Mehr Geld für Pflegeartikel – auch rückwirkend:
Die Pauschale für Pflegehilfsmittel wird vorübergehend angehoben. Rückwirkend zum 1. April können für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel monatlich 60 Euro statt bislang 40 Euro abgerechnet werden.
www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenpraxis/mehr-geld-fuer-pflegartikel/
Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf Nachbarschaftshilfe ausgeweitet:
Jedem Pflegebedürftigen stehen zusätzlich zu seinem Pflegegrad monatlich Leistungen nach §45 zu. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen wurden im Rahmen der Corona-Pandemie auch auf die Nachbarschaftshilfe ausgeweitet. Nun hat jedes Bundesland eine eigene Verordnung erlassen und auch jede Kasse handhabt es etwas anders.
Der Link gibt eine gute Information zu den Allgemeinen Voraussetzungen, der Anerkennung und Rechtsverordnungen, dem Entlastungsbetrag und dessen Abrechnung, sowie dem Versicherungsschutz.
Regelungen bzgl. des §45 SGBXI und Nachbarschaftshilfe
https://einzelhelfer.de/faqs/allgemeines/