Wegfall der Budgetierung ab 01.01.2007

  • In NRW ist die Budgetierung ab 2007 für chronisch Erkrankte aufgehoben, aber wie siehts in den anderen Bundesländern aus?


    Hier schon mal für NRW:


    Budget für Krankengymnastik


    Nachdem der DMSG-LV NRW gestützt auf eine Pressemitteilung im letzten MS-Magazin 2005 gemeldet hatte: „MS ist Praxisbesonderheit bei KG“ war die Überraschung groß, dass dies so allgemein nicht gelten sollte.


    Als Konsequenz daraus, entwickelten sich viele Unsicherheiten zwischen Ärzten und Patienten über die Verordnungsfähigkeit der Krankengymnastik. Viele Ärzte hatten Angst, durch die an sich notwendige Verschreibung von Krankengymnastik ihr Budget zu überschreiten und damit Regressforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung(KV) bzw. der Krankenkassen ausgesetzt zu sein. Da hier der Streit auf verschiedenen Ebenen ablief: Einerseits der Anspruch des Patienten auf die notwendige Versorgung, andererseits die wirtschaftlichen Ängste der Ärzte, war die Beratung hier sehr schwierig. Hätte ein Patient sein Recht auf notwendige Versorgung durchgesetzt, hätte dies vermutlich zur Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu seinem Arzt geführt.


    Budgetierung für Heilmittel aufgehoben


    Die lange Geschichte der Budgetierung von Krankengymnastik, Logopädie und Ergotherapie ist zu einem glücklichen Ende gekommen: Ab dem 01.01.2007 hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein(KVNO) für MS-Erkrankte die Budgetierung aufgehoben. Damit ist die Verordnung von Krankengymnastik wieder in vollem Umfang möglich, ohne das die Ärzte deswegen einen Regress befürchten müssen.


    Das Thema Budgetierung und Krankengymnastik hat die Mitglieder des DMSG-LV NRW seit über einem Jahr beschäftigt. Zunächst – vor der eingeführten Budgetierung – war die Verordnung von Krankengymnastik bei Multipler Sklerose relativ problemlos. 2005 wurde dann durch die KVNO und andere Kassenärztliche Vereinigungen(KV) darauf hingewirkt, dass die Notwendigkeit der Verordnung von Krankengymnastik überprüft werden sollte. Die KVNO hat deshalb eine Vereinbarung mit den Krankenkassen abgeschlossen, die den Ärzten ein bestimmtes Budget an Krankengymnastikverordnungen zugewiesen hat. Wer dieses Budget überschritt, musste mit Regressforderungen rechnen.


    Sobald diese Regelung bekannt war, begann der DMSG-LV NRW damit, diese für MS-Erkrankte unerträgliche Regelung zu beseitigen. Es wurde ein langer Briefwechsel geführt, um den Entscheidungsträgern auf der Seite der Krankenkassen und der KV deutlich zu machen, wie einschränkend und unsachgemäß die angegriffene Regelung für MS-Erkrankte ist.


    Ende letzten Jahres schien diese Bemühung des DMSG-LV NRW bereits Erfolg zu haben. In einer Pressemitteilung wurde mitgeteilt, dass MS aus der Budgetierung herausgenommen werden sollte. Dies hat der DMSG-LV NRW auch sofort in seinem MS-Magazin gemeldet, damit die MS-Erkrankten in NRW über die Sachlage informiert waren. Leider stellte sich später heraus, dass die abgeschlossene Regelung nicht für alle MS-Erkrankten gelten sollte, sondern nur für diese, die eine Interferon-Behandlung erhalten. Gestützt auf Daten aus unserer Mitgliederbefragung hat der DMSG-LV NRW dazu Stellung genommen und aufgezeigt, dass es eine Vielzahl von MS-Erkrankten gibt, die eine Interferon-Behandlung nicht erhalten können, gleichzeitig aber dringend der Krankengymnastik bedürfen. Hier kam es zu einer erfreulichen Solidarisierung von Seiten der Deutschen Neurologischen Gesellschaft(DNG). Diese wichtige Vereinigung von Neurologen hat sich für die Interessen der MS-Erkrankten eingesetzt und auf die Stellungnahme des DMSG-LV NRW verwiesen.


    Jetzt kam es endlich zu einem glücklichen Ende: Die KVNO hat die Budgetierung für Heilmittel(Krankengymnastik, Logopädie, Ergotherapie) für alle MS-Erkrankten aufgehoben. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2007. Damit besteht die Hoffnung, das die behandelnden Ärzte wieder zu dem Maß an Krankengymnastik zurückkehren, das die MS-Erkrankten tatsächlich brauchen. Der DMSG-LV NRW freut sich über das gefundene Ergebnis. Hier hat sich gezeigt, wie wichtig die Interessenvertretung für MS-Erkrankte in NRW ist. Gleichzeitig hat sich auch die durchgeführte Mitgliederbefragung bewährt, da man nur auf diesem Wege tatsächliche, überprüfbare Daten über die Notwendigkeit von Krankengymnastik in NRW erhalten hat.

    Glück hängt nicht davon ab,
    wer du bist oder was du hast,
    es hängt nur davon ab, was du denkst.

  • Gestern habe ich von meiner Krankenkasse erfahren, dass bei uns in Bayern die Budgetierung von Heilmitteln nicht geändert wurde!


    Wenn man also am Quartalsende ein neues Rezept für Kankengymnastik braucht, kann es einem schon passieren, dass der Arzt keines mehr ausstellt!:mad:

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