Landespflegegeld

  • Bei der MV kam dies Thema zur Sprache. U.A. wegen der Tatsache, dass es bisher nur in Bayern gezahlt wird. Ich habe daraufhin mal im Netz gestöbert:

    "L" gibt es in Bayern seit 2017. Ob darüber auch in anderen Bundesländern nachgedacht wird, ist im Netz nicht erkennbar. Vermutlich aber nicht. Auch im Intranet der BAG-Selbsthilfe ist das Wort nicht zu finden. Vermutlich war es dort bisher kein auch Thema. Mal sehen, was die Kollegen dazu schreiben.

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

  • Hier die rasant schnelle Antwort der BAG-Selbsthilfe:


    Sehr geehrter Herr Ruhl,

    das Thema Landespflegegeld bzw. Landesblinden- oder Landesgehörlosengeld kommt zwar immer mal wieder in behinderungs- und gesundheitspolitischen Diskussionen auf; aktuell gibt es meines Wissens nach jedoch keine größere Debatte hierzu. Da es sich beim Landespflegegeld nicht um eine Leistung der Pflegeversicherung handelt, sondern um eine landesspezifische Zusatzleistung für bestimmte Personengruppen, ist es schwierig, hier die entsprechende hoheitliche Regelungsbefugnis der Länder zu beanstanden und beispielsweise eine Vereinheitlichung zu fordern. Vielmehr ist die Ausgestaltung in den Ländern unterschiedlich und insoweit sind auch die entsprechenden Regelungen verschieden. Während beispielsweise Bayern ein zusätzliches Pflegegeld ab dem Pflegegrad 2 gewährt, wird etwa in Niedersachsen ein Landesblindengeld nach demGesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (BlindGeldG ND) gezahlt. Ähnliche Regelungen finden sich meiner Kenntnis nach in fast allen Bundesländern.

    Soweit Sie speziell nach den aktuellen Entwicklungen zum Landespflegegeld in Bayern fragen, schlage ich vor, dass Sie sich einmal an die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Bayern (post@lag-selbsthilfe-bayern.de) wenden, die über die aktuellen sozialpolitischen Diskussionen in Bayern sicherlich besser informiert sind.

    Ich hoffe dennoch, Ihnen mit diesen Hinweisen ein wenig weitergeholfen zu haben.


    Mit freundlichen Grüßen

    Holger Borner

    Referatsleiter Recht und Sozialpolitik



    Sieht so aus, als hätten wir als SHG wenig Einflussmöglichkeit.



    Mit freundlichen Grüßen

    Holger Borner

    Referatsleiter Recht und Sozialpolitik

    In diese Welt zu passen, war noch nie ein Kompliment.

    Satire zu schreiben, ist heute das Wagnis, mit der Realität zu konkurrieren.

    • Offizieller Beitrag

    Gute Nachrichten für Ataxler aus Bayern.

    Ich habe mal auf der Website der Landespflegegeld.Bayern nachgeshen:

    Zitat
    Landespflegegeld Beachten Sie bitte: Wenn Ihnen für das abgelaufene Pflegegeldjahr (01.10.2017 bis 30.09.2018) bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegejahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

    :thumbup:

  • Hallo Klaus!

    Ich dachte,du hast es beantragt.

    Mach dich mal schlau,ob man rückwirkend auch einen Antrag stellen kann.

    Verhinderungspflege kann man auch 4 Jahre rückwirkend beantragen!

    • Offizieller Beitrag

    sese

    Da hast du etwas missverstanden, klar habe ich 2018 beantragt, bewilligt und ausbezahlt bekommen.

    Ich wollte nur sagen, das man (ich) keinen neuen Antrag stellen muss, weil alles automatisch läuft, wenn der Erstantrag bereits bewilligt wurde