Ansetzen bei der Steuer von Reha-Zuzahlungen?

  • Moin zusammen,

    habe 10€ am Tag zur Reha zugezahlt. Kann man diese Zuzahlung bei der Steuer ansetzen? Nach einer Recherche.. man kann ja Krankheitskosten ansetzen... aber gilt das auch für Zuzahlungen? Wie ist da Eure Erfahrung? Ihr habt ja bestimmt schon viele Rehas gemacht.

    VG

    Jens

  • Warum sollte eine Reha anders bewertet werden als ein Krankenhaus?

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Zuzahlungen sind bei der Steuer absetzbar wie alle anderen Krankheitskosten auch. Auch die Fahrkosten zum Arzt, zur Reha, ins Krankenhaus etc. sind soweit sie nicht von der Krankenkasse ersetzt werden, bei der Steuer als Krankheitskosten absetzbar.


    Aufpassen sollten diejenigen, die einen Schwerbehinderung haben.

    Das Finanzamt könnte nämlich auf die Idee kommen, zu sagen, dass mit dem Behindertenpauschbetrag einige dieser Kosten abgegolten seien.

    Das ist aber falsch.

    Denn Menschen, die keine Schwerbehinderung haben, können diese Kosten als "Krankheitskosten" auch absetzen.

    Wenn man nun bei denjenigen, die eine Schwerbehinderung haben, sagt, sie können diese Kosten nicht absetzen, weil sie den Behindertenpauschbetrag bekommen, so wäre dieser Behindertenpauschbetrag ja kein Vorteil mehr für den betroffenen Personenkreis.

    Der Behindertenpauschbetrag ist nicht gedacht dafür, dass er die Krankheitskosten ersetzen soll. Er soll zusätzliche andere behinderungsbedingte Aufwendungen (erhöhter Wäschebedarf, Betreuung, etc. ) abgelten.


    Es ist also möglich, dass man die Krankheitskosten neben dem Behindertenpauschbetrag absetzen kann.

    Bei den Krankheitskosten wird aber eine sog. zumutbare Belastung errechnet und nur der diese zumutbare Belastung übersteigende Betrag kann dann abgesetzt werden. Wer wenig Einkommen hat, bei dem ist diese zumutbare Belastung natürlich auch niedriger.

    Aber selbst bei höherem Einkommen kann bei hohen Krankheitskosten doch etwas dabei herauskommen.

    Daher würde ich jedem auch raten, alle Fahrten (auch zur Apotheke, zur Physiotherapie, Arzt, etc.) aufzuschreiben und dem Finanzamt diese Liste vorzulegen. Ebenso können die bezahlten Parkgebühren für solche Fahrten berücksichtigt werden. Da sich diese Kosten aufs Jahr auch summieren, kann sich dies lohnen.


    Ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung zu machen und schreibe gerade die Liste mit den Fahrkosten zum Arzt ...


    Gruß

    Mina




    Hier noch der Text für den sog. Behindertenpauschbetrag:

    § 33b EStG – Pauschbeträge für behinderte Menschen, Hinterbliebene und Pflegepersonen

    (1) 1Wegen der Aufwendungen für die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens, für die Pflege sowie für einen erhöhten Wäschebedarf können behinderte Menschen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 anstelle einer Steuerermäßigung nach § 33 einen Pauschbetrag nach Absatz 3 geltend machen (Behinderten-Pauschbetrag).

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