ja einigen nicht so zugesagt hat. Aber nun zu dem Thema an sich, aG hat seit 2017 leider eine schwammige neue Definition, d.h. die eine Behörde vergibt aG bei Ataxie, die andere nicht, außer man ist mit dem Behördensachbearbeiter gut befreundet oder so...

    Der Vortrag der Landesbehindertenbeauftragten NRW war nicht so toll, da sie nur davon sprach was man in Zukunft theoretisch so alles anders machen wollte. Ein anwesender Arzt meinte diese Zukunftspläne könne man nicht in die Praxis umsetzen. Ich habe jetzt dem Landesgesundheitsminister NRW und dem Landrat mal erzählt, was die Mitarbeiter des Versorgungsamtes in meinem Fall so gemacht haben und diese Leute, um Mithilfe gebeten.

    Ich bin zwar gespannt, aber ich traue mich nicht etwas zu erwarten. Denn für einen allein werden die nicht besonders viel machen, da müssten sich schon mehrere beschweren.

    Einmal editiert, zuletzt von CRIS ()

  • Ich bin mit keinem beim Versorgungsamt befreundet oder verwandt und habe das Merkzeichen aG. Weil es meinem Mobilitätsvermögen entspricht!


    Im ersten Anlauf scheiteterte der Antrag, was im Nachhinein der Ärztin anzulasten war, die die Informationen nicht richtig übermittelt hatte. Als das korrigiert war, ging alles zügig von Statten!

  • 70 GdB,




    70 GdB, B und G mit Rollator, ich denke aber über einen Aktivrollstuhl nach LG Monika

  • Hallo Ich habe auch noch einen Rollator und habe mir auch schon einen Aktivrollstuhl klappbar von Meyra vom Neurologen verschreiben lassen und auch schon als Weihnachtsgeschenk bekommen. Volkmar

  • Hallo,

    ich habe schon seit Jahren GdB 80 mit G, aG und B.


    Als ich das bekommen habe, konnte ich aber noch ziemlich gut laufen (5km waren noch ohne Hilfsmittel drin).

    Damals habe ich nur den Antrag auf 80% gestellt(vorher GdB 70 und G).

    Und als die Höherstufung damals abgelehnt wurde, hat mein Neurologe den Widerspruch formuliert und plötzlich bekam ich

    die 80% und das aG und B so als Zugabe(zudem ist der Ausweis auch unbefristet, vorher war er auf zwei Jahre befristet).

    Mitlerweile eiere ich zimmlich rum(laufen kann man das gestolppere fast nicht mehr nennen) und denke an einen erneuten Verschlechterungsantrag, aber vorher rede ich mal mit meinem Neurologen, mal hören was der dazu sagt.

    Einmal editiert, zuletzt von Joyride ()

  • Hallo,

    ich habe der Landesbehindertenbeauftragten NRW, dem Landessozialminister NRW und dem Landrat von dem Versorgungsamt, den 11. Gutachten und dem Gerichtstermin am 20.3. erzählt und gefragt, ob die so etwas auch für nötig halten. Die haben mir schon geantwortet und wollen sich darum kümmern. Der Landrat hat den Leiter des Versorgungsamtes aufgefordert die Sache noch einmal zu prüfen und ihm dann eine Stellungnahme abzugeben, dann will sich der Landrat bei mir melden.

    Ich bin mal gespannt, was dann in den nächsten Tagen passiert. Vielleicht muss ich ja am 20.3. nicht zu Gericht.

    Was meint Ihr? :Froehlich::Traurig::Hihi:

  • das aG werde ich noch beantragen, aber habe gelernt erstmal zufrieden zu sein mit dem was man hat und nach ner zeit nachhaken, denn ohne beschwerde wiederspruch ging bei mir nichts

  • Hallo,

    ich hatte dem Landrat ja von der Schwerbehindertensache mit den 11 medizinischen Gutachten erzählt und um dessen Hilfe gebeten, da der Arzt ja voreingenommen und ältliche gewesen ist und zu Lasten des Betroffenen und zu Gunsten des Staates begutachtete. Daher wich sein Gutachten im Ergebnis von den anderen fundierten medizinischen Gutachten und dem Befundbericht meines Neurologen, der selbst Gutachter ist, aus dem Sommer 2018 ab. Dennoch meint der Landrat, dass er und sein Sozialamt zu keinem anderen Ergebnis kommen könnten und eine Höherstufung auf einen GdB von 100 mit den Merkzeichen aG und B nicht bewilligen könnten, da das Gutachten des Herrn Dr. Gesch einen GdB von 70 mit Merkzeichen B ergab, obschon er sich den medizinisch fundierten Vorgutachten und den Vorbefunden anschloss. Obwohl er aus meiner Mail entnehme der Landrat, zwar dass ich mit der Begutachtung durch Herrn Dr. Gesch aus vielfältigen Gründen nicht einverstanden sei, könne er und seine Verwaltung aber keinen Einfluss nehmen. Dies könne nur das zuständigen Gericht, mit einer vermutlich alten Liste gerichtsbekannter und gerichtsgenehmer Ärzte.


    Demnach ist auch von Stelle leider keine weitere Hilfe gegen die einmal erfolgte Ungerechtigkeit zu erwarten.

    So etwas habe ich jetzt auch der Landesbehindertenbeauftragten und dem Landessozialminister mitgeteilt da ich das Gefühl hatte, diese wären an diesem Schicksal eines Behinderten, der sich hilfesuchend an die Politik wendet, interessiert.

  • Hi

    sei doch erst einmal zufrieden. Wenn Du der Meinung bist das 70% für Dich unzutreffend ist, kannst Du ja später immer noch einen neuen Antrag stellen.

    per aspera ad astra

  • Hallo,

    jetzt habe ich mal mit meinem Neurologen wegen dem Verschlechterungsantrag geredet.

    Er meinte dazu, dass sich ein erneuter Antrag jetzt fast nicht lohnt, da ich ja noch laufen kann und ich im besten Fall wohl nur 10% mehr erreichen würde und das wohl auch nur mit Widerspruch usw.


    Darauf habe ich aber keine Lust und daher lasse ich das noch bis ich nicht mehr laufen kann.

    Irgendwie muss man ja auch einsehen, dass mann eigentlich auch nicht mehr erreichen kann, wenn ein Rollstuhlfahrer 100% bekommt, so kann ein (noch) Fußgänger eigentlich auch keine 100% bekommen.


    LG:

    Joyride

    • Offizieller Beitrag

    Irgendwie muss man ja auch einsehen, dass mann eigentlich auch nicht mehr erreichen kann, wenn ein Rollstuhlfahrer 100% bekommt, so kann ein (noch) Fußgänger eigentlich auch keine 100% bekommen.

    Genau so :thumbup:

    Sicher kann man auch ohne Rolli einen GdB 100 bekommen. Dann aber sicher nicht "nur" wegen der Gangataxie... Motorik, Psyche, andere Erkrankungen oder Verletzungen, die die Bewegungsfreiheit einschraenken oder gefaehrlich machen spielen da ebenso mit rein. Das ist halt keine Schwarz - Weiss Entscheidung und nur selten offensichtlich.

    Viele Gruesse!

  • Nö, man bekommt als Rollifahrer nicht automatisch nen GdB von 100.

    Ich hab 90 G, aG und B und ich laufe draußen nimmer rum.

  • ich hab 90 G und B

    rolli sollte die tage ankommen, schon blöd wenn man nicht raus kann, er war ja schon kurz da, nur warte auf kippschutz und 5cm sitzkissen

  • Ich bin Markenzeichen (ag) trozdem nur 80%, bei mir ihr in Siegen hilft mir immer der Behindertenbeauftragte

    80 % werde denächst wieder einen Verschlechterungsantrag stellen.

    Wiederspuch und Wiederspruch ist glaube ich ganz normal, es sei den man hat den Kopf unterm Arm:P